Das Einstellen jüdischer Kinder in den Militärdienst war eine höchst grausame gesetzliche Bestimmung.

Das Gesetz bestimmte, daß Kinder unter zwölf Jahren keine Aufnahme finden sollten; meistenteils wurden doch Kinder unter diesem Alter „dem äußeren Ansehen nach“ aufgenommen, und zwar mit Vorliebe, einmal litt ja der Dienst nicht darunter, dann zeigte es sich, daß je jünger die Kinder waren, sie sich desto leichter einlebten, ihre Eltern vergaßen und keine Schwierigkeiten beim darauffolgenden Taufen machten.

Diesen Umstand benutzten die Juden, welche die Kinder wie jede andere Ware lieferten; die kleinen Kinder wurden den Müttern aus den Armen gerissen oder geradezu in der Nacht aus dem Bett gestohlen, geraubt, in die kleinen Krakauer Britschken gesetzt und zur Stellung geschleppt.

Wie herzzerreißend, wie widerwärtig alles dieses war, ist schwer, ja geradezu gesagt, unmöglich zu beschreiben.

In allen jüdischen Städten, Städtchen und Dörfern erneuerte sich tatsächlich das Weinen in Rama: „Rachel weinte bitter um ihre Kinder und war trostlos.“

War das Gesetz, welches, Gott sei Dank! bereits aufgehoben ist, an und für sich selbst grausam, es wurde dasselbe für die jüdische Bevölkerung noch unerträglicher und drückender durch die Niederträchtigkeit und Gewissenlosigkeit eigener Stammesgenossen.

Dem Gesetze zufolge mußte eine gewisse bestimmte Zahl jüdischer Rekruten zur Stellung kommen, man war jedoch nie im Stande diese Zahl aufzustellen unter den gewöhnlichen Verhältnissen; die Rekrutierungen folgten sich viel zu rasch eine nach der anderen, weshalb jedesmal bei der Stellung mit außerordentlicher Strenge verfahren werden mußte, um keinen Ausfall eintreten zu lassen.

Es wurden deshalb stets mehr junge Leute eingestellt, als eigentlich bestimmt war, wobei stets die Bemerkung gemacht wurde, daß dieses Mehr bei der nächsten Stellung in Abrechnung komme; doch fand diese Zusicherung keine weitere Beachtung, wurde einfach — vergessen.

Angenommen, eingeschrieben und von der Hand weg!

Das eingestellte Kind wurde sofort einem Regimente zugeteilt, das sich weit, weit ab von dem Geburtsorte des Knaben in Garnison befand; die armen beklagenswerten Judeneltern wußten und erfuhren nie mehr, wo sich ihre Kinder befinden, oder wo man sie suchen könnte, die Kinder blieben für die Eltern verloren, waren für sie tot; außerdem wurden fast alle, ehe sie ihren Bestimmungsort erreichten, getauft.