Und doch lag ihm die grösste Schwierigkeit nicht in der Furchtsamkeit derer, die ihm zur Seite gestellt waren, noch in der mitschuldigen Feigherzigkeit derer, die seine Hülfe angerufen hatten. Nein, zur Not würde er ganz allein Recht thun, mit oder ohne Hülfe von andern, ja, gegen alle, und sei es selbst gegen den Willen derer, die dieses Rechtes bedürftig waren! Denn er wusste, welchen Einfluss auf das Volk er hatte, und wie—wenn einmal die armen Unterdrückten aufgerufen waren, um laut und vor Gericht zu wiederholen, was sie ihm abends und nachts in Einsamkeit zugeraunt hatten—er wusste, wie er die Macht hatte, auf ihre Gemüter zu wirken, und wie die Kraft seiner Worte stärker sein würde als die Angst vor der Rache von Distriktshäuptling oder Regent. Die Befürchtung, dass seine Schützlinge von ihrer eigenen Sache abfallen möchten, hielt ihn also nicht zurück. Aber es kostete ihn so viel, den alten Regenten anzuklagen: das war der Grund seines Zwiespalts! Andererseits mochte er auch nicht diesem Widerwillen nachgeben, da die ganze Bevölkerung, abgesehen von ihrem guten Recht, ebensosehr Anspruch auf Mitleid hatte.

Furcht vor eigenem Leiden hatte keinen Anteil an seinen Zweifeln. Denn wusste er auch, wie ungern im allgemeinen die Regierung einen Regenten angeklagt sieht, und wieviel leichter es manchem fällt, den Europäischen Beamten brotlos zu machen, als einen Inländischen Häuptling zu strafen, er hatte doch einen besonderen Grund, zu glauben, dass gerade in diesem Augenblick bei der Beurteilung der vorliegenden Sache andere Grundsätze als die gewohnten sich geltend machen würden. Es ist wahr, dass er auch ohne diese Meinung ebensowohl seine Pflicht gethan haben würde, ja, um so lieber, als er die Gefahr für sich und die Seinen grösser denn jemals erachtete. Es wurde schon gesagt, dass Schwierigkeiten eine Anziehung auf ihn ausübten und wie ihn dürstete nach Aufopferung. Doch er war der Ansicht, dass hier das Verlockende eines Selbstopfers nicht bestehe, und fürchtete, dass er—schliesslich gezwungen, zum ernsthaften Kampf gegen das Unrecht überzugehen—des ritterlichen Hochgefühls sich werde entschlagen müssen, diesen Kampf begonnen zu haben als der Schwächere.

Ja, das fürchtete er. Er war der Meinung, es stünde an der Spitze der Regierung ein Generalgouverneur, der sein Bundesgenosse sein würde, und es war wieder eine Eigentümlichkeit seines Charakters, dass diese Meinung ihn von strengen Massregeln zurückhielt, und zwar länger, als irgend etwas anderes ihn abgehalten haben würde, weil sein Wesen es nicht zuliess, das Unrecht in einem Augenblick anzugreifen, da er das Recht für stärker hielt denn gewöhnlich. Sagte ich nicht schon, als ich versuchte, sein Naturell zu beschreiben, dass er naiv war bei all seinem Scharfsinn?

Wir wollen sehen, wie Havelaar zu dieser Meinung gekommen war.


Es können sich sehr wenige europäische Leser eine rechte Vorstellung bilden von der Höhe, auf der ein Generalgouverneur als Mensch stehen muss, um nicht unter der Höhe seines Amtes zu bleiben, und man sehe es denn auch nicht als ein strenges Urteil an, wenn ich zu der Meinung neige, dass sehr wenige, niemand vielleicht, einer so schweren Forderung gerecht werden konnten. Um nun nicht all die Qualitäten des Kopfes wie des Herzens, die hierfür nötig sind, sich aufzählen zu lassen, erhebe man nur das Auge zu der schwindelerregenden Höhe, auf die so über Nacht der Mann erhoben wird, der, gestern noch einfacher Bürger, heute Macht hat über Millionen Unterthanen. Er, der vor kurzem noch in seiner Umgebung unterging, ohne durch Rang oder Macht über sie hinauszuragen, fühlt sich auf einmal, meist unerwartet, über eine Menge erhoben, die unendlich viel grösser ist als der kleine Kreis, der ihn früher dennoch ganz dem Auge verbarg, und ich glaube, dass ich nicht mit Unrecht die Höhe schwindelerregend nannte, denn sie lässt den Schwindel jemandes empfinden, der unerwartet einen Abgrund vor sich sieht, oder die Blindheit, die uns befällt, wenn wir aus tiefem Dunkel mit Schnelligkeit in scharfes Licht übergeführt werden. Solchen Übergängen sind die Nerven des Gesichts oder Gehirns nicht gewachsen, mögen sie selbst von aussergewöhnlicher Stärke sein.

Wenn also die Ernennung zum Generalgouverneur an sich schon meistens die Ursachen des Verderbs mit sich führt, des Verderbs selbst eines Menschen, der durch Verstand und Gemüt hervorragte, was ist dann wohl zu erwarten von Personen, die schon vor dieser Ernennung an vielen Gebrechen litten? Und nehmen wir immerhin einen Augenblick an, dass der König stets gut unterrichtet ist, wenn er seinen hohen Namen unter die Akte zeichnet, in der er sagt, dass er von der »guten Treu, dem Eifer und der Tauglichkeit« des ernannten Statthalters überzeugt sei, nehmen wir immer an, dass der neue Unterkönig eifrig, treu und tauglich ist, dann noch bleibt es die Frage, ob dieser Eifer, und vor allem, ob diese Tauglichkeit bei ihm in einem Masse vorhanden ist, hoch genug erhoben über Mittelmässigkeit, um den Ansprüchen seiner hohen Berufung zu genügen.

Denn es kann gar nicht die Frage sein, ob der Mann, der im Haag zum erstenmal als Generalgouverneur das Kabinett des Königs verlässt, in diesem Augenblick die Tauglichkeit besitzt, die für sein neues Amt nötig sein wird ... das ist unmöglich! Mit der Bezeugung des Vertrauens zu seiner Tauglichkeit kann nur die Meinung ausgesprochen sein, dass er in einem ganz neuen Wirkungskreise, in einem gegebenen Augenblick, durch Eingebung, wenn’s nicht anders ist, wissen werde, was er im Haag nicht gelernt haben kann. Mit andern Worten: dass er ein Genie ist, ein Genie, das mit einem Male kennen muss und können, was es weder kannte noch konnte. Solche Genies sind selten, sogar selten unter Personen, die bei Königen in Gunst stehen.

Wo ich hier von Genies spreche, wird es begreiflich sein, dass ich übergehen möchte, was über so manchen Landvogt zu sagen wäre. Es schiene mir auch nicht entsprechend, meinem Buche Blätter einzufügen, die den ernsthaften Zweck dieses Werkes durch den Verdacht des Skandalinteresses als fragwürdig erscheinen lassen würden. Ich lasse also die Besonderheiten, die auf bestimmte Personen entfallen würden, beiseite; aber als allgemeine Krankheitsgeschichte der Generalgouverneurs meine ich angeben zu können:

Erstes Stadium: Schwindel. Weihrauchtrunkenheit. Grössenwahn. Unmässiges Selbstvertrauen. Minderachtung anderer, vor allem der durch langen indischen Aufenthalt Eingebürgerten.