b) Es darf niemals unklar bleiben, auf welches Substantiv das Pronomen zu beziehen ist. Man beachte namentlich folgendes: Das Pronomen er, sie, es bezieht sich auf das Subjekt des vorhergehenden Satzes, das Pronomen derselbe dagegen auf ein anderes Satzglied. Vgl. hierüber S. 12. Das Pronomen dieser vertritt von den Substantiven, auf die eine Beziehung stattfindet, immer das zuletzt stehende, während jener auf das entfernter stehende hinweist, z. B.: Das Nibelungenlied und Gudrunlied sind die bedeutendsten Volksepen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts; dieses umfaßt den norddeutschen, jenes den fränkischen, burgundischen, gotischen und hunnischen Sagenkreis.
c) Das pronominale Subjekt darf nicht ausgelassen werden (ausgenommen im poetischen Stile, wo die Auslassung zuweilen von guter Wirkung ist, z. B.: in den Versen Heines: „Habe schon in jungen Jahren manches bittre Leid erfahren“). Im Geschäftsstil pflegt gegenwärtig das Pronomen der ersten Person unterdrückt zu werden, z. B.: „Hierdurch teile Ihnen die Verlegung meines Geschäftes mit und übersende beifolgend die gewünschten Proben.“ Diese Unsitte ist sehr zu tadeln. Zuweilen wird das pronominale Subjekt ausgelassen, wenn unmittelbar vorher ein Kasus obliquus des Pronomens dagewesen ist, z. B.: „Mir geht es gut und hoffe von Dir das gleiche.“[17] Auch in solchen Fällen ist die Auslassung nicht zu billigen. Störend ist eine solche Auslassung namentlich in beigeordneten Relativsätzen, z. B.: „Der Schmuck, den ich sah und mir sehr gefiel“ usw. Der Akkusativ den kann nicht das Subjekt des zweiten Relativsatzes vertreten; der Satz muß heißen: „Der Schmuck, den ich sah und der mir sehr gefiel.“ Auch umgekehrt kann nicht der Nominativ den Akkusativ vertreten, ich darf nicht sagen: „Der Schmuck, der mir sehr gefiel und ich kaufte“, sondern ich muß sagen: „und den ich kaufte.“[18]
d) Das Relativpronomen muß möglichst nahe bei dem Substantivum stehen, auf das es zurückweist. Nicht gut ist also der Satz: „Deine Worte wecken mannigfache Sorgen in meiner Brust, die mich zu Taten aufstacheln“ (statt: Deine Worte, die mich zu Taten aufstacheln usw.). Doch hüte man sich, den regierenden Satz in unschöner Weise zu zerreißen: z. B.: Ich rate dir, dem Beispiel, das dir dein Freund gibt, zu folgen. Besser: Ich rate dir, dem Beispiel zu folgen, das dir dein Freund gibt.
e) Das Substantiv, auf das sich ein Pronomen bezieht, muß wirklich vorhanden sein und darf nicht bloß aus dem Zusammenhange ergänzt werden. Falsch ist z. B.: „Die Fischerei ist in Rußland sehr wichtig, alle Gewässer wimmeln von diesen Tieren.“ — „Der lateinische Sprachgebrauch läßt das nicht zu; denn diese (d. i. die lateinische Sprache) fordert vor allem Bestimmtheit des Ausdrucks.“[19]
f) Man setze nicht anstatt des Relativpronomens ein persönliches oder hinweisendes Fürwort, oder anstatt des relativen Pronominaladverbs ein demonstratives, z. B.: Die Taube, nach der der Jäger oft geschossen und sie (statt: und die er) niemals getroffen hat. — Der Hut, den sie gerade bog und seine Bänder (statt: und dessen Bänder sie) durch die Finger gleiten ließ. — Die Federn, die im Winde verfliegen oder die jungen Vögel sie auffangen und ihre Nester mit ausfüttern (statt: oder die die Vögel auffangen und womit sie ihre Nester ausfüttern). — Mein Pferd, wo ich darauf reite (statt: auf welchem oder worauf ich reite). — Die Angelegenheit, wo ich davon sprach (statt: von welcher oder wovon ich sprach).
g) Über den Gebrauch der relativen, demonstrativen und interrogativen Pronominaladverbien, sowie des Relativpronomens was vgl. I, 177, 42, 198.
24. Das Adverbium.
Die Adverbien dürfen nicht als adjektivische Attribute gebraucht werden. Man sage daher nicht: ein entzweies Kleid, ein zues Fenster, ein neuliches Gerücht, ein rechter brauchbarer Arbeiter (statt: ein recht brauchbarer Arbeiter), ein rechtes gutes Kind (statt: ein recht gutes Kind), eine ganze treffende Antwort (statt: eine ganz treffende Antwort), einige anscheinende Betrunkene (statt: anscheinend Betrunkene) usw. — Zwar werden einige Adverbien auf -lich und auf -weise häufig adjektivisch gebraucht, z. B.: der wahrscheinliche Ausgang des Prozesses, eine stufenweise Besserung, eine teilweise Abänderung, eine zeitweise Benachrichtigung u. ähnl., doch ist der im übrigen völlig eingebürgerte attributive Gebrauch auch dieser Adverbien in höherer, nicht geschäftsmäßiger Sprache nicht zu empfehlen. Von den mit -weise zusammengesetzten Adverbien werden übrigens nur diejenigen attributiv verwendet, die mit Substantiven zusammengesetzt sind, z. B.: tropfenweise, gesprächsweise, stückweise usw., während die mit Adjektiven zusammengesetzten einen solchen Gebrauch auch in der Umgangssprache nicht zulassen. Man sagt niemals: die möglicherweise Ankunft, das merkwürdigerweise Schweigen, das unachtsamerweise Fortgehen usw.