b) Die Ausführung. Am Schlusse der Einleitung, namentlich bei Abhandlungen, pflegt der Schreibende das Thema anzugeben, von dem seine Darstellung handeln soll. Die Ausführung enthält nun die eigentliche Darstellung; alles, was über den Gegenstand zu sagen ist, muß klar, kurz und wohlgeordnet angeführt werden. Die Ausführung gliedert sich daher wieder in eine Reihe von Haupt- und Unterteilen. Die Hauptteile hebe man voneinander ab, leite aber durch geschickte Wendungen von einem zum anderen über; die Unterteile dagegen müssen ganz innig miteinander verbunden werden, so daß sie sich nicht so stark voneinander abheben wie die Hauptteile. Bei der Erzählung, Beschreibung und Schilderung ergeben sich die Teile gewöhnlich aus der zeitlichen Folge oder der räumlichen Lage, bei der Abhandlung steigt man im allgemeinen vom minder Wichtigen zum Wichtigeren auf. Ist bei der Abhandlung das Thema allgemeiner Art, so wird es in der Ausführung in seine Besonderheiten zerlegt, ist es dagegen ein besonderer Gedanke, so wird es auf allgemeine Sätze zurückgeführt. Außerdem müssen Beweisgründe für die Wahrheit, Widerlegungen der Einwürfe beigebracht und die nötigen Folgerungen daraus gezogen werden.

c) Der Schluß rundet den Aufsatz zu einem in sich geschlossenen Ganzen ab. Bei der Erzählung, Beschreibung und Schilderung enthält er gewöhnlich einen Hinweis auf die Folgen oder die Bedeutung eines Vorganges oder auf den Gesamteindruck des beschriebenen Gegenstandes. Der Schluß einer Abhandlung enthält in der Regel den Satz noch einmal, der erörtert oder bewiesen werden sollte, indem das Ergebnis der Beweisführung kurz zusammengefaßt wird. Der Schluß sei kurz, treffend und bündig, er enthalte nichts Unnötiges und nichts, was sich nicht zwanglos aus dem Vorhergehenden ergibt.

41. Dispositionsregeln.[24]

Die Anordnung und Gliederung des Stoffes, der in einem Aufsatze dargestellt werden soll, ist eine Tätigkeit des Verstandes, sie muß daher vor allen Dingen streng logisch sein. Das Wesen der Disposition besteht darin, daß ein Ganzes in seine Teile zergliedert und die Verhältnisse dargelegt werden, in denen die Teile zu dem Ganzen und untereinander stehen. Man hat daher, wenn man irgendeine Teilung eines Ganzen vornimmt, sich folgende drei Fragen zu beantworten:

a) Wie verhält sich das Ganze zu den Teilen in ihrer Gesamtheit?

b) Wie verhält sich jeder einzelne Teil zum Ganzen?

c) Wie verhalten sich die einzelnen Teile untereinander?

Bei a) ergibt sich, daß das Ganze immer gleich ist der Summe seiner Teile, und daß daher sofort eine empfindliche Lücke entsteht, wenn ein Teil fehlt, oder ein störender Überschuß, wenn etwas Überflüssiges zu den Teilen hinzugetan worden ist. Wollte man z. B. das Pflanzenreich behandeln und dieses einteilen in Bäume und Sträucher, so würde diese Teilung falsch sein, weil die Summe der Teile, d. i. hier die Bäume und Sträucher zusammengenommen, gar nicht das Ganze, d. i. das Pflanzenreich, ergäbe, sondern ganze große Gruppen, z. B. Blumen, Moose, Pilze, Farne u. a., fehlten. Eine richtige Teilung dagegen ist es, wenn man die Pflanzen in Phanerogamen und Kryptogamen einteilt, da diese Teile zusammengenommen alle Pflanzen einschließen. Falsch würde die Teilung aber sofort wieder werden, wenn man eine Gruppierung in Phanerogamen, Kryptogamen und Zellpflanzen vornähme, indem man hier einen überflüssigen Teil hinzufügte, denn die Zellpflanzen gehören zu den Kryptogamen. Solche überflüssige Teile entstehen gewöhnlich dadurch, daß man den ursprünglichen Einteilungsgrund nicht festhält, sondern unvermerkt einen neuen Einteilungsgrund unterschiebt. Will man einen Teil der Pflanzen als Zellpflanzen (d. i. solche, die nur aus Zellen bestehen) aufführen, so muß man ihm den anderen als Gefäßpflanzen (d. i. solche, die aus Zellen und Gefäßen bestehen) gegenüberstellen, dann hat man wieder eine richtige und vollständige Einteilung des Pflanzenreiches. Hier hat man dann den inneren anatomischen Bau der Pflanzen als Einteilungsgrund angenommen und durchgeführt, während für die Einteilung in Phanerogamen und Kryptogamen der Einteilungsgrund aus der Beobachtung der Blüte hervorgegangen ist (Blüte und Samen; keine Blüte und Sporen). Es ergibt sich also bei diesem Punkte die wichtige Regel: Die Disposition muß vollständig sein, d. h. es darf kein Teil fehlen, sie darf aber auch keinen überzähligen Teil enthalten.

b) Betrachtet man das Verhältnis jedes einzelnen Teiles zum Ganzen, so ergibt sich die Tatsache, daß das Ganze und der Teil nie einander beigeordnet sein können, sondern daß jeder Teil immer dem Ganzen untergeordnet ist. Jeder Teil muß sich daher genau in den durch das Ganze gezogenen Grenzen halten und darf nicht über diese Grenzen hinausgreifen; zugleich muß er sich aber auch auf seinem besonderen Gebiete bewegen und darf nicht auf das Gebiet des Ganzen überschweifen. Hat man also z. B. das Pflanzenreich in Phanerogamen und Kryptogamen geteilt, so darf man bei keinem der Teile auf ein anderes Naturreich, etwa das Tierreich oder Mineralreich, überschweifen, und ebensowenig darf man bei den einzelnen Teilen von den Pflanzen im allgemeinen sprechen, sondern man hat von den Phanerogamen, bzw. Kryptogamen zu reden. Hieraus ergibt sich als zweite Hauptregel für das Disponieren: Jeder Teil muß dem Ganzen untergeordnet sein und sich zugleich durch seinen besonderen Inhalt von dem Ganzen unterscheiden.