Die erste Erfahrung, welche der neugeborene Mbugwe an seinen Landsleuten macht, ist keine angenehme. Es werden ihm nämlich mit einem scharfen Messer zwei Schnitte über das Gesicht — die Stammesmarke — gezogen. Alle Wambugwe ohne Ausnahme tragen diese; sieht man Jemand ohne die charakteristischen Schnitte, so ist er entweder ein Fremder oder er wurde von seiner Mutter nach Empfang besonderer Medizin, die durch den Zauberdoktor verabreicht wird, geboren.

Speer der Warangi.

Steinschleuder der Wambugwe.

Die Namengebung erfolgt in der Kindheit durch Verwandte und gilt fürs Leben. Nur wenn ein Kind krank wird, nimmt der Zauberdoktor öfter an, dass ein verstorbener Verwandter (besonders der Vater) etwas gegen dasselbe habe. Dann giesst man dem Todten Pombe aufs Grab und das Kind nimmt dessen Namen als zweiten an. Die Beschneidung wird von kundigen Personen bei Männern und Weibern in der Jugend vollzogen; dabei findet ein Trinkgelage statt. Das Reifwerden der Mädchen giebt zu keinen Gebräuchen Anlass.

Sehr merkwürdig, ja unter Mittelafrikanern fast vereinzelt ist das grundsätzliche Fehlen der Vielweiberei. Selbst Häuptlinge haben nur eine Frau, und als Kutadu, der kein Mbugwe, sondern ein Mtaturu ist, dennoch eine zweite nahm, erregte dies allgemeines Aergerniss. Die Brautwerbung geschieht durch Uebersendung eines Rindes an den Vater, wird dieses angenommen, so wird die Hochzeit durch Tanz und Pombegenuss gefeiert. Einen weiteren Brautpreis hat der Bräutigam nicht zu zahlen, ja, es ist üblich, dass der Vater der Tochter Rinder in die Ehe mitgiebt. Tritt Scheidung ein, so muss der Gatte diese dem Schwiegervater zurückgeben, dann können beide Theile wieder heirathen. Der Verführer eines Mädchens muss dem Vater, der einer Frau dem Gatten das etwa geborene Kind überlassen, weitere Streitigkeiten entstehen deshalb nicht.

Heirathen mit Weibern fremder Stämme, wie Wafiomi, Wataturu und besonders Warangi sind nicht selten und tragen dazu bei, den Wambugwe hamitisches Blut zuzuführen. Kindsmord soll niemals vorkommen.

Bei Krankheiten wird der Zauberdoktor gerufen, der Pflanzenmedizin, gewöhnlich Brechmittel eingiebt. In schweren Fällen nennt er die Person, die den Kranken bezaubert hat und die stets gleichen Geschlechts mit diesem ist. Dann pflegen die Verwandten dem Häuptling ein oder mehrere Rinder zu bringen und in nächtlicher Berathung beschliesst dieser mit den Stammesältesten den Zauberer zu tödten. Dieser wird dann meuchlings niedergemacht.

Beim Tode eines Menschen wird der Rath des Zauberdoktors nicht eingeholt. Man schlachtet eine Ziege und reibt mit deren Fett die Augen des Verstorbenen ein, damit sein Geist die neugeborenen Kinder nicht sehe und ihnen durch bösen Blick schade. Hierauf wird die Leiche, wenn ein Mann, auf dem rechten, wenn eine Frau, auf dem linken Arm liegend im Tembe begraben. Nur wer durch eine Speerwunde stirbt wird draussen beerdigt. Beim Leichenschmaus wird der erste Pombeschluck aufs Grab gespien. Dann wird das Tembe ruhig weiter bewohnt.