Hungersnot? Auf dem reichen, fruchtbaren, gesegneten Java Hungersnot? Ja, Leser. Vor wenigen Jahren sind ganze Distrikte ausgestorben durch den Hunger. Mütter boten ihre Kinder als Speise zu Kauf an. Mütter haben ihre Kinder gegessen ...
Aber dann hat sich das Mutterland um die Sache bekümmert. In den Beratungssälen der Volksvertretung ist man darüber unzufrieden gewesen, und der damalige Landvogt hat Befehl geben müssen, dass man es in der Verbreitung der sogenannten »europäischen Marktprodukte« fortan nicht wieder treiben dürfe bis zur Hungersnot ...
Ich bin hier bitter geworden. Was möchtet ihr denken von jemandem, der solche Dinge niederschreiben kann ohne Bitterkeit?
Mir bleibt noch übrig, über die letzte und vornehmlichste Art der Einkünfte von Inländischen Häuptlingen zu sprechen: die Macht der willkürlichen Verfügung über Personen und über das Eigentum ihrer Unterthanen.
Gemäss der allgemeinen Auffassung in beinahe ganz Asien gehört der Unterthan mit allem, was er besitzt, dem Fürsten. Dies ist auch auf Java der Fall, und die Nachkommen oder Verwandten der früheren Fürsten nutzen gern die Unkenntnis der Bevölkerung aus, die nicht recht begreift, dass ihr ‚Tommongong‘ oder ‚Adhipatti‘ oder ‚Pangerang‘ jetzt ein besoldeter Beamter ist, der seine eigenen und ihre Rechte für ein bestimmtes Einkommen verkauft hat, und dass so die kärglich belohnte Arbeit in Kaffeegarten oder Zuckerfeld an die Stelle der Abgaben getreten ist, die früher durch die Herren des Landes von den Schollenbewohnern gefordert wurden. Nichts ist also alltäglicher, als dass hunderte von Familien aus weiter Entfernung aufgerufen werden, ohne Bezahlung Felder zu bearbeiten, die dem Regenten gehören. Nichts ist alltäglicher als die unbezahlte Lieferung von Lebensmitteln zum Unterhalt der Hofhaltung des Regenten. Und so der Regent ein gefälliges Auge werfen mag auf das Pferd, den Büffel, die Tochter, die Frau des geringen Mannes, würde man es unerhört finden, wenn dieser die bedingungslose Verzichtleistung auf den begehrten Gegenstand weigerte.
Es giebt Regenten, die von solcher Macht der willkürlichen Verfügung einen mässigen Gebrauch machen und nicht mehr von dem geringen Mann fordern, als zur Erhaltung ihres Ranges durchaus nötig ist. Andere gehen etwas weiter, und ganz und gar fehlt diese Ungesetzlichkeit nirgends. Es ist denn auch schwierig, ja, unmöglich, diesen Missbrauch ganz auszurotten, da er seine tiefen Wurzeln in der Anlage der Bevölkerung selbst hat, die darunter leidet. Der Javane ist freigebig, vor allem wo es sich darum handelt, einen Beweis der Anhänglichkeit an seinen Häuptling zu geben, an den Nachkommen dessen, dem seine Väter gehorchten. Ja, er würde meinen, er ermangele der rechten Hochachtung, die er seinem erblichen Herrn schuldig ist, wenn er dessen »Kratoon« ohne Geschenke beträte. Solche Geschenke sind denn auch manchmal von so geringem Werte, dass die Abweisung eine Verletzung in sich schliessen würde, und oft ist demgemäss diese Gewohnheit eher der Huldigung eines Kindes zu vergleichen, das seine Liebe zum Vater durch die Darbringung eines kleinen Geschenkes zu äussern sucht, als dass man sie als Tribut an tyrannische Willkür auffassen dürfte.
Allein ... also wird durch einen »lieben Brauch« die Beseitigung von Missbrauch gehindert.
Wenn der Alūn-alūn vor der Wohnung des Regenten in verwildertem Zustande läge, würde die umwohnende Bevölkerung sich dessen schämen, und es wäre viel Macht nötig, um sie zu hindern, den Platz von Unkraut zu säubern und ihn in einen Zustand zu bringen, der mit dem Range des Regenten übereinstimmt. Hierfür irgend eine Bezahlung zu geben, würde allgemein als eine Beleidigung angesehen werden. Doch in der Nähe dieses Alūn-alūn oder anderswo liegen Sawahs, die des Pfluges warten, oder einer Leitung, die das Wasser dahin führe, manchmal aus meilenweiter Ferne ... diese Sawahs gehören dem Regenten. Er ruft, dass sie seine Felder bearbeite oder wässere, die Bevölkerung ganzer Dörfer auf, deren eigene Sawahs ebensosehr die Bearbeitung verlangen ... der Missbrauch ist da.
Dies ist regierungsseitig bekannt, und wer die »Staatsblätter« liest, worin die Gesetze, Instruktionen und Anweisungen für die Beamten enthalten sind, jauchzt der Menschenliebe zu, die beim Entwerfen derselben den Vorsitz geführt zu haben scheint. Überall wird dem Europäer, der mit irgend einer Autorität in den Binnenlanden bekleidet ist, als eine seiner teuersten Verpflichtungen ans Herz gelegt, der Bevölkerung Schutz zu bieten gegen ihre eigene Unterwürfigkeit und die Habsucht der Häuptlinge. Und, als wäre es nicht genug, dass man diese Verpflichtung im allgemeinen vorschreibt, es wird noch von den Assistent-Residenten beim Antritt der Verwaltung einer Abteilung ein »besonderer Eid« gefordert, dass sie diese väterliche Fürsorge für die Bevölkerung als eine erste Pflicht betrachten würden.
Das ist gewisslich ein schöner Beruf. Gerechtigkeit walten zu lassen, den Geringen zu schirmen gegen den Mächtigen, den Schwachen zu beschützen vor der Übermacht des Starken, das Lamm des Armen zurückzufordern aus den Ställen des fürstlichen Räubers ... siehe, das Herz möchte einem erglühen vor Genuss bei dem Gedanken, dass man berufen ward zu etwas so schönem! Und wer in den javanischen Binnenlanden bisweilen unzufrieden sein mag mit dem Orte seiner Stationierung oder mit seinem Solde, der wende sein Auge auf die erhabene Pflicht, die auf ihm ruht, auf die herrliche Genugthuung, die die Erfüllung solch einer Pflicht mit sich bringt, und er wird keinen weiteren Sold begehren.