[30] Sich entblöden bedeutet eigentlich „in den Zustand des Blödeseins eintreten“; die Vorsilbe ent ist hier nicht privativ, sondern inchoativ, d. h. sie drückt das Eintreten in einen Zustand aus, wie in: entblühen, entblößen, entschlafen usw. — Gegenwärtig ist von sich entblöden hauptsächlich die Verneinung „sich nicht entblöden“ in Gebrauch, und zwar in der Bedeutung: „sich nicht scheuen, sich erdreisten.“ Frisch in seinem Deutsch-lateinischen Wörterbuche I, 111 c und Grimm (Wörterbuch III, 499) erklären sich gegen diesen Sprachgebrauch; sie fassen die Vorsilbe ent- in entblöden als das privative ent- (im Sinne von weg, los) auf und legen infolgedessen dem Worte entblöden die gerade entgegengesetzte Bedeutung: „die Blödigkeit benehmen, beherzt machen“ bei. Zwar wird sich entblöden von einigen Schriftstellern in dieser letzteren Bedeutung gebraucht, z. B. von Wieland, Gleim u. a.; doch dieselben Schriftsteller wenden sich entblöden auch in der oben angeführten Bedeutung von „sich scheuen“ an, und der heutige Sprachgebrauch kennt nur noch diese Bedeutung, die zugleich die ursprüngliche ist. Vgl. hierzu meine Bearbeitung des Artikels „Entblöden“ in Eberhards synonymischem Handwörterbuche, 16. Aufl. S. 375 flg.

[31] Noch Adelung (Wörterbuch, 2. Aufl. I, S. 400) ließ bei anwandeln nur den Dativ gelten, während Heyse, Becker u. a. nur den Akkusativ zulassen. Es sind jedoch beide Kasus zu gestatten, obwohl dem Akkusativ der Vorzug zu geben ist.

B. Rektion der Verbalsubstantive.

Die Verbalsubstantive, die von einem transitiven Verbum gebildet werden, regieren den Genitiv. Der Akkusativ, mit dem die transitiven Verben verbunden werden, verwandelt sich also in den Genitiv, z. B.: eine Stadt erbauen: die Erbauung der Stadt; eine Burg erobern: die Eroberung der Burg; ein Denkmal errichten: die Errichtung eines Denkmals. Man nennt diesen Genitiv den Genitivus objectivus, zum Unterschiede von dem Genitivus subjectivus; der letztere bezeichnet die Person oder Sache, der etwas gehört, an der sich etwas befindet, oder von der etwas ausgeht, z. B.: das Haus meines Freundes, die Früchte des Baumes, die Heldentaten Siegfrieds.

Zu den Verbalsubstantiven, die von intransitiven Verben gebildet werden, tritt das Genitiv- oder Dativobjekt des Verbums in der Regel nicht im Genitiv oder Dativ hinzu, sondern es wird durch eine Präposition angeknüpft, z. B.: er erinnerte sich vergangener Stunden: die Erinnerung an vergangene Stunden; er gehorchte dem Gesetze: der Gehorsam gegen das Gesetz; er stimmte meinem Vorschlage zu: die Zustimmung zu meinem Vorschlage; er zürnte dem Freunde: der Zorn gegen den Freund usw. — Diejenigen Verbalsubstantive natürlich, die von Verben stammen, die auch transitiv gebraucht werden (wie hauptsächlich die Verben, die außer dem Genitiv auch den Akkusativ regieren, vgl. S. 78), können das Objekt auch im Genitiv zu sich nehmen, z. B.: das Bedürfnis der Ruhe, die Erwähnung dieses Vorfalls, der Genuß geistiger Getränke, die Wahrnehmung dieser Zustände, die Entbehrung des Notwendigsten usw. Nach Maßgabe dieser Bildungen hat man auch das Wort Erinnerung mit dem Genitiv verbunden, z. B.: die Erinnerung vergangener Zeiten, die Erinnerung jener Stunden usw.[32] — Im übrigen aber ist die Regel festzuhalten, daß ein objektiver Genitiv nur zu solchen Verbalsubstantiven treten kann, die von transitiven Verben gebildet sind.

Anmerkung. Wenn zu Verbalsubstantiven, die von intransitiven Verben stammen, ein Genitiv tritt, so ist dies ein subjektiver, nicht aber ein objektiver Genitiv, z. B.: der Zorn des Freundes, d. i. der Zorn, den der Freund empfindet (nicht: der Zorn gegen den Freund), der Gehorsam des Soldaten (d. i. der Gehorsam, den der Soldat zeigt) usw.

[32] Viele Beispiele dieser Art führt Andresen (Sprachgebrauch und Sprachrichtigkeit, 7. Aufl. S. 182) aus Goethes Werken an.

C. Rektion der Adjektive.