22. Das Adjektivum.

a) Über die Deklination der Adjektive vgl. I, 27 flg., 147 flg.

b) Die Häufung und Einschachtelung adjektivischer Attribute ist zu vermeiden. Tadelnswert sind Sätze wie: In einem feuchten, übelriechenden, halbdunkeln, abends lichtlosen Kerker, bewacht von einem rohen, feindseligen, barbarischen Manne, war er der schrecklichsten und furchtbarsten Verlassenheit anheimgegeben. — Die Nachrichten über die von der vor acht Tagen gehaltenen Versammlung gefaßten Beschlüsse. — Man lasse in solchen Fällen Attribute weg oder bilde Nebensätze.

c) Man setze das Attribut zu dem Substantiv, zu dem es gehört, z. B.: ein Glas guten Weines (doch auch, namentlich in der Umgangssprache: ein gutes Glas Wein) u. ähnl. Man unterscheide: „Der grausame Befehl des Feldherrn“ und „Der Befehl des grausamen Feldherrn“ usw.

d) Wenn ein Attribut zu zwei Substantiven verschiedenen Geschlechts gehört, so muß es zweimal gesetzt werden, z. B.: großes Glück und große Wonne (nicht: großes Glück und Wonne), schweres Leid und schwerer Kummer (nicht: schweres Leid und Kummer), hohe Freude und hohes Glück (nicht: hohe Freude und Glück) usw.

e) Begriffsverhältnisse, die am besten durch eine Zusammensetzung, durch ein präpositionales oder Genitiv-Attribut zum Ausdrucke kommen, dürfen in der Regel nicht durch adjektivische Attribute wiedergegeben werden. Man sage: das Hausrecht (nicht: das häusliche Recht), ein Mönchskloster (nicht: ein mönchisches Kloster), ein Klostergeistlicher (nicht: ein klösterlicher Geistlicher), ein Manneswort (nicht: ein männliches Wort), Aufenthalt in England (nicht: englischer Aufenthalt), die Rede des Kriegsministers (nicht: die kriegsministerliche Rede), die Abreise des Königs (nicht: die königliche Abreise), die Entwickelung der Rechtswissenschaft (nicht: die rechtswissenschaftliche Entwickelung) usw.

f) Tritt ein adjektivisches Attribut zu einem zusammengesetzten Worte, so bezieht es sich immer auf das Grundwort und darf nicht auf das Bestimmungswort bezogen werden. Falsch ist daher z. B.: ein seidener Strumpfwirker, ein fertiges Kleiderlager, ein getrockneter Obsthändler, ein silbernes Hochzeitsgeschenk (statt: Geschenk zur silbernen Hochzeit), ein wohlriechender Wasserfabrikant, ein ausgestopfter Tierhändler, ein roter Weintrinker, reitende Artilleriekaserne usw.

23. Das Pronomen.

a) Über die Deklination der Pronomina vgl. I, 37 flg., 159 flg. Vor die Pronomina der, dieser, jener tritt oft das Zahlwort aller, alle, alles, verkürzt: all. Sowohl das Zahlwort aller usw., als die Pronomina werden dann stark dekliniert, z. B.: alles das Glück; die Freude aller jener Unglücklichen; er verbannte alle diese Verschwörer usw. Man sagt richtig: alles das Glück; oder: all das Glück usw. Häufig erscheinen auch die Formen: alle das Glück, alle der Jammer, alle der Neid u. ähnl. Nicht nur in Verbindungen wie: trotz alle dem, bei alle dem, von alle dem u. ähnl. ist dieses alle gestattet, sondern es ist überhaupt eine alte berechtigte Form. Das e in „alle das Glück“ und ähnlichen Formen ist nämlich nicht eine Kasusendung, sondern ein alter Bindevokal (ahd. a). Man kann also sagen: bei allem dem, bei dem allem, bei alle dem. Falsch ist jedoch: bei dem allen.