654. Alle innerhalb der Ringmauern gelegenen Häuser haben die Gerechtigkeit, Bier zu brauen und zu verschänken. Von dieser Gerechtigkeit kann natürlich nicht gleichzeitig, sondern nur nach einander Gebrauch gemacht werden. Die Reihenfolge wird durch das Loos bestimmt. Wer nun sein Loos nicht verkauft, sondern sein Gebräude, das für ihn dann in dem kommunlichen Brauhaus gebraut wird, selbst ausschänken will, der verwandelt, wenn die Reihe ihn trifft, seine Wohnung in ein Schanklokal. Die Fässer werden in den Keller gebracht, er empfängt, sobald sein Vorgänger ausgeschenkt hat, die erforderliche Anzahl Biergläser sowie die zinnernen Maßkannen durch die Braudeputation, das Bierzeichen („das Bierreiß“) wird zum Dachfenster herausgesteckt und der Bierschank „aufgethan“. Namentlich die Freunde, Nachbarn, alle, die mit dem Wirth in geschäftlichen oder anderen Beziehungen stehen, sowie Fremde, kommen nun zu Biere wie in eine öffentliche Wirthschaft. Frugales Essen („kalte Speise“) ist ebenfalls, natürlich Alles gegen baare Bezahlung, zu haben. Auch ist der Verkauf über die Gasse gestattet. Je schneller das Bier abgeht, desto lieber ist es dem Inhaber. Er hat dann in Kurzem den gehofften Nutzen und kann zu seiner gewohnten häuslichen Ordnung wieder zurückkehren. Am letzten Tage wird „den Gästen der Zapfen gegeben“, d. h. sie werden mit Brod, Wurst und Häring traktirt. — Im Falle, daß das bedungene und übernommene Bierquantum nicht binnen 24 Tagen verschenkt ist, so nimmt das Haus, was durch die Loosung als das nächstfolgende bestimmt ist, das „Reiß“, jedoch darf der frühere Wirth seinen Vorrath noch selbst verschenken.
§ 72. Eine andere Erholung des Bürgerstandes während der schönen Jahreszeit ist das Schießen mit Büchsen nach der Scheibe oder mit der Armbrust nach dem Vogel. Zu diesem Behufe bestehen in den Städten des Obergebirges, wie überall in ganz Deutschland, Schützengesellschaften, deren Gründung, was unsere Gegend anbelangt, meist im 16. Jahrhundert geschehen ist, als der Zeit, wo die Mehrzahl der Städte des Obergebirges in Folge der fündig gewordenen Silberadern ihren Anfang genommen haben. Wir führen zur Charakteristik einiges über die zu Annaberg bestehenden beiden Schützengesellschaften, die Büchsenschützen und die Armbrustschützen, an.
655. Die Gesellschaft der Freischützen oder Büchsenschützen hat ihren ersten Auszug im Jahre 1507 gehalten. Ihre Dienstleistungen bestanden darin, daß sie, abgesehen von den Schießübungen, bei Jahrmärkten, Feuers-, Kriegs- und anderen Gefahren die nöthigen Wachen gegen Vergütung verrichtete, nicht minder zu Visitationen, Exekutionen und als Eskorte, sowie bei feierlichen Aufzügen zur Erhaltung guter Ordnung gebraucht wurde. Bis zum Anfange des 7jährigen Krieges genoß dieselbe einen landesherrlichen „Vortheil“ von 43 Thalern aus den Einkünften des Mühlenamtes Annaberg. In Folge eines von dem Annaberger Kauf- und Handelsherrn Christoph Gülden (starb 1604) gestifteten Legates empfing die Gesellschaft bei den 25jährlichen „Aufschießen“ je einen Thaler aus der Stadtkasse, den sogenannten „Rathsvortheil“, sowie, ebenfalls in Folge eines Vermächtnisses, den „Musketen-Thaler“. Die Stadtkämmerei mußte ihr ferner jährlich sechs Paar größere und sechs Paar kleinere Scheiben, im Ganzen also 24 Stück, verabreichen, sowie der Rathskellerpachter zu dem Auszuge acht alte Kannen Wein liefern. Diese Emolumente sind jedoch in neuerer Zeit mit einem Gesammtkapital von 526⅔ Thaler abgelöst worden. Außerdem sind dem Verein von einigen Freunden Legate ausgesetzt, wovon die Zinsen an bestimmten Tagen ausgeschossen werden und zwar 1. 60 Thaler von dem Geleits- und Landaccis-Kommissar Mathesius im Jahre 1801; 2. 25 Thaler von den Erben des Kaufmann und Bürgermeisters Christian Jakob Eisenstuck im Jahre 1811; 3. 50 Thaler vom Kaufmann und Bürgermeister Querfurth im Jahre 1817; 4. 50 Thaler von dem Kaufmann und Bürgermeister Benedikt im Jahre 1826. An der Spitze der Gesellschaft steht ein Hauptmann; die Gliederung abwärts ist militärisch: ein Oberlieutenant, vier Lieutenants, ein Feldwebel, zwei Sergeanten, drei Jaloneure, acht Korporale und die gewöhnlichen Schützen. Außerdem gibt es noch zwei Aelteste, den Schützenschreiber und Kassirer. Die Uniform besteht in blauen Röcken mit silbernen Knöpfen, schwarzsammtenen Kragen und Aufschlägen, ferner schwarzen Tuch- oder weißen Leinwandbeinkleidern und Schützenhut mit weißen und grünen Hahnenfedern. Die Chargirten haben als Abzeichen am Kragen silberne Tressen und die höheren Offiziere außerdem noch Epauletten und Säbel, während die übrigen nur kurze Seitengewehre tragen. Jeder, der Mitglied wird, verpflichtet sich, auf 20 Jahre der Gesellschaft anzugehören und muß jährlich mindestens zehn Schießtage (jeden zu 45 Pfennigen Einlage) abschießen, sowie außerdem beim Aus- und Einzuge je 62 Pfennige einlegen. Im Laufe des Jahres werden vier Feste gefeiert: 1. das „Quartal“ (bis 1861 Mittwoch in der Osterwoche, seit 1862 aber 14 Tage nach Fastnacht), bei welchem der Rechenschaftsbericht abgelegt und ein neuer Aelteste gewählt wird; 2. der Auszug (s. u.) am Montag nach dem Sonntag Quasimodogeniti; 3. das Augustvogelschießen und 4. der Einzug, gewöhnlich im September, wenn alle Legate und Vortheile aufgeschossen sind. Außerdem werden zwischen Auszug und Einzug 25 Schießtage, gewöhnlich des Sonntags nach beendigtem Nachmittagsgottesdienst, gehalten, wo der Schütze für seine Einlage drei, am Tage des Auszugs vier Schüsse frei hat. Während der Schießübungen sitzen der Jour habende Offizier, der Schützenschreiber und die beiden Aeltesten an dem erhöhten Schützentisch in der Mitte des Schießstandes. Auf jenem steht eine drei Viertelellen hohe Trinkkanne, der sogenannte „Willkommen“. Auf dem Deckel derselben ist ein Knopf und über diesem hängt ein Kranz von etwa 8 bis 9 Zoll im Durchmesser, der aus einer Menge alter Münzen von verschiedener Größe und verschiedenem Werthe, die an starkem Drahte befestigt sind, besteht. An diesem Kranze ist eine Hülse, in welcher ein großer, frischer Blumenstrauß steckt. Wer getroffen hat, muß an den Schützentisch treten, um es zu melden. Dies geschieht aber nicht in Worten, sondern durch Riechen an den Blumenstrauß. Der Gewinn oder „Vortheil“ („Vortel“) an einem gewöhnlichen Schießtage besteht in 18 Neugroschen und einem zinnernen Teller, doch kann solchen nur ein wirkliches Mitglied und auch nur einmal jährlich erhalten. Als Gegengabe hat der glückliche Schütze für den nächsten Schießtag einen frischen Strauß auf den Kranz zu besorgen. Der Preis auf den Königsschuß, der am Tage des Auszuges gethan wird, beträgt 3⅓ Thaler. An einem besonderen Schießtage im Herbste wird der sogenannte „Musketenthaler“ geschossen und am Tage des Einzuges die „Ritterscheibe“. Letztere hat etwa eine Elle im Durchmesser und ist mit einem Bilde bemalt, unter dem die Jahreszahl und die Namen der jedesmaligen Aeltesten stehen. Auf jenem Bilde wird ein Kreis, der jedoch nicht gerade im Mittelpunkte der Scheibe sich zu befinden braucht, abgezirkelt und dessen Stelle nur der Jour habende Offizier und die beiden Aeltesten kennen. Es ist daher blindes Glück, wer das Centrum trifft. Diese Ritterscheiben werden aufbewahrt und es ist die ganze Decke der Schützenstube mit denselben getäfelt. Außerdem sind noch eine Anzahl interessanter Scheiben in und an dem Hause befestigt, darunter auch die, nach welcher Kurfürst August der Starke bei einem Besuche Annabergs, am 30. Juni 1708, auf dem Schießhause geschossen und „einigemal scharf getroffen“ hat. — 656. Zum Schluß geben wir noch eine kurze Beschreibung des Schützenauszuges, dem der Einzug im wesentlichen ähnelt: In früher Morgenstunde, doch nicht eher, „als bis es so hell ist, daß man im Freien einen Brief lesen kann“, marschirt durch die noch leeren Straßen das Musikchor, einen schmetternden Marsch blasend. Unter den Instrumenten zeichnen sich besonders aus ein hoher, hellblinkender, mit Roßschweifen gezierter „Halbmond“, ein anderes mit lauter Klingeln behangenes pyramidenförmiges Messinginstrument, die große Trommel und die Becken. Vor der Wohnung des ältesten (d. i. bejahrtesten) Schützen, der „Aeltesten“ und anderer Chargirter wird ein kurzes Ständchen gebracht und diese Reveille bis gegen 8 Uhr fortgesetzt. Hierauf versammeln sich die Schützen mit ihren Offizieren auf dem Rathhause und von hier aus setzt sich der Festzug in Bewegung. Denselben eröffnen 3 Jaloneure, die an ihren Büchsen rothe Fähnlein befestigt haben. Diesen folgen 2–3 Kolonnen Schützen, je zu 12 bis 16 Mann unter Anführung eines Offiziers. Hierauf kommt das Musikchor, dem 8 Tamboure, unter Leitung des Regimentstambours, voranschreiten. Letzterer trägt einen mit breiten Goldtressen und einer Kokarde gezierten Hut auf dem Kopfe, ein breites Pandelier über die Brust und in der Hand schwingt er den vergoldeten, mit grüner Schnur umflochtenen Regimentsstab. Hinter der Musik geht, in der Mitte zweier Begleiter, der vorjährige König im Festschmuck, mit Ehrenkranz und Blumenstrauß. Ueber seinem Haupte flattert die Schützenfahne, von einem Sergeanten mit zwei Mann Bedeckung getragen. Den Zug schließen die übrigen Schützen, jede Kolonne unter Anführung ihres Offiziers. Auf dem Schießhaus angekommen, beginnt alsbald das Schießen nach der Scheibe. Mittag folgt Festessen und nach 2 Uhr wird das Schießen fortgesetzt bis gegen 6 Uhr, wo man unter klingendem Spiele in die Stadt zurückkehrt. Den Abend herrscht reges Leben in dem Schießhaus. Man vergnügt sich mit Tanz und anderen Belustigungen bis spät in die Nacht.
§ 73. 657. Die Armbrust- oder Bogenschützen feiern ihr Schützenfest sehr solenn in den ersten Tagen des August. Wir wollen dasselbe hier nach der Weise beschreiben, wie es in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts gefeiert wurde, da es neuerdings vielfach von seinem alten Glanze verloren hat, obgleich es immer noch ein sehr heiteres Fest, namentlich für die höheren Stände ist. Montags früh wurde Reveille geschlagen und um acht Uhr fand der Auszug statt. Den Zug eröffnete der Zieler, welcher einen großen, hölzernen, einem Papagei ähnlichen Vogel auf der Schulter trug; dann folgten die Bolzenjungen, deren gewöhnlich jeder Schütze einen gemiethet hatte. Diese trugen die Rüstungen ihrer Herren geschultert. Nun kam das Musikchor. Hinter diesem schritt der vorjährige König des Hauptvogels, geleitet von zwei Rathsherren, dann der König vom „Gesellenvogel“ in der Mitte der beiden Schützenältesten und hierauf die übrigen Schützen mit den oft sehr zahlreichen Gästen. Den Beschluß machte eine Kompagnie Freischützen (dies ist jetzt beseitigt). Das Schießen nach dem Hauptvogel füllte nun diesen Tag, sowie gewöhnlich den Vormittag des folgenden, war aber am ersten Tage durch das Mittagsessen, das die meisten auf dem Schießhause einnahmen, unterbrochen, sowie durch die zum Kaffee herauskommenden Frauen verschönert und durch reiches Frühstück am zweiten Tage belebt. War der Königsschuß endlich am Dienstag geschehen, so folgte großes Festmahl, an dem auch die Frauen sich betheiligten. Nach dem Diner begann das Abschießen des „Gesellenvogels“ durch die jüngeren Herren, sowie gleichzeitig das jedoch erst in neuerer Zeit eingeführte Damenschießen, wobei die Frauen und Fräuleins mittelst eines „Stechvogels“ (vgl. [638]) einen Stern abschießen. War auch in diesen beiden Schießen der Königsschuß geschehen, so folgte der Einzug in der beim Auszug angegebenen Ordnung, nur statt der vorjährigen Könige die neubeglückten voran. Dem Zuge schlossen sich sämmtliche Damen, von Herren geführt, an, an ihrer Spitze die Königin mit einem großen blumenreichen Kranze. An diesem Abend folgte großer Ball, nachdem schon am ersten Tag ein solcher, meist aber weniger besucht, stattgefunden hatte, und damit schloß das Fest. — Die Einlage beim Hauptvogel betrug 1½ Thaler, der Gewinn 15 Thaler, die der Landesherr zahlte, einige schwere zinnerne Teller, eine Anzahl Flaschen Wein und die Grasnutzung des Stadtgrabens vom böhmischen bis zum Wolkensteiner Thore. Beim Gesellenvogel war 20 Neugroschen Einlage. Die Damen zahlen keine Einlage, gewinnen aber nette Quincaillerien. — Im Spätherbste fand dann noch der Vogelkönigschmauß statt, ein reichbesetztes Mittagsessen. Nach aufgehobener Tafel folgte Kaffee, bei dem auch die Frauenwelt sich einstellte, sowie am Abend Ball. — 658. Ein eigenthümlicher Schmuck, den sowohl der König der Armbrustschützen als der der Büchsenschützen bei den Festzügen über Schulter und Brust trägt, ist ein großer Kranz aus kleinen metallenen Scheiben, Schilder genannt, aus alten seltenen Münzen bestehend. Die Büchsenschützen gebrauchen ihren alten „Schilderkranz“ noch, die Armbrustschützen haben den ihren modernisiren lassen. Vgl. auch „Michel’s Erzählung vom Vogelschießen in Annaberg“, Gedicht in erzgebirgischer Mundart von Gottlieb Grund, dem „Annaberger Naturdichter“ (oben bei 599 bereits angeführt), S. 186 ff.
§ 74. Außer den Schützenfesten, bei denen alle Stände und Innungen vertreten sind, haben einzelne Korporationen und die verschiedenen Zünfte ebenfalls ihre besonderen Festivitäten. Auch hier steht uns blos ein skizzenhaftes Material zu Gebote.
659. Der Bäckerauszug: Bald nach Mittag 12 Uhr an einem Sonntage im August versammeln sich die Bäckergesellen, wohl auch einige Meister, bei dem jüngsten Bäckermeister, der die Gesellenlade in Verwahrung hat. Es beginnt der Zug, den das Musikchor eröffnet und der von den Bäckergesellen und Mühlknappen (die Meister betheiligen sich höchstens als Zuschauer) gebildet wird. Erstere erscheinen in schwarzem Frack und Hosen, weißer Weste und Handschuhen, ein Dreimaster deckt den Kopf und ein Degen ziert die Seite. Die Mühlknappen gehen in gleicher Kleidung, haben aber außerdem noch Schurzfelle vorgebunden. Voran weht die Fahne der Bäckerinnung, deren Träger zwei Marschälle zur Seite hat. Die „Lade“ wird von zwei Gesellen getragen, ein dritter trägt den „Willkomm,“ eine silberne Trinkkanne, ein Vierter einen mächtigen Blumenstrauß. Der Zug bewegt sich durch mehrere Gassen und hält vor der Wohnung des Obermeisters und des Vorsitzenden der Innung sowie der obersten städtischen Beamten eine Weile still. Endlich zieht man in die Restauration ein, wo das „Quartal“ abgehalten wird. Dort werden zuerst die offiziellen Geschäfte (z. B. Bezahlung der Krankensteuer, Rechnungsablage etc.) erledigt, dann folgt Abendessen, bis endlich Tanz die Feier schließt. Das Recht zu diesem Auszug soll auf der tapferen Vertheidigung Wien’s, bei der Belagerung durch die Türken im Jahre 1683, seitens der Bäcker beruhen; Kaiser Leopold I. habe in Folge dessen den Bäckerinnungen des deutschen Reiches das Privilegium zu solcher jährlichen Festfeier verliehen.
660. In mehreren Städten (z. B. in Buchholz, Elterlein) und Dörfern (Sehma) des Obergebirges bestehen Vereine derer, die bei der Aufführung von Kirchenmusiken sich betheiligen, die sogenannten Kantoreigesellschaften. Dieselben haben wie andere Korporationen ihre „Lade“ mit Urkunden und auf den Verein bezüglichen Denkwürdigkeiten, sowie einen Ladenvater und übriges Vorstandspersonal. Im Oktober feiert man zwei Tage lang den sogenannten Kantoreischmaus oder „Kränzelschmaus“, den nach bestimmter Reihenfolge je ein Mitglied ausrichtet, mit Umzug, Mittagsmahl, Kaffee, Tanz und Abendessen.
§ 75. (661). In Ehrenfriedersdorf giebt es eine „Thurmlautbrüderschaft“ oder „Thurmbrüderschaft“, einen Verein, welcher gegenwärtig (1862) aus 30 Mitgliedern besteht. Der Zweck dieses Vereins ist: das Einlauten an den drei hohen Festen, sowie am Neujahrsfest, und überhaupt das Lauten bei jeder festlichen Gelegenheit, zu besorgen. Was die Veranlassung gegeben hat, diesen Verein zu bilden, weiß man nicht und über die Zeit der Entstehung ist nur so viel bekannt, daß sie in den Anfang des 17. Jahrhunderts fällt. Im Jahre 1772, wo in Ehrenfriedersdorf 596 Menschen in Folge der Hungersnoth starben, starb dieser Verein bis auf 3 Mitglieder aus. Doch diese kamen ihrer Pflicht mit Hilfe ihrer Frauen getreulich nach, bis sich die Mitglieder wieder vermehrten. Die Einrichtung dieses Vereins ist innungsmäßig. Die Mitglieder nennen sich „Brüder,“ besitzen eine Lade und werden von einem Ladenvorsteher, einem Ladenschreiber und einem Kassirer geleitet. Wer Mitglied oder vielmehr „Bruder“ werden will, darf nicht unter 21 und nicht über 35 Jahre alt sein, und muß bei seinem Eintritt einen Thaler Eintrittsgebühren bezahlen. Söhne und Anverwandte haben nach dem Tode eines „Bruders“ den nächsten Anspruch auf Annahme. Alle Jahre, den 7. Januar, wird das Stiftungsfest oder „Hauptquartal“ gehalten. An diesem Tage versammeln sich die Brüder, schwarz gekleidet, in der Wohnung des Ladenvorstehers, von wo aus sie in geordnetem Zuge mit Musik, welche, nach den Statuten, den Choral: „Ich freue mich in dir“ spielt, an den Ort, wo sie ihre Festlichkeit halten, ziehen. Die Ordnung des Zuges wird nach der Aufnahme der „Brüder“ bestimmt, so daß die ältesten oder die am längsten Thurmbrüder sind, voranschreiten. Früher wurde bei diesem Zuge eine aus Pappe nachgebildete Glocke mit herumgetragen. Die Festlichkeit besteht, nach gehaltenem Quartale, in einem einfachen Festmahle und darnach in gemüthlichen Belustigungen, wie Gesellschaftsspielen, Deklamationen, Gesang etc. Während des Quartals, sowie beim Dienste auf dem Thurme ist alles unnütze Reden, Zanken, Fluchen, Schwören und Tabakrauchen bei Strafe verboten; ebenso auch alle Nachlässigkeit im Kommen zum Lauten und alles unfriedliche, unsittsame und ungebührliche Betragen beim Nachhausegehen vom Thurme, sowie das Wegbleiben aus dem Gottesdienste am ersten Feiertage der drei hohen Feste und am Neujahrstage. Für ihre Bemühungen erhalten „die Brüder“ jährlich 1 Thlr. 25 Ngr. auf der Stadtkasse. Dies ist für das viermalige Lauten an den hohen Festen und am Neujahrstage; besondere Fälle werden besonders vergütet. — Stirbt ein Bruder, so haben die Hinterbliebenen für das Begräbnisgeläute nichts zu bezahlen, weil es ein Theil der Brüder selbst thut, während der andere Theil den Verstorbenen zur Ruhestätte begleitet, ihn auch womöglich trägt. Die „Thurmbrüderschaft“ unterhält auch eine Begräbnißkasse unter sich, aus welcher bei jedem Sterbefalle gegenwärtig 5 Thaler gezahlt werden. — Im Jahre 1821 feierte ein Weißgerber, Kreyer mit Namen, sein 50jähriges Jubiläum als „Thurmbruder.“
§ 76. In den Ortschaften des Gebirges fehlt es wie anderwärts selbstverständlich nicht an zahlreichen Vereinen theils zu wissenschaftlichen und allgemeinen Bildungszwecken, theils zur Pflege gewerblicher, geselliger, oder wohlthätiger Absichten (in Annaberg besteht sogar ein homöopathischer Verein): es giebt Gewerb- und Lesevereine, Tauben- und Blumenvereine, Gesang- und Musikvereine, Frauenvereine, Brüderschaften (Sehma), Gesellschaften für heitere Unterhaltungen mit allerlei Namen u. s. w. Alle diese Vereine feiern zu bestimmten Zeiten ihre Feste oder halten sonst Zusammenkünfte, bieten aber sonst nichts Eigenthümliches, so daß wir von einem näheren Eingehen auf dieselben absehen.
§ 77. Jahrmärkte. Ein charakteristisches Gepräge tragen theilweise noch die Jahrmärkte und wir schalten dieselben hier ein, da sie mit den Handel und Gewerbe treibenden Ständen zunächst im Zusammenhange stehen. Im Uebrigen sind sie Volksfeste, an denen sich alle Stände betheiligen. Freilich verlieren sie in der neuern Zeit immer mehr von ihrer Poesie, seitdem die Quacksalber und Zahnbrecher von ihnen verschwunden, die Händler mit den „Planeten“ (§ 17) und die Bänkelsänger mit ihren Schauergeschichten, die sie durch Bild und Lied illustriren, seltener werden, die verschiedenen Bedürfnisse des Lebens auch auf kleineren Dörfern jederzeit zu haben oder in Folge der besseren Straßen und des gesteigerten Verkehrs aus der nächsten Stadt leicht zu beziehen sind, und überhaupt auch der schlichte Landmann das horazische nil admirari (über nichts zu erstaunen) gelernt hat. Dennoch aber haben die Jahrmärkte, namentlich diejenigen gewisser Orte oder zu bestimmten Zeiten, im Gebirge noch immer eine Art ererbte Zugkraft und wirken vorzüglich in dem jüngeren Geschlecht der Städte und in einem großen Theil der Dorfbewohner eine stille Sehnsucht und laute Begeisterung für ihre Freuden und Genüsse. Letztere, weniger der Zweck zu kaufen, bilden den Glanzpunkt für die Einbildungskraft des besuchenden Publikums.