»No. 153. Rangkas-Betung, den 15. April 1856.

An den Kontrolleur von Lebak.

Es ist Ihnen bewusst, dass ich durch Gouvernementsbeschluss vom 4. dieses, No. 4, auf mein Ersuchen ehrenvoll aus Landesdiensten verabschiedet bin.

Vielleicht wäre ich im Recht gewesen, wenn ich nach dem Empfang dieser Bestimmung meine Geschäfte als Assistent-Resident sofort niedergelegt hätte, da es eine Anomalie scheint, eine Funktion zu erfüllen, ohne Beamter zu sein.

Ich empfing gleichwohl keinen Befehl, meine Geschäfte zu übergeben, und zum Teil im Bewusstsein der Verpflichtung, meinen Posten nicht zu verlassen, ohne gehörig abgelöst zu sein, zum Teil aus Ursachen untergeordneter Bedeutung wartete ich die Ankunft meines Nachfolgers ab, in der Meinung, dass dieser Beamte bald—wenigstens diesen Monat noch—eintreffen würde.

Jetzt vernehme ich von Ihnen, dass mein Nachfolger noch nicht so bald erwartet werden kann—Sie haben, meine ich, hiervon in Serang Kenntnis erhalten—und zugleich, dass es den Residenten verwundere, dass ich bei der sehr ungewöhnlichen Position, in der ich mich befinde, noch nicht darum ersucht habe, die Verwaltung Ihnen übertragen zu dürfen.

Nichts konnte mir angenehmer sein als dieser Bericht. Denn ich brauche Ihnen nicht zu versichern, dass ich, der ich erklärt habe, nicht anders dienen zu können, als ich es hier that—ich, der ich für diese Art zu dienen mit hartem Tadel bestraft bin, mit einer für mich nachteiligen und schimpflichen Versetzung ... mit dem Befehl, die armen Leute zu verraten, die auf meine Ritterlichkeit vertrauten—mit der Wahl also zwischen Unehre und Brotmangel!—dass ich nach dem allen mit Mühe und Sorge jeden vorkommenden Fall an meiner Pflicht zu prüfen hatte, und dass die einfachste Sache mir schwer fiel, der ich mich geschoben sah zwischen mein Gewissen und die Prinzipien des Gouvernements, dem ich Treue schuldig bin, solange ich nicht meines Amtes enthoben bin.

Diese Schwierigkeit offenbarte sich vor allem, wenn ich Klägern Antwort zu geben hatte.

Einstens doch hatte ich gelobt, dass ich niemanden der Rancune seiner Häupter überliefern würde! Einmal hatte ich—unvorsichtig genug!—mein Wort verpfändet für die Gerechtigkeit des Gouvernements.

Die arme Bevölkerung konnte nicht wissen, dass dieses Versprechen und diese Bürgschaft desavouiert waren, und dass ich arm und ohnmächtig allein stand mit meiner heissen Liebe für Recht und Menschlichkeit.