Und man fuhr mit Klagen fort!
Es war bitter schmerzlich, nach dem Empfang der Kabinettsmissive dazusitzen als vermeintliche Zuflucht, als machtloser Beschützer.
Es war herzzerreissend, die Klagen über Misshandlung, Aussaugung, Armut, Hunger anzuhören ... derweil ich selbst nun mit Frau und Kind Hunger und Armut entgegengehe.
Und auch das Gouvernement konnte ich nicht verraten. Ich konnte nicht sagen zu den armen Leuten: »gehet hin und leidet, denn die Verwaltung will, dass ihr geschunden werdet!« Ich durfte meine Ohnmacht nicht zu erkennen geben, da sie eins war mit der Schande und mit der Gewissenlosigkeit der Ratgeber des Generalgouverneurs.
Hören Sie, was ich den Leuten antwortete:
»Zur Stunde kann ich euch nicht helfen! Doch ich werde nach Batavia gehen; ich werde mit dem Grossen Herrn sprechen über euer Elend. Er ist gerecht und er wird euch beistehen. Gehet vorläufig ruhig nach Haus ... widersetzt euch nicht ... geht noch nicht ausser Landes ... wartet geduldig: ich denke, ich ... hoffe, dass Recht geschehen wird!«
So meinte ich, beschämt darüber, dass meine Hülfezusage zunichte gemacht wurde, meine Pflichtbegriffe in Übereinstimmung zu bringen mit meiner Pflicht gegenüber der Verwaltung, die mich noch diesen Monat bezahlt, und ich würde also bis zur Ankunft meines Nachfolgers ausgeharrt haben, wenn nicht ein besonderer Vorfall mich heute in die Notwendigkeit gebracht hätte, diesem doppelsinnigen Verhältnis ein Ende zu machen.
Sieben Personen hatten geklagt. Ich gab ihnen obenstehende Antwort. Sie kehrten an ihren Wohnort zurück. Unterwegs begegnet ihnen der Häuptling ihres Dorfes. Er muss ihnen verboten haben, ihren Kampong wieder zu verlassen, und nahm ihnen—wie man mir rapportiert—ihre Kleider ab, um sie zu zwingen, zu Hause zu bleiben. Einer von ihnen entkommt, verfügt sich wieder zu mir und erklärt: dass er nicht wieder nach seinem Dorfe zurückzukehren wage.
Was ich nun diesem Mann antworten soll, weiss ich nicht!
Ich kann ihm keinen Schutz mehr geben ... ich darf ihm meine Ohnmacht nicht gestehen ... ich will den angeklagten Dorfhäuptling nicht verfolgen, da das den Schein aufkommen lassen würde, als wenn diese Sache durch mich pour le besoin de ma cause aufgegriffen wäre: ich weiss nicht mehr, was thun ...