Die Lautgestalt der Worte erscheint im Zusammenhange der Rede oft verändert; namentlich das tonlose e fällt oft am Ende, häufig auch in der Mitte eines Wortes aus. Der Abfall eines Lautes am Ende eines Wortes heißt Apokope, der Ausfall in der Mitte eines Wortes Synkope.

Die Apokope. Viele Wörter haben doppelte Formen, mit e und ohne e, z. B.: Gebirg und Gebirge, Gebild und Gebilde, Ochs und Ochse usw. (vgl. hierüber I, 142). Man hat hier die Freiheit, je nachdem der Rhythmus des Satzes oder der Wohllaut es erfordert, von der einen oder anderen Form Gebrauch zu machen. Von den Wörtern Herr, Gesicht, Gerücht, Gewächs, Narr und einigen anderen gelten in der Schriftsprache jedoch nur die kürzeren Formen, während in der Mundart das auslautende e noch vorkommt. — Oft fällt das e im Dativ Singularis ab, z. B.: dem König, dem Monat, dem Schicksal, dem Reichtum, dem Jüngling u. a. Dieses Dativ-e ist jedoch möglichst beizubehalten, nur die Nachsilben el, er, en, chen und lein dulden keine e hinter sich. Am häufigsten fällt es sonst ab, wenn Substantiva ohne den Artikel mit Präpositionen verbunden sind, z. B.: von Kind auf, mit Weib und Kind, von Tag zu Tag, von Haus und Hof u. a. Auch vor einem Worte, das mit einem Vokal beginnt, fällt das Dativ-e besser weg. — Auch viele Adverbien dulden den Abfall des e; so kann man sagen: fern und ferne, gern und gerne, beinah und beinahe, früh und frühe, bang und bange, behend und behende, nah und nahe usw., aber nur: bald (nur noch dichterisch: balde), zurück, sehr, oft, schön, grün u. a. Das Adverbium der Zeit lange darf nicht gekürzt werden. Über heut und heute s. I, 240, Anm. 1. — Der Imperativ der Verben kann mit e oder ohne e gebildet werden, z. B.: schreib oder schreibe, geh oder gehe, steh oder stehe usw. Die Verben jedoch, die in der 1. Pers. Sing. Präs. e haben, ihren Imperativ aber mit i bilden, z. B.: sprich, iß, nimm u. a., haben im Imperativ niemals das auslautende e.[12] Bei den schwachen Verben erhält die Form auf e den Vorzug, z. B.: lobe, rede, melde usw.; die Verben auf el und er haben nur die Form auf e, z. B.: handle, wandle, wandre u. a.

Die Apokope wird namentlich in poetischer Sprache angewendet, wo sie besonders dazu dient, den Hiatus zu beseitigen. Unter Hiatus versteht man das Zusammentreffen zweier Vokale, von denen der eine als Auslaut, der andere als Anlaut eines Wortes steht, z. B.: sei eifrig, bau auf usw. Im allgemeinen gilt hier die Regel, daß die Apokope nur dann eintreten kann, wenn der nachfolgende Anlautsvokal unbetont ist, z. B.: Gottes Gnad’ und Vatergüte, Hab’ und Gut, laß deine Klag’ erschallen.[13] Dagegen sind Apokopen wie die folgenden unzulässig: Er erhalt’ Antwort, der gräßlich’ Aufruhr usw. Doch kann zuweilen nach unbetonten Verben die Apokope auch vor betonten Vokalen eintreten, z. B.: Und ich mußt’ Andacht heucheln, konnt’ alles dort erschauen usw. Die Flexionsendungen der Adjektive dürfen nicht durch Apokope getilgt werden, also nicht: die schön’ Erscheinung, die neu’ Erfindung, die bang’ Erwartung usw. Überhaupt darf die Apokope niemals hart und unschön sein. Zeigt sich ein Hiatus, dessen Tilgung durch Apokope zu einer Härte führen würde, so ist das noch kein Grund, den Hiatus in diesem Falle gut zu heißen; man muß vielmehr eine ganz andere Wendung suchen. Im allgemeinen sind die Deutschen in der Vermeidung des Hiatus jedoch viel weniger streng als die Griechen und Römer.

Die Synkope besteht in dem Ausfall eines tonlosen e oder i, z. B.: Der Knecht hat erschlagen den edeln Herrn; heilge Ordnung, die Schillerschen Dramen usw. Vgl. hierüber I, 240, Anm. 1 und 2.

Bezüglich der Bildung der Worte ist namentlich folgendes zu beachten:

a) Man vermeide Neubildungen abstrakter Wörter auf ung, heit, keit und tum. Wörter auf ung werden in der Regel nur von abgeleiteten oder mit Vorsilben zusammengesetzten transitiven Verben gebildet, z. B.: Führung, Verschwendung, Tränkung, Erfindung usw., aber nicht: Fahrung, Verschwindung, Trinkung, Findung usw. Nur wenige Ausnahmen wie: Sitzung, Neigung u. ähnl. haben sich eingebürgert. Ganz besonders zu tadeln ist das Zusammenziehen ganzer Redewendungen in ein Substantiv auf ung, z. B. Zurannahmebringung, Instandsetzung, Klagbarwerdung, Zurateziehung u. ähnl. — Von Partizipien dürfen im allgemeinen keine Substantive auf heit gebildet werden; tadelnswert sind daher Bildungen wie: Unbegründetheit, Verlorenheit, Unbeachtetheit, Treffendheit u. a. Nur von einigen Partizipien, die ganz zu Adjektiven geworden sind, wie bescheiden, besonnen, verschwiegen, erhaben, gelassen, sind Bildungen auf heit zulässig, z. B.: Bescheidenheit, Besonnenheit usw. — Unschön sind die Bildungen auf keit von den Adjektiven auf haft, namentlich wenn diese Adjektive von Personennamen abgeleitet sind, z. B.: Riesenhaftigkeit, Schülerhaftigkeit, Meisterhaftigkeit, Rätselhaftigkeit usw. Ebenso anstößig sind solche Bildungen von einigen Adjektiven auf lich, z. B.: Gegensätzlichkeit, Bezüglichkeit, Inhaltlichkeit u. ähnl.

b) Von vielen männlichen Personennamen lassen sich mit Hilfe der Endung in auch weibliche Personennamen bilden, z. B.: Freund, Freundin usw. Von Partizipialsubstantiven sind solche Bildungen nicht zulässig, man sage daher nicht: Verwandtin, Beklagtin, Abgesandtin, Bekanntin, Beamtin u. ähnl., sondern die Verwandte, Beklagte usw.

c) Werden von Verben zusammengesetzte Substantive gebildet, so werden diese nicht mit dem vollen Infinitiv, sondern nur mit dem Stamme zusammengesetzt (vgl. I, S. 248, 4), z. B.: Trinkgefäß, Reitpferd usw. Dem entsprechend muß man auch sagen: Trockenplatz (nicht: Trocknenplatz), Zeichenbuch, Zeichenlehrer, Rechenbuch, Rechenlehrer (von ursprüngl. zeichen-en, rechen-en usw.).

d) Man meide geschmacklose und sprachwidrige Zusammensetzungen. Vgl. S. 11. — Trennbar zusammengesetzte Verben müssen in den entsprechenden Formen getrennt werden (vgl. I, S. 175). Man sage daher nicht: Ich anvertraue dir dieses Kleinod; ich anerkenne deine Verdienste; ich anempfehle dir Ruhe usw.

e) Den substantivischen Infinitiv wende man nur mit Vorsicht an. In den meisten Fällen bietet sich ein entsprechendes anderes Substantiv oder eine andere Wendung dar, durch welche die Härte oder die Geschmacklosigkeit, zu der der Gebrauch des substantivischen Infinitivs oft führt, vermieden wird. Er wird namentlich dann anstößig, wenn er mit einem Attribut oder Objekt verbunden ist, z. B.: Das Aufgehen der Sonne (statt: der Aufgang), das Aufbrechen des Heeres (statt: der Aufbruch), das Ausbrechen einer Seuche (statt: der Ausbruch) usw. Statt: „Das Schwimmen gegen den Strom ist schwer“ sagt man besser: „Gegen den Strom zu schwimmen ist schwer“; statt: „Das ununterbrochene Arbeiten Tag und Nacht hindurch ist schädlich“ besser: „Tag und Nacht hindurch ununterbrochen zu arbeiten ist schädlich.“ — Beim substantivischen Infinitiv eines reflexiven Verbums wird das Reflexivpronomen weggelassen, z. B.: das Erinnern (nicht: das Sicherinnern), das Freuen, das Verhalten, das Besinnen, das Erbarmen, das Erfrechen usw.