a) Person und Numerus. Das Verbum stimmt in Person und Zahl regelmäßig mit dem Subjekte überein. Bei Wörtern, die eine Menge bezeichnen, kann jedoch, wenn diesen Wörtern ein Genitiv Pluralis beigefügt ist, das Prädikat im Plural stehen, z. B.: Eine Menge Leute kamen herbei; ein Trupp Soldaten zogen vorüber, ein Rudel Hirsche eilten vorbei (Constructio ad sensum oder: κατὰ σύνεσιν, d. h. Fügung nach dem Sinne). Bei den Wörtern Paar, Dutzend, Mandel, Schock u. ähnl. ist der Plural nur dann gestattet, wenn eine unbestimmte Zahl bezeichnet wird, z. B.: Ein paar Äpfel sind gefallen! ein Dutzend Bäume sind umgeschlagen worden. Dagegen: Das Paar Schuhe kostet zehn Mark, das Dutzend Tassen kostet sechs Mark u. ähnl. Eine Fügung nach dem Sinne findet auch statt, wenn mehrere Subjekte, die im Singular stehen, zu einem Begriffe vereinigt gedacht werden; das Verbum steht dann gewöhnlich im Singular, z. B.: Haus und Hof ist verloren, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit war die Losung; Haß und Groll sei vergessen usw.

b) Tempus. Sehr zu tadeln ist der Wechsel des Imperfekts mit dem historischen Präsens, z. B.: Der Mond schien, ich trete hinaus und wandte den Blick nach dem Walde. — Der Feind schleicht herbei und erstieg den Wall. Man muß entweder überall das Präsens oder das Imperfektum gebrauchen. — Das Tempus der Erzählung ist im Deutschen das Imperfektum, nicht das Perfektum. Man vermeide also Wendungen wie: Da hat er gesagt, da bin ich fortgegangen; da bin ich gerufen worden u. ähnl. Das Perfektum muß dagegen dann stehen, wenn von einer einzelnen Handlung die Rede ist, deren Vollendung oder fortdauernde Wirkung hervorgehoben werden soll, z. B.: Mir ist ein Buch gestohlen worden; er hat alles verloren usw. — Falsch ist es, das Plusquamperfektum statt des Imperfekts zu gebrauchen; z. B.: Du warst gestern bei uns gewesen (statt: Du warst bei uns). Umgekehrt wird zuweilen nach der Konjunktion nachdem das Imperfektum statt des Plusquamperfekts gesetzt, z. B.: „Nachdem Wallenstein seinen Antrag erneuerte und auf eine bestimmte Erklärung drang“ (statt: erneuert und gedrungen hatte). Eine solche Vertauschung der Tempora ist gleichfalls zu tadeln. Vgl. I, 228 flg.

c) Modus. Wenn der Konjunktiv gebraucht wird, um einen Wunsch auszudrücken (als Optativ), oder wenn er in einem bedingenden Nebensatze steht, darf er nicht durch den Konditionalis (vgl. I, 67) umschrieben werden. Man sage also nicht: „Wenn er doch bald kommen würde!“ (statt: Wenn er doch bald käme!) „Wenn er doch bald schreiben würde!“ (statt: Wenn er doch bald schriebe!) „Wenn ihr gerechter sein würdet (statt: wäret), hättet ihr anders geurteilt“ usw. In den Hauptsätzen, die mit Bedingungssätzen verbunden sind, können dagegen die Formen mit würde stehen. — Man unterscheide genau zwischen Indikativ und Konjunktiv, z. B.: „Dieser Mann verdient es, daß man ihn rühmt“ (es geschieht bereits), und: „Dieser Mann verdient es, daß man ihn rühme“ (es wird nicht ausgesprochen, ob es geschieht) usw. Namentlich beachte man das Verhältnis der direkten zur indirekten Aussage. Vgl. I, 259 flg.

21. Die Partizipien.

Über die Bildung der Partizipien vgl. I, 58 flg., 176 flg.

a) Das erste Partizip steht in aktiver Bedeutung, z. B.: Der singende Vogel (d. i. der Vogel, welcher singt), die blühende Blume (d. i. die Blume, welche blüht) usw. — Ausnahmen sind Ausdrücke wie: fahrende Habe (d. i. die Habe, welche bewegt wird), die betreffende Person (d. i. die Person, welche betroffen wird), eine melkende Kuh, schwindelnde Höhe, fallende Sucht, sitzende Lebensweise, es findet etwas reißenden Absatz, die reitende Batterie, eine stillschweigende Voraussetzung und einige andere.[14]

b) Das zweite Partizip der transitiven Verben steht in passiver Bedeutung, z. B.: der geschlagene Feind (der geschlagen worden ist), die besiegte Armee (die besiegt worden ist) usw. Das zweite Partizip intransitiver Verben kann in der Regel nur dann attributiv gebraucht werden, wenn diese Verben die Formen der Vergangenheit mit sein, nicht mit haben bilden; z. B.: der verstorbene Freund (der verstorben ist), die abgebrannte Stadt (die abgebrannt ist), der umgefallene Baum (der umgefallen ist) usw. Doch auch nicht alle Partizipien, die sich in ein mit sein gebildetes Perfektum auflösen lassen, können attributiv verwendet werden, vielmehr nur solche, die einen Zustand bezeichnen, der durch die Handlung herbeigeführt worden ist, z. B.: ein entsprungener Flüchtling (aber nicht: ein gesprungener Knabe), ein aufgegangener Stern (aber nicht: ein gegangener Wandrer), ein entlaufener Hund (aber nicht: ein gelaufener Hund) usw. — Ausnahmsweise werden auch von intransitiven Verben, die ihr Perfektum mit haben bilden, die Partizipien attributiv gebraucht, z. B. ein pflichtvergessener Mann (der seine Pflicht vergessen hat), ein studierter Mann (der studiert hat), ein erfahrener Mann, ein ausgelernter Kaufmann, ein geschworener Feind, ein bedachter Arzt, ein verschwiegener Freund, ein verdienter Mann usw. Diese Partizipien sind jedoch meist völlig zu Adjektiven geworden und werden nicht mehr als Partizipien empfunden. Durch sie werden Wendungen wie: Das stattgefundene Konzert, der viele Qualen erlittene Dulder, das mich betroffene Unglück u. ähnl., die aufs schärfste zu verurteilen sind, in keiner Weise gerechtfertigt. Unerträglich sind solche Bildungen hauptsächlich deshalb, weil das Partizip mit einem Objekt verbunden ist (Statt finden, Qualen erleiden, es betrifft mich), wodurch die verbale Bedeutung dieser Partizipien in den Vordergrund tritt.

c) Über die Komparation der Partizipien vgl. I, 149. Je mehr die verbale Bedeutung hervortritt, um so weniger ist die Komparation zulässig. So sagt man: „diese Frage wird immer brennender“, aber nicht: „das Haus wird brennender.“ Im ersten Satze ist das Partizipium in adjektivischer Bedeutung und noch dazu im übertragenen Sinne gebraucht, während es in der Verbindung „das brennende Haus“ im eigentlichen Sinne steht; dadurch tritt von selbst die verbale Bedeutung in den Vordergrund.

d) Wenn das Partizip als Prädikat eines verkürzten Attribut- oder Adverbialsatzes steht, so bleibt es ungebeugt; es tritt daher in der Regel zum Subjekt des Hauptsatzes, z. B.: Erfreut über die empfangenen Eindrücke reiste ich ab. — Der Not gehorchend, nicht dem eignen Trieb, tret’ ich, ihr greisen Häupter dieser Stadt, heraus zu euch. Schiller. — Diese Ulmen, mit Reben umsponnen, sind sie nicht Kinder unserer Sonnen? Schiller. — Doch können diese Partizipien, wenn ein Mißverständnis oder eine Mehrdeutigkeit der Beziehung ausgeschlossen ist, auch zu einem Dativ oder Akkusativ, zuweilen auch zu einem Genitiv treten[15], z. B.: Es sollen unsre Frauen vom ersten Eichenlaub am schönsten Morgen geflochten dir sie (die Bürgerkrone) um die Stirne legen. Goethe. Hier bezieht sich das Partizip geflochten auf den Akkusativ sie, und diese Beziehung leuchtet ohne weiteres ein, da jede andere Beziehung keinen Sinn geben würde. Dasselbe gilt von den folgenden Sätzen: Noch zuckend, mit des Panthers Zähnen zerreißen sie des Feindes Herz. Schiller. — Auf dieser Bank von Stein will ich mich setzen, dem Wanderer zur kurzen Ruh’ bereitet. Schiller. — Der nackte Leichnam wird gefunden, und bald, obgleich entstellt von Wunden, erkennt der Gastfreund von Korinth die Züge, die ihm teuer sind. Schiller. — Doch wo die Spur, die aus der Menge, der Völker flutendem Gedränge, gelocket von der Spiele Pracht, den schwarzen Täter kenntlich macht? Schiller. Selbstverständlich sind solche Partizipien zu meiden, sobald die Beziehung mehrdeutig ist und so zu Mißverständnissen führen kann.

Anmerkung. Absolute, mit einem Akkusativ verbundene Partizipien finden sich häufig bei unseren Dichtern, z. B.: Angehört den Schimpf des Hauses, geht gedankenvoll Rodrigo. Herder.Schild und Lanze weggeworfen, fliehn sie über Berg und Tal. Uhland. — Im Felde schleich’ ich still und wild, gespannt mein Feuerrohr. Goethe. Mit Maß und Besonnenheit angewendet sind diese Partizipien von guter Wirkung; sie widerstreben keineswegs der deutschen Sprache und haben dieselbe Berechtigung wie die absoluten Akkusative, z. B.: Sie drangen, die Hand am Schwerte, auf mich ein. — Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich Möros, den Dolch im Gewande. Schiller.[16]