rufen kann mit dem Dativ oder Akkusativ der Person verbunden werden. Mit dem Dativ heißt es: einem zurufen, d. h. einem durch laute Stimme ein Zeichen geben, daß er aufmerke, z. B.: Der Herr rief dem Samuel, dem Moses. Wer ruft dem Heer der Sterne? Gellert. — Mit dem Akkusativ dagegen heißt es: einen herbeirufen, d. h. einem durch laute Stimme zu verstehen geben, daß er sich uns nähere, z. B.: Der Vater hat dich gerufen, d. h. du sollst zu ihm kommen. Der König rief den Sänger zu sich. Die Glocke ruft dich zur Kirche. Die Trompete ruft die Krieger zur Schlacht.

überwiegen regiert den Akkusativ. Der Tadel überwog das Lob. Der Dativ, der auch bei einigen Schriftstellern vorkommt, ist nicht zu empfehlen.

sich unterstehen regiert den Akkusativ der Person. Man darf also nur sagen: Was unterstehst du dich? nicht: Was unterstehst du dir?

sich unterziehen regiert vorwiegend den Dativ, z. B.: er unterzieht sich dem Auftrage, besser als: des Auftrages.

versichern regiert entweder den Akkusativ der Person und den Genitiv der Sache: ich versichere dich meines Schutzes; oder den Dativ der Person und den Akkusativ der Sache: ich versichere dir meinen Schutz. Man darf also sagen: „Das versichere ich Ihnen“ oder: „Dessen versichere ich Sie“, falsch aber ist es zu sagen: Das versichere ich Sie! — Wird die Sache durch einen Nebensatz ausgedrückt, so kann die Person sowohl in den Dativ als auch in den Akkusativ treten. Ich kann also sagen: „Ich versichere Ihnen, daß ich die Wahrheit sage“ und: „Ich versichere Sie, daß ich die Wahrheit sage.“ Im ersten Falle vertritt der Nebensatz ein Akkusativ-, im zweiten Falle ein Genitivobjekt. — In der Form: „Ich bin versichert“ nimmt das Wort den Genitiv zu sich: Ich bin deines Schutzes versichert, sei meines Beistandes versichert. Der Genitiv kann hier jedoch auch durch die Präposition von umschrieben werden: Du kannst von der Wahrheit meiner Aussage versichert sein.

sich zeigen. Der prädikative Zusatz mit als, der zu diesem Verbum zu treten pflegt, kann sowohl im Nominativ, als auch im Akkusativ stehen; doch ergibt sich dabei ein Unterschied der Bedeutung: sich zeigen mit dem Nominativ heißt: „in die Erscheinung treten“, und zwar wird dadurch das Unabsichtliche hervorgehoben; sich zeigen mit dem Akkusativ dagegen heißt: „in die Erscheinung treten lassen“, und zwar wird dabei das Absichtliche betont. Demnach unterscheide man: er zeigte sich als Held (der er war), und er zeigte sich als Helden (für den man ihn bis dahin nicht gehalten hatte, oder: als den er sich erweisen wollte). In derselben Weise wechseln in der Konstruktion die Verben: sich erweisen, sich ankündigen, sich darstellen, sich empfehlen, sich beweisen u. a. Er erweist sich als mein Freund, er erweist sich als meinen Freund usw.

[26] Ausnahmen sind die intransitiven Verben: hinterbleiben, unterbleiben, beharren, beruhen, bestehen, begegnen, behagen, bekommen, es beliebt, unterliegen.

[27] Lehren (got. laisjan, Kausativum zu got. lais, d. i. weiß) heißt eigentlich „wissen machen“. Einige Schriftsteller verbinden lehren mit dem Dativ der Person, z. B.: Da hat er den Franzosen das Schwimmen gelehrt. Arndt. — Lehr’ unser deutsches Recht dem Franzmann im Gefecht. Rückert. Dieser Gebrauch ist nicht gut zu heißen. Vgl. Heyse-Lyon, S. 303 flg.

[28] Vgl. mhd.: ich bin den site gelêret.

[29] Grimm nennt nur die Verben reflexive, die das Reflexivpronomen im Akkusativ bei sich haben. Man könne daher die, die es im Dativ bei sich haben, genauer unechte Reflexiva nennen.