Gegen den strengen Gedanken von der Notwendigkeit alles Geschehens, dem der Mann sich unterwarf, lehnte der Jüngling sich auf. Sein die Arme reckender und streckender Wille verlangte nach Willensfreiheit, und doch schien ihm die transzendentale Willensfreiheit Kants nur eine Ausflucht. Gegen diesen Immanuel Kant, dessen Leben er mehr bewunderte als liebte, hatte er noch gar manches auf dem Herzen.

Da stand:

»daß alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anfange, daran ist gar kein Zweifel; denn wodurch sollte das Erkenntnisvermögen sonst zur Ausübung erweckt werden, geschähe es nicht durch Gegenstände, die unsere Sinne assizieren ...«

und an anderer Stelle hieß es:

»Daß es nun dergleichen notwendige und im strengsten Sinne allgemeine, mithin reine Urteile a priori im menschlichen Erkenntnis wirklich gebe, ist leicht zu zeigen ...«

und wiederum:

»Von den Erkenntnissen a priori heißen aber diejenigen rein, denen gar nichts Empirisches beigemischt ist ...«

War das nicht unreimbarer Widerspruch? Und wenn es dann gar hieß:

»So ist z. B. der Satz: eine jede Veränderung hat ihre Ursache, ein Satz a priori, allein nicht rein, weil Veränderung ein Begriff ist, der nur aus der Erfahrung gezogen werden kann«.

Was sollte man dazu sagen? Der Begriff der Ursache war entweder genau so gut aus der Erfahrung gezogen wie der der Veränderung oder sie waren beide gleich »rein«. Unzweifelhaft hatten sie aber beide »empirische Beimischung«. Und was sollte es heißen, wenn nun Kant als ein Beispiel für »dergleichen notwendige und