3. Verben, die den Genitiv regieren.

a) Den Genitiv regieren die intransitiven oder intransitiv gebrauchten Verben: einer Sache achten, bedürfen, begehren, brauchen, gedenken, entbehren, entgelten, entarten, ermangeln, erwähnen, fehlen (d. i. nicht treffen), genießen, gewahren, harren, hüten, lachen, mangeln, pflegen, schonen, sparen, spotten, vergessen, wahren, wahrnehmen, walten, warten u. a. Beispiele: Die dieser Welt brauchen, daß sie derselben nicht mißbrauchen. Luther. — Niemand weiß, wie lange er des Ackers entbehrt, und des Gartens, der ihn ernährt. Goethe. — Du sollst meines Volkes Israel hüten. Luther. — Wie ich eines Felsenriffs gewahre, schrie ich den Knechten, handlich zuzugehen. Schiller. — Und Euer wahrlich! hätt’ ich nicht gefehlt. Schiller. — Jetzt pflegt sie einen Augenblick der Ruhe. Schiller. — Gott hat die Menschen so gebildet, daß sie der Gaben seiner Gnade mit Ergötzung genießen können. Gellert. — O nimm der Stunde wahr, eh’ sie entschlüpft. Schiller. — Zu ihr bring’ ich dich jetzt, sie wartet deiner. Schiller. — Einige Intransitiva haben nur in gewissen formelhaften Wendungen einen Genitiv bei sich, z. B.: des guten Glaubens, der Hoffnung leben, Hungers sterben, des Todes sterben u. ähnl.

Die meisten der genannten Verben werden gegenwärtig jedoch nur in dichterischer Sprache noch mit dem Genitiv verbunden, in prosaischer Sprache werden sie zum größten Teile transitiv gebraucht und regieren den Akkusativ, oder sie bleiben auch da intransitiv und nehmen ein präpositionales Objekt zu sich. So sagt man gewöhnlich: auf etwas achten, eine Sache begehren, brauchen, an etwas gedenken, eine Sache entbehren, erwähnen, fehlen, genießen, gewahren, auf etwas harren, eine Sache hüten, über etwas lachen, es mangelt mir an etwas, über etwas spotten, eine Sache schonen, sparen, vergessen, wahren, wahrnehmen, über etwas walten, auf etwas warten, einen Kranken warten (d. i. pflegen). Pflegen wird nur in den Wendungen: des Rates, des Umgangs, der Ruhe pflegen mit dem Genitiv verbunden, sonst mit dem Akkusativ, z. B. einen Kranken pflegen (vgl. I, 169). — Auch bedürfen kann mit dem Akkusativ verbunden werden.

b) Viele transitive Verben haben neben dem Akkusativ der Person einen Genitiv der Sache bei sich (vgl. S. 73), z. B.: ich klage dich eines Verbrechens an, ich beraube dich einer Sache, ich belehre dich eines Besseren (sonst gewöhnlich: einen über etwas belehren), er beschuldigt ihn eines Verbrechens, er entbindet mich meines Versprechens (oder: von meinem Versprechen), er entblößte ihn aller seiner Habe, er enthob mich aller Sorgen, man entkleidete ihn seiner Würde, man entließ ihn seines Amtes (oder: aus seinem Amte), man entledigte ihn seines Gepäcks, man entsetzte ihn des Amtes, man entwöhnte ihn aller Furcht, das gemahnt mich vergangener Zeiten (oder: an vergangene Zeiten), man sprach ihn des Mordes los (gewöhnlich von dem Morde), er mahnt mich meines Versprechens (oder: an mein Versprechen), man überführte ihn des Verbrechens, er überhob mich aller Sorge, er überwies mich eines Fehlers, er versicherte mich seiner Dankbarkeit, er würdigte mich keines Wortes, er zeiht mich einer Sünde.

c) Einige unpersönlich gebrauchte Verben regieren neben dem Akkusativ der Person einen Genitiv der Sache, z. B.: Mich erbarmt dieses Unglücklichen, mich reut dieses schlimmen Handels, ihn jammerte des Volkes, es verdrießt mich der Mühe nicht, es lohnt sich der Mühe. Gewöhnlich konstruiert man jedoch die Ausdrücke persönlich (mit Ausnahme von sich lohnen, das am besten immer mit dem Genitiv verbunden wird) und setzt also statt des Genitivs den Nominativ, z. B.: Dieser traurige Zustand erbarmt mich, das Volk jammert mich, der Weg verdrießt mich, dieser unüberlegte Schritt reut mich. Neben: „Mich gelüstet einer Sache“ sagt man gewöhnlich: „Mich gelüstet nach einer Sache.“

d) Viele reflexive Verben regieren den Genitiv, z. B.: sich einer Sache anmaßen (gewöhnlich: sich eine Sache anmaßen), sich jemandes annehmen, sich einer Sache bedienen, sich einer Sache befleißigen, begeben, bemächtigen, bemeistern, bescheiden, sich einer Sache entäußern, enthalten, entschlagen, entsinnen, erbarmen (gewöhnlich: sich über etwas erbarmen), sich einer Sache erdreisten, erfrechen, erfreuen (oder: sich an etwas erfreuen), erinnern, erkühnen, erledigen, erwehren, freuen, getrösten, rühmen, schämen, unterfangen, vergewissern, vermessen, versehen, versichern, weigern, verwundern (gewöhnlich: sich über etwas wundern). Einige Reflexiva werden nur noch in formelhaften Wendungen mit dem Genitiv verbunden, z. B.: sich eines Besseren besinnen, sich Rats erholen, sich seiner Haut wehren u. a.

e) Statt des Genitivs gebraucht man gewöhnlich Präpositionen bei folgenden Verben:

An mit dem Dativ bei: mangeln, sich erfreuen, z. B.: Du ließest es an gutem Rat nicht mangeln. Ich erfreue mich an dem Grün der Wiesen.

An mit dem Akkusativ bei: denken, gedenken, sich erinnern, gemahnen, mahnen, z. B.: Denke an die vergangene Zeit! Erinnere dich an dein Versprechen. Das gemahnt mich an die alte Freundschaft.

Auf mit dem Akkusativ bei: achten, harren, warten, sich besinnen. Ich achte auf diese Erscheinung, harre, warte auf dich usw.