Es dünkt mich jedoch, dass dieser Fehler eines gewalthabenden Beamten in einzelnen Fällen nicht allzu streng, und vor allem nicht nach europäischen Begriffen beurteilt werden darf. Die Bevölkerung selbst würde es—vielleicht, da es ihr ungewohnt ist—sehr sonderbar finden, wenn er stets und in allen Fällen sich streng an die Vorschriften hielte, die die Zahl der für sein Erbe bestimmten Herrendienstpflichtigen vorschreiben, da Umstände eintreten können, die in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen sind. Doch sobald einmal die Grenze des streng Gesetzlichen überschritten ist, wird es schwer, einen Punkt anzugeben, wo eine solche Überschreitung in strafwürdige Willkür übergehen würde, und vor allem wird grosse Vorsicht Pflicht, sobald man weiss, dass die Häuptlinge nur auf ein schlechtes Beispiel warten, um ihm mit weitgehender Verallgemeinerung nachzufolgen. Die Geschichte von jenem König, der nicht wollte, dass man die Bezahlung eines Kornes Salz vergässe, das er bei seinem einfachen Mahle gebraucht hatte, als er an der Spitze seines Heeres das Land durchzog—weil, wie er sagte, dies der Beginn eines Unrechts wäre, das schliesslich sein ganzes Reich vernichten würde—möge er nun Timurleng, Nureddin oder Djengis-Khan geheissen haben, gewiss ist, dass entweder diese Fabel, oder, wenn es keine Fabel ist, dass dieser Vorfall selbst nach Asien zu verweisen ist. Und wie der Anblick von Seedeichen an die Möglichkeit von Hochwasser glauben lässt, ebenso mag man annehmen, dass Neigung zu solchen Missbräuchen in einem Lande besteht, wo solche warnenden Lehren gegeben werden.

Die geringe Zahl von Leuten nun, über die Havelaar gesetzlich zu verfügen hatte, konnte nicht mehr als nur einen sehr kleinen Teil seines Erbes, der unmittelbar sein Haus umgab, von Unkraut und Gestrüpp freihalten. Das übrige war binnen wenigen Wochen eine völlige Wildnis. Havelaar schrieb an den Residenten wegen der Mittel, dem abzuhelfen, sei es nun durch eine Geldzulage, sei es, indem der Regierung vorgestellt werde, dass sie ebenso wie anderswo Kettengänger in der Residentschaft Bantam arbeiten lasse. Er erhielt hierauf eine abschlägige Antwort, mit der Bemerkung, dass er allerdings das Recht hätte, die Personen, die von ihm durch Polizeiurteil zu »Arbeit am öffentlichen Wege« verurteilt seien, auf seinem Erbe in Arbeit zu stellen. Dies wusste Havelaar selbst wohl, oder wenigstens war es ihm hinlänglich bekannt, dass derartige Verfügung über Verurteilte überall die gewöhnlichste Sache von der Welt war, aber niemals hatte er—weder in Rangkas-Betung, noch in Amboina, noch in Menado, noch in Natal—von diesem vermeintlichen Recht Gebrauch machen wollen. Es widerstrebte ihm, zur Busse für kleine Vergehen seinen Garten unterhalten zu lassen, und mehrfach hatte er sich die Frage vorgelegt, wie die Regierung Bestimmungen bestehen lassen könne, die geeignet sind, den Beamten in Versuchung zu bringen, kleine verzeihliche Fehler zu strafen, und zwar im Verhältnis nicht zu dem Vergehen, sondern zu dem Zustande oder der Ausgedehntheit seines Erbes! Der Gedanke allein, dass der Gestrafte, auch sogar der, der zu Recht gestraft war, vermeinen könne, dass sich Eigennutz hinter dem gefällten Urteil verstecke, liess ihn, wo er strafen musste, stets der andererseits sehr zu missbilligenden Einkerkerung den Vorzug geben.

Und daran lag es, dass der kleine Max nicht in dem Garten spielen durfte und dass auch Tine nicht soviel Freude an den Blumen vergönnt war, wie sie sich am Tage ihrer Ankunft in Rangkas-Betung vorgestellt hatte.

Es versteht sich, dass diese und ähnliche kleine Verdriesslichkeiten keinen Einfluss auf die Stimmung einer Familie ausübten, die soviel Baustoffe besass, um sich ein glückliches häusliches Leben zu zimmern, und nicht solchen Kleinigkeiten war es denn auch zuzuschreiben, wenn Havelaar zuweilen mit bewölkter Stirn eintrat, von einer Reise zurückgekehrt oder nachdem er diesen und jenen angehört, der ihn zu sprechen verlangt hatte. Wir haben aus seiner Ansprache an die Häuptlinge gehört, dass er seine Pflicht thun, dass er dem Unrecht entgegentreten wollte, und ich hoffe, dass daneben ihn der Leser aus den Gesprächen, die ich mitteilte, als jemanden kennen lernte, der wohl imstande war, etwas zu ergründen und zur Klarheit zu bringen, was für manchen andern verborgen war oder in Dunkel lag. Wir können also annehmen, dass nicht viel von dem, was in Lebak vorging, seiner Aufmerksamkeit entging. Auch sahen wir, dass er viele Jahre vorher der Abteilung Beachtung geschenkt hatte, sodass er schon am ersten Tage, als er Verbrugge in der Pendoppo begegnete, in der meine Erzählung beginnt, zu erkennen gab, dass ihm sein neuer Wirkungskreis nicht fremd sei. Er hatte durch Nachforschung an den Plätzen selbst vieles bestätigt gefunden, was er früher vermutete, und insonderheit aus dem Archiv war es ihm klar geworden, dass der Landstrich, dessen Verwaltung seiner Fürsorge anvertraut war, sich wirklich in einem höchst traurigen Zustande befand.

Aus Briefen und Aufzeichnungen seines Vorgängers zeigte es sich ihm, dass dieser dieselben Erfahrungen gewonnen hatte. Die Korrespondenz mit den Häuptlingen enthielt Verweis auf Verweis, Bedrohung auf Bedrohung, und aus allem wurde es sehr begreiflich, wie dieser Beamte schliesslich gesagt haben mochte, dass er sich direkt an die Regierung wenden werde, wenn diesem Stande der Dinge nicht ein Ende gemacht würde.

Als Verbrugge Havelaar dies mitteilte, hatte dieser geantwortet, sein Vorgänger würde nicht recht daran gethan haben, da der Assistent-Resident von Lebak auf keinen Fall den Residenten von Bantam übergehen dürfe, und er hatte hinzugefügt, dass dies auch durch nichts gerechtfertigt erscheinen würde, denn man dürfe doch wohl nicht annehmen, dass dieser hohe Beamte für Erpressung und Wucherei Partei ergreifen werde.

Eine solche Parteinahme war denn auch in Wahrheit nicht anzunehmen in dem Sinne, wie es Havelaar meinte, nicht so nämlich, als ob dem Residenten irgend ein Vorteil oder Gewinn aus diesen Vergehen zufiele. Allein, es bestand doch eine Ursache, die ihn bewog, nur sehr ungern auf die Klagen von Havelaars Vorgänger Recht zu schaffen. Wir haben gesehen, wie dieser Vorgänger mehrfach mit dem Residenten über die herrschenden Missbräuche gesprochen—»abouchiert« nannte es Verbrugge—und wie wenig es ihm geholfen hatte. Es ermangelt also nicht des Interesses, zu untersuchen, warum ein so hochgestellter Beamter, der als Haupt der ganzen Residentschaft ebensosehr wie der Assistent-Resident, ja, mehr noch als dieser besorgt sein musste, dass Recht geschähe, fast immer Gründe zu haben meinte, dieses Rechtes Lauf aufzuhalten.

Schon in Serang, als Havelaar dort im Hause des Residenten verweilte, hatte er mit diesem über die Lebakschen Missbräuche geredet und hierbei zur Antwort bekommen: »dass all dies in höherem oder geringerem Masse überall der Fall wäre«. Das konnte Havelaar nun nicht leugnen. Wer wollte wohl behaupten, dass er ein Land gesehen habe, wo kein Unrecht geschähe? Doch er war der Meinung, dass das kein Beweggrund sei, die Missbräuche, wo man sie fand, bestehen zu lassen, vor allem nicht, wenn man ausdrücklich berufen war, ihnen entgegenzutreten, und meinte auch, dass nach allem, was er von Lebak wüsste, hier keine Rede wäre von höherem oder geringerem, sondern vielmehr von sehr hohem Masse, worauf ihm der Resident unter anderm antwortete: »dass es in der Abteilung Tjiringien—auch zu Bantam gehörend—noch ärger bestellt sei«.

Wenn man nun annimmt, wie man annehmen kann, dass ein Resident keinen direkten Vorteil von Erpressung und willkürlicher Verfügung über die Bevölkerung hat, so tritt die Frage auf, was denn so viele bewegt, im Widerspruch mit Eid und Pflicht solche Missbräuche bestehen zu lassen, ohne der Regierung hiervon Kenntnis zu geben? Und wer hierüber nachdenkt, muss es schon sehr sonderbar finden, dass man so kaltblütig die Existenz dieser Missbräuche zugiebt, als hätte man mit etwas zu thun, das ausser Bereich oder Zuständigkeit läge. Ich will versuchen, die Ursachen hiervon darzulegen.

Im allgemeinen schon ist das Überbringen einer schlechten Nachricht eine unangenehme Sache, und es scheint gar, als wenn von dem ungünstigen Eindruck, den sie hervorruft, etwas an dem kleben bliebe, dem die verdriessliche Aufgabe zufiel, solche Nachrichten mitzuteilen. Wenn nun dies allein schon für manchen ein Grund sein würde, gegen besseres Wissen das Bestehen eines ungünstigen Umstandes zu leugnen, wieviel mehr wird dies dann der Fall, wenn man Gefahr läuft, nicht allein sich die Ungnade auf den Hals zu laden, die nun einmal das Los des Überbringers schlechter Berichte scheint, sondern zugleich auch als die Ursache des ungünstigen Zustandes angesehen zu werden, den man pflichtgemäss offenbart.