„Ein anständiger Mensch, und dazu noch Kollegienrat!“ dachte der Staatsanwalt, „und entschließt sich zu einer solchen Sache! Will die Tochter des Gouverneurs entführen, kommt auf die wahnsinnige Idee, tote Seelen zu kaufen und in tiefer Nacht alte Scharteken von Gutsbesitzerinnen aus dem Schlafe zu stören — das schickt sich wohl für einen Husarenleutnant, aber doch nicht für einen Kollegienrat!“
„Wenn er Kollegienrat ist, wie kann er sich denn dann zu einer so verbrecherischen Handlung, zur Fälschung von Banknoten, entschließen,“ dachte der Vizegouverneur, der selbst auch Kollegienrat war, die Flöte spielte und in seinem Innern weit mehr zu den schönen Künsten als zum Verbrechen neigte.
„Sagen Sie, was Sie wollen, meine Herren, aber wir müssen dieser Sache ein Ende machen! Komme was da wolle! Denken Sie doch, wenn der Generalgouverneur erscheint und dahinter kommt, daß bei uns weiß der Teufel was los ist!“
„Und wie denken Sie, daß wir handeln müssen?“
Der Polizeimeister versetzte: „Ich glaube wir müssen entschlossen vorgehen.“
„Wie meinen Sie das: entschlossen?“ wandte der Präsident ein.
„Wir müssen ihn verhaften lassen, als einen Menschen, der sich verdächtig gemacht hat.“
„Ja aber wie? wenn er statt dessen uns als verdächtige Individuen verhaften läßt?“
„Waaas?“
„Nun, ich meine, wenn er etwa hierhergesandt worden ist und geheime Vollmachten hat! Tote Seelen? Hm! Wenn das nur kein Vorwand ist, daß er sie kauft, ein Vorwand, um etwas über jene Toten zu erfahren, die, wie es im Bericht heißt, ‚aus unbekannten Ursachen‘ verstorben sind.“