Sie krochen abends durch den Ravijn, und Tine, in ihrem Zimmer sitzend, wurde mehrfach durch unerwartetes Geräusch aufgeschreckt, und sie gewahrte, hinausblickend durchs offene Fenster, dunkle Gestalten, die mit scheuem Tritt vorbeischlichen. Bald erschrak sie nicht mehr, denn sie wusste, was es auf sich hatte, wenn diese Gestalten so spukhaft ums Haus irrten und Schutz suchten bei ihrem Max! Dann winkte sie ihm, und er stand auf, um die Kläger zu sich zu rufen. Die meisten kamen aus dem Distrikt Parang-Kudjang, wo des Regenten Schwiegersohn Häuptling war, und wiewohl dieser Häuptling gewiss nicht versäumte, seinen Teil vom Erpressten zu nehmen, so war es doch für niemanden ein Geheimnis, dass er meistens im Namen und für den Niessbrauch des Regenten raubte. Es war rührend, wie die armen Betroffenen auf Havelaars Ritterlichkeit bauten und überzeugt waren, er werde sie nicht rufen, dass sie am folgenden Tage öffentlich wiederholten, was sie in der Nacht oder am Abend vorher bei ihm im Zimmer gesagt hatten. Denn dies hätte Misshandlung bedeutet für alle, und für viele den Tod! Havelaar zeichnete auf, was sie sagten, und darauf gebot er den Klägern, dass sie in ihr Dorf zurückkehrten. Er versprach, dass Recht geschehen würde, wenn sie nur nicht zur Gewalt griffen und nicht auswanderten, wie es die meisten im Sinne hatten. Meistens war er kurz darauf an dem Ort, wo das Unrecht geschah, ja, oft war er bereits dagewesen und hatte—gewöhnlich des Nachts—die Sache untersucht, bevor noch der Kläger selbst an seine Wohnstätte zurückgekehrt war. So besuchte er in dieser ausgedehnten Abteilung Dörfer, die zwanzig Stunden von Rangkas-Betung entfernt waren, ohne dass der Regent noch selbst der Kontrolleur Verbrugge wussten, dass er vom Hauptplatze abwesend war. Er bezweckte damit, die Gefahr der Rache von den Klägern abzuwenden und zugleich dem Regenten die Beschämung einer öffentlichen Untersuchung zu ersparen, die unter ihm sicher nicht wie früher mit einer Einziehung der Klage abgelaufen wäre. So hoffte er noch immer, dass die Häuptlinge den gefährlichen Weg verlassen würden, den sie schon so lange begingen, und es hätte in diesem Falle für ihn sein Bewenden damit gefunden, dass er die Schadlosstellung der Beraubten forderte ... sofern die Vergütung des erlittenen Schadens möglich sein würde.

Doch jedesmal, nachdem er aufs neue mit dem Regenten gesprochen hatte, erlangte er die Überzeugung, dass die Versprechungen der Besserung eitel waren, und er war bitter betrübt über das Missglücken seiner Bemühungen.

Wir werden ihn nun einige Zeit dieser Betrübtheit und seiner mühevollen Arbeit überlassen, um dem Leser die Geschichte von dem Javanen Saïdjah in der Dessah Badūr zu erzählen. Ich entnehme den Namen des Dorfes und den des Javanen aus den Aufzeichnungen von Havelaar. Es wird darin Rede sein von Erpressung und Raub, und wenn man einer dichterischen Schöpfung—was ihren Hauptzweck angeht—Beweiskraft absprechen möchte, so gebe ich die Versicherung, dass ich im stande bin, die Namen von zweiunddreissig Personen allein im Distrikt Parang-Kudjang anzugeben, denen in der Zeit eines Monats sechsunddreissig Büffel abgenommen sind für den Niessbrauch des Regenten. Oder, noch treffender ausgedrückt: dass ich die Namen nennen kann von zweiunddreissig Personen aus diesem Distrikt, die in einem Monat sich zu beklagen den Mut gehabt haben, und deren Klage von Havelaar untersucht und begründet befunden ist.

Solcher Distrikte sind fünf in der Abteilung Lebak ...

Wenn man nun anzunehmen beliebt, dass die Anzahl geraubter Büffel minder gross war in den Landschaften, die nicht die Ehre hatten, von einem Schwiegersohn des Adhipatti verwaltet zu werden, will ich dem nicht widersprechen, wie sehr es die Frage bleibt, ob nicht die Unverschämtheit von anderen Häuptern auf gleich festem Untergrunde ruhte wie auf hoher Verwandtschaft. Der Distriktshäuptling zum Beispiel von Tjilang-Kahan an der Südküste konnte in Ermangelung eines gefürchteten Schwiegervaters sich stützen auf die Schwierigkeit des Einbringens einer Klage für arme Leute, die einen Weg von vierzig bis sechzig »Pfählen« zurückzulegen hatten, ehe es ihnen möglich war, sich abends im Ravijn nahe Havelaars Hause zu verbergen. Und wenn man dazu die vielen berücksichtigt, die sich auf den Weg machten, ohne jemals das Haus zu erreichen ... die vielen, die nicht einmal aus ihrem Dorfe sich aufmachten, abgeschreckt durch eigene Erfahrung oder das Los gewahrend, das anderen Klägern erblühte, dann, glaube ich, würde sich die Meinung als unrichtig herausstellen, dass die Multiplizierung der Zahl gestohlener Büffel aus einem Distrikt mit fünf einen zu hohen Massstab ergäbe für den, der nach der Statistik der Anzahl Rinder verlangt, die jeden Monat in fünf Distrikten geraubt wurden, um den Erfordernissen in der Hofhaltung des Regenten von Lebak zu dienen.

Und nicht nur Büffel waren es, die gestohlen wurden, noch war gar Büffelraub das hauptsächlichste, das in Frage kam. Es ist—besonders in Indien, wo noch immer »Herrendienst« gesetzlich besteht—ein geringeres Mass von Unverschämtheit nötig, um die Bevölkerung ungesetzlicherweise zu unbezahlter Arbeit aufzurufen, als erforderlich ist, um Eigentum wegzunehmen. Es ist leichter, der Bevölkerung weiszumachen, dass die Regierung ihrer Arbeit bedürfe, ohne sie bezahlen zu wollen, als von dieser Regierung zu sagen, dass sie ihre Büffel verlange für nichts und wieder nichts. Und würde auch der furchtsame Javane nachzuspüren wagen, ob der sogenannte »Herrendienst«, den man von ihm verlangt, mit den diesbezüglichen Vorschriften in Einklang steht, dann noch würde ihm dies unmöglich sein, da der eine nicht vom andern weiss und er also nicht berechnen kann, ob die festgestellte Zahl Personen nicht zehn-, ja, fünfzigfach überschritten ist. Wo also die mehr gefährliche, leichter zu entdeckende That mit solcher Vermessenheit ausgeführt wird, was ist da von den Missbräuchen zu denken, deren man sich bequemer schuldig machen kann und die minder der Entdeckungsgefahr ausgesetzt sind?

Ich sagte, dass ich übergehen würde zu der Geschichte des Javanen Saïdjah. Zuvor jedoch bin ich zu einer der Abschweifungen genötigt, die bei der Schilderung von Zuständen, die dem Leser gänzlich fremd sind, so schwer zu vermeiden sind. Ich werde gleichzeitig die sich bietende Gelegenheit ergreifen, auf eins der Hindernisse hinzuweisen, die das rechte Beurteilen Indischer Angelegenheiten nicht-indischen Personen so besonders schwierig machen.

Wiederholt habe ich von Javanen gesprochen, und wie natürlich dies dem europäischen Leser vorkommen möge, diese Benennung wird doch wie ein Fehler in den Ohren desjenigen geklungen haben, der auf Java Bescheid weiss. Die westlichen Residentschaften Bantam, Batavia, Preanger, Krawang und ein Teil von Cheribon—zusammen Sundahlande genannt—werden nicht als zum eigentlichen Java gehörig betrachtet, und in der That ist, um nun nicht von den über die See hergekommenen Fremdlingen in diesen Gegenden zu reden, die dort heimische Bevölkerung eine ganz andere als die auf Mittel-Java und in der sogenannten Ostecke. Kleidung, Volkssitte und Sprache sind so ganz anders als mehr ostwärts, sodass der Sundanese oder Orang Gunung gegen den eigentlichen Javanen mehr Unterscheidung zeigt als ein Engländer gegen den Holländer. Solche Unterschiede geben Veranlassung zu Abweichungen in der Beurteilung Indischer Angelegenheiten. Man wird wohl, wenn man sich überzeugt, dass Java allein schon so scharf in zwei ungleich geartete Teile abgeteilt ist, ohne noch auf die vielen Unterstufen dieser Zweiteilung zu achten, man wird gewiss daraus berechnen können, wie gross der Unterschied bei Volksstämmen sein muss, wenn sie weiter voneinander wohnen und gar durch die See geschieden sind. Wem Niederländisch-Indien allein von Java her bekannt ist, der kann sich ebensowenig eine rechte Vorstellung von dem Malayen, dem Amboinesen, dem Battah, dem Alfur, dem Timoresen, dem Dajak, dem Bugie oder dem Makassar bilden, wie wenn er niemals Europa verlassen hätte, und es ist für jemanden, dem Gelegenheit wurde, den Unterschied zwischen diesen Völkern wahrzunehmen, häufig ergötzlich, die Gespräche von Personen anzuhören—toll und betrübend zugleich, ihre Redensarten gedruckt sehen zu müssen!—von Personen, die ihre Erfahrungen in Indischen Angelegenheiten in Batavia oder in Buitenzorg erwarben. Oftmals habe ich mich über den Mut gewundert, mit dem zum Beispiel ein gewesener Generalgouverneur in der Volksvertretung seinen Worten durch angeblichen Anspruch auf Platzkenntnis und -erfahrung Gewicht beizulegen sucht. Ich habe hohe Achtung vor Wissenschaft, die durch ernsthaftes Studium im Studierzimmer erworben ist, und oft verwunderte ich mich über die Ausgedehntheit der Kenntnis von Indischen Dingen, die manche im Besitz zeigen, ohne jemals Indischen Boden betreten zu haben. Sobald nun bei einem gewesenen Generalgouverneur zu erkennen ist, dass er sich derartige Kenntnis auf diese Weise zu eigen gemacht, gebührt ihm die Achtung, die der rechtmässige Lohn vieljähriger, unverdrossener, fruchtbarer Arbeit ist. Grösser noch sei vor ihm die Achtung als vor dem Gelehrten, der geringere Schwierigkeiten zu überwinden hatte, da er aus der Entfernung ohne Anschauung weniger Gefahr lief, in die Irrtümer zu verfallen, die die Folge einer mangelhaften Anschauung sind, wie sie unvermeidlich dem gewesenen Generalgouverneur zu teil wurde.

Ich sagte, dass ich erstaunte über den Mut, den manche bei der Behandlung Indischer Angelegenheiten an den Tag legten. Sie wissen doch, dass ihre Worte auch von andern Leuten gehört werden, als nur von denen, die da vielleicht meinen, dass ein paar Jahre Aufenthalt in Buitenzorg hinreichen, um Indien zu kennen. Es muss ihnen doch bekannt sein, dass diese Worte auch von Personen gelesen werden, die in Indien selbst Zeugen ihrer Unerfahrenheit waren und die ebensosehr wie ich stutzen müssen über die Keckheit, mit der jemand, der noch so kurze Zeit vorher vergeblich seine Untauglichkeit unter dem hohen Range zu verstecken suchte, den ihm der König gab, jetzt auf einmal so spricht, als ob er wirklich Kenntnis von den Dingen besässe, die er in seiner Rede behandelt.

Oft hört man denn auch Klagen über unbefugte Einmengung. Oft wird diese oder jene Richtung in der kolonialen Politik bekämpft, indem dem Betreffenden, der solche Richtung vertritt, die Kompetenz abgesprochen wird, und vielleicht wäre es nicht uninteressant, eine Nachforschung nach den Eigenschaften anzustellen, die jemanden befugt machen, über Befugtheit zu urteilen. Meistens wird eine wichtige Frage nicht an der Sache geprüft, um die es sich bei dieser Frage handelt, sondern sie wird bemessen nach dem Wert, den man der Meinung des Mannes beimisst, der darüber das Wort führt, und da dies meistens die Person ist, die als eine »Spezialität« gilt, in der Regel jemand, »der in Indien eine so gewichtige Stellung bekleidet hat«, so folgt hieraus, dass das Resultat einer Abstimmung meistens die Couleur der Irrtümer trägt, die nun einmal von »diesen gewichtigen Stellungen« untrennbar scheinen. Wenn dies schon seine Geltung hat, wo der Einfluss sothaner Spezialität von einem Mitglied der Volksvertretung ausgeübt wird, wie gross wird dann erst die Gewissheit verkehrter Urteilsbildung, wenn solcher Einfluss gepaart geht mit dem Vertrauen des Königs, der sich zwingen liess, solch eine Spezialität an die Spitze seines Ministeriums für die Kolonien zu setzen.