19. Das Substantivum.

a) Die Häufung attributiver Genitive, namentlich wenn sie von gleichem Numerus und Genus sind, ist zu vermeiden. Anstößig sind Wendungen wie: „Das Verführerische des Genusses der Frucht des Baumes der Erkenntnis des Guten und des Bösen verleiteten Adam und Eva zum ersten Sündenfall.“ — „Die Schwierigkeit der Erklärung des Ursprungs des Übels“ (statt: Die Schwierigkeit, den Ursprung des Übels zu erklären). — „Meines Freundes Unterstützung dieses Unternehmens.“ — „Es fanden sich nach und nach zwei Partien von Flecken in der Nähe der Mitte der Oberfläche der Sonne.“ — „Die Entdeckung der Gesetze der Bewegung der Planeten.“

b) Fehlerhaft ist die Umschreibung des possessiven oder objektiven Genitivs durch eine Wendung mit der Präposition von. Man sage nicht: Der Freund von meinem Vater (statt: meines Vaters), das Haus von unserem Nachbar, der Giebel von dem Hause, die Wohnung von meinem Bruder, die Erbauung von der Stadt, die Eroberung von der Festung, der Erzieher von den Kindern usw. — Nur in folgenden Fällen ist eine solche Umschreibung dieser Genitive gestattet:

1. Wenn das substantivische Attribut ein Substantivum im Plural ist, das ohne Artikel steht, z. B.: „Man hat mich vor ein Gericht von Männern gefordert“ (Schiller). — „Die Gründung von Städten betrachtete er als die wichtigste Aufgabe eines Fürsten.“ — „Er hat das Glück von Tausenden gegründet“ (Schiller). — „Die teure Frucht von dreißig Kriegesjahren“ (Schiller). — 2. Wenn der Urheber eines Dinges von dem Besitzer geschieden werden soll, z. B. ein Buch von meinem Vater (verfaßt), ein Buch meines Vaters (das ihm gehört), der Messias von Klopstock, der Spaziergang von Schiller usw. — 3. Wenn das substantivische Attribut ein Länder- oder Ortsname ist, z. B. der Kaiser von Deutschland, der König von Sachsen, die Straßen von Paris, die Besatzung von Mainz usw. Vgl. I, 144. — 4. Ausnahmen sind noch: Das Ende vom Liede, die Frau vom Hause.

c) Man wende nicht objektive Genitive (im Anschluß an das Lateinische) an, wo der deutsche Sprachgebrauch eine präpositionale Wendung verlangt. Man sage also nicht: Die Hoffnung des Sieges (statt: auf Sieg), der Haß der Römer (statt: gegen die Römer), die Freude des Glückes (statt: über das Glück des Freundes) usw.

d) Ein substantivisches Attribut darf sich nie auf das erste Glied einer Zusammensetzung beziehen. Falsch ist also: „Der erste Annäherungsversuch König Wenzels an den schwäbisch-rheinischen Städtebund.“ Ein Reisestipendium nach Italien, Erkrankungsfälle an den Blattern, der Vertragsentwurf mit Deutschland, ein Beförderungsmittel guter Sitten, Pflichterfüllung gegen das Vaterland, Befreiungskrieg von der Franzosenherrschaft, Verlängerungsmittel des menschlichen Lebens usw. — Fehler dieser Art sind sehr häufig und müssen daher ganz besonders nachdrücklich bekämpft werden.

e) Der Kasus eines Eigennamens darf nicht unklar bleiben. Man sage also nicht: Klopstock schätzte Schiller höher als Wieland. — Achilles zürnte Agamemnon (statt: dem Agamemnon). — Man erreicht die Klarheit entweder dadurch, daß man den Artikel setzt, wenn nötig mit einem Beiworte (vgl. I, 144), oder daß man eine passivische Wendung gebraucht, z. B. von Schiller wurde Klopstock höher geschätzt als Wieland.

f) Die Apposition muß mit dem Substantivum, zu dem sie gehört, in gleichem Kasus stehen. Man sage daher nicht: Man glaubte, es werde mir mit der Gesellschaft dieses Mannes gedient sein, dem Freunde meiner Mutter (statt: des Freundes). — Wir erwarteten die Ankunft meines Freundes, Professor an der Universität N. (statt: Professors). — Die Gestalt des Dichters, ein kleiner, unscheinbarer Mann (statt: eines kleinen, unscheinbaren Mannes). — Ich heiße dich als mein Freund willkommen (statt: als meinen Freund). — Ihr dürft diesem Manne, als ein erfahrener Führer, unbedenklich folgen (statt: als einem erfahrenen Führer).

Anmerkung. Wenn das Substantivum, zu welchem die durch als angeknüpfte Apposition gehört, im Genitiv steht, so schwankt der Sprachgebrauch zwischen Nominativ und Genitiv. Man muß sagen: „Die Pflichten der Eltern als der Stellvertreter Gottes; die Anstellung des Mannes als eines berühmten Predigers“ usw. Steht aber die Apposition ohne Beiwort, so erhält gewöhnlich der Nominativ den Vorzug: man sagt: „Die Anstellung dieses Mannes als Prediger, der Beruf dieses Mannes als Künstler“ usw. Die Apposition erscheint dann mehr als Zusatz zu Anstellung, Beruf, nicht zu dem Genitiv: dieses Mannes, wie man sagt: „der Künstlerberuf dieses Mannes“, oder: „Dieser Mann wurde als Prediger angestellt“, nicht: „Dieser Mann als Prediger wurde angestellt.“ Statt des Genitivs steht häufig ein Possessivpronomen: „seine Anstellung als Prediger, sein Beruf als Künstler, in seiner Eigenschaft als Beamter“ u. ähnl. Zu vermeiden sind diese Nominative, wenn sie mit einem voraufgehenden Substantiv oder Personalpronomen, das im Akkusativ oder Dativ steht, in Widerspruch treten. Man sagt ohne Anstoß: „Er hat in seiner Eigenschaft als Beamter gehandelt“, dagegen nicht richtig: „Man hat ihm in seiner Eigenschaft als Beamter Anerkennung gezollt“; „man sah seiner Anstellung als erster Prediger entgegen“ usw. Ebenso unrichtig würde in den beiden letzten Fällen der Dativ der Apposition sein; man muß vielmehr eine ganz andere Konstruktion wählen.

20. Das Verbum.