Andern Theils (die übrigen) aber[3] so der Stadt, als einem geringen ohnmächtigen Stande des Reichs, sich der mächtigen Kriegsarmee zu widersetzen nicht rathen können, sondern vielmehr dem Exempel und (der) Neutralität der andern benachbarten Churfürsten und Städte folgen wollen und also, Correspondenz mit der kaiserlichen Soldatesque zu erhalten, verwilligen thäten, daß die kaiserlichen Offiziere in der Stadt werben, ein- und ausgehen und allerhand Nothdurft kaufen möchten, ingleichen, daß man ihnen vor Havelberg allerhand Vivres, Salpeter, Pulver verabfolgen und zuführen, auch in der Stadt Gießhause Stücken Geschütz gießen lasse, und was dergleichen Vorschub mehr — auch der Summe Geldes von 133,000 Thalern, so die Bürgerei, wegen abgebrochener Vorstädte und Erkaufung weiteres Festungsrechtes, der kaiserlichen Armee gleichsam zum Vorschub bezahlet und abgetragen, anitzo zu geschweigen[4] — die sind bei den Andern in großen Haß und Verdacht, gleichsam als die das Papstthum befördern und von der evangelischen Religion abtrünnig werden wollten, angelassen und gehalten worden.[5]

Solcher und anderer dergleichen Mißverständnisse halber der Rath zu verstatten und zu willigen keinen Umgang nehmen können, daß zur selben Zeit die Bürger aus jedem Viertel der Stadt eine Person, und also insgesammt 18 Personen — so man Plenipotenzier genannt — dem Rathe zugeordnet haben, als die da zugleich mit und um alle der Stadt Sachen wissen, der Bürgerschaft Beschwerden dem Rathe vortragen und also wegen ganzer Gemeine nebst dem Rath bevollmächtigt sein und Plenipotenz haben sollten, daß der Rath, Ausschuß und (die) Hundertmannen ohne deren Wissenschaft und Vollwort (Zustimmung) nichts (be) schließen noch effectuiren (ausführen) dürfen oder mögen.

Ob nun wohl — nach dem durch des Allerhöchsten gnädige Verleihung und der E. Hansastädte ansehnliche Interposition (Vermittelung) der oft vorgemeldete kaiserliche Kriegsgeneral die Bloquirung wieder fallen, Pässe und Straßen eröffnen und die um und um gemachten Schanzen und Reduiten (Redouten) demoliren und schleifen lassen — dieser Plenipotenzier Amt und Beruf allein und bis so lang dieselbe Bloquirung und Kriegslast währen möchte, angesehen gewesen: so hat jedoch nachmals der Rath, sie zu cassiren und abzusetzen, vor dem gemeinen Mann sich’s nicht unterstehen dürfen, sondern sie haben ihre Zusammenkünfte in der Weinschenke zur goldenen Krone[6] und andern Häusern ferner gehalten, einen Doctorem juris vom Neuen Markte[7] sammt den Viertelsherrn und andern Bürgern mehr zu Rathe gezogen, auch endlich, etwa im November, an das hanseatische Directorium dessen folgenden Inhalts geschrieben: „Denen E. Städten werde noch in guter Gedächtnisse schweben, welchergestalt, seit der erlittenen Bloquirung, die Stadt Magdeburg nicht allein wegen der schweren Kriegesbürde, sondern auch der innerlichen Differenzien halber, gedrückt und beschwert gewesen — wie auch solches der Rath zu Magdeburg selbst an die E. Städte damals geschrieben und sie, sothanen Beschwerde beiderseits abzuhelfen, ersuchet und gebeten hätte — ob aber wohl dem ersten Punkt, die Bloquirung betreffend, durch Gottes Verleihung abhelfliche Maße gegeben, so wäre doch der andere wegen der innerlichen Differenzien bis zur andern Zeit verschoben worden. Nun sich aber dieselbe nicht stillen, sondern je mehr und mehr ereignen wollen, als thäten die gedachten Plenipotenzier die E. Städte gebührend ersuchen, der Stadt Magdeburg, vermöge des hansischen Bundes, in solchem Fall beizuspringen, sich wieder anher zu verfügen und ihren guten Rath zu interponiren etc.“

Worauf dann die Abgesandten der Hansastädte im Mai[8] des folgenden 1630. Jahres auf Befehl ihrer Obern zu Magdeburg wieder angelangt und in den Gasthof zum goldnen Arm[9] einlogirt sind, denen dann von oftgedachten Plenipotentiariis, wie auch wohl von Theils (einem Theil) des Rathes selbst und andern Bürgern, nicht allein die obberührten Mißhelligkeiten sattsam mögen entdeckt, sondern zugleich auch wegen des magdeburgischen Stadt-Regiments, folgender Bericht mag sein gegeben worden. Daß nämlich um’s Jahr Christi 1330 und der Zeit großes Unglück und Zwiespalt unter dem Rath und (der) Bürgergemeine in dieser Stadt gewesen sei, darauf sie auch endlich im gedachten 1330. Jahre das alte Regiment — welches damals von (aus) den Schöppen und Rathmannen und fünf Innungsmeistern bestanden — verändert und, anstatt solcher, andere und mehr Personen, so da aus diesen nachfolgenden Gewerben und Handwerken, nämlich der Gewandschneider, Kramer, Kürschner, Bäcker und Brauer, Leinwandschneider, Gerber und Schuster, Knochenhauer von dem alten Scharn, Knochenhauer von dem neuen Scharn, Wandmacher, Schmiede, Goldschmiede, Maler, Glaser und Sattler, Schneider, Grobschmiede und Gürtler waren, in den Rath gesetzet und verordnet hätten.[10] Weil aber hierdurch das Stadt-Regiment — derer drei und jedes von 24 Personen gewesen, die ein Jahr nach dem andern umgewechselt haben — nicht allein sehr weitläufig, sondern auch die freie Wahl der geschicklichsten und weisesten Personen aus ganzer Bürgerschaft — indem man bei den obgemeldeten Innungs-Verwandten bleiben und daraus die Köhre thun müssen — gänzlich entzogen und abgeschnitten worden, und überdies jede Innung für sich besondere Satzungen und Willköhre (Wahlgesetze), — oft wider des Raths Willen und zu gemeiner Stadt größtem Schaden — gemacht und verordnet gehabt. Diesem nach haben, zur Abhelfung solcher und anderer obberührten Beschwerden, damit die gemeine Bürgerschaft besänftigt (werde) und nicht ein größerer Zwiespalt entstünde, die Herren Abgesandten der Hansastädte, vermittels E. E. Raths Zuthun und Verwilligung, die ganze Bürgerschaft auf das Rathhaus erfordern und zusammen kommen lassen, um zu vernehmen, woraus eigentlich ihre Intention und Meinung bestände, da sich denn gefunden, daß der größte Haufe und sowohl die Innungs-Verwandten selbst als andere Bürger, die kein Innungsrecht gehabt, dahin gezielet, daß ein neuer und engerer Rath solle erwählt und die Personen in demselbigen nicht eben aus den Innungen, sondern als sie am witzigsten und tüchtigsten in der Stadt gefunden würden, zur Rathstelle gezogen und erkoren werden.

Ob nun bei theils Leuten die Affecten mit untergelaufen, daß sie etwa etlichen des alten Raths nicht wohl gewollt, aber anderer Gestalt die nicht aus dem Rathsstande bringen können, steht dahin; gleichwohl sind auch Viele gewesen, so allein der gemeinen Stadt Bestes darunter gesuchet und nur die Innungen und (die) daraus herfließende große Weitläufigkeit beim Rathe abzuschaffen vermeinet haben, wie es denn auch endlich — zwar durch der Herren Abgesandten schweres und langwieriges Bemühen — mit des damals regierenden Raths und der ganzen Bürgerschaft Consens[11] und Willen auf Maß und Weise vermittelt, beliebt und verglichen worden, wie solches die darüber aufgerichteten Recesse mit mehrerem besagen. Womit also der alte Rath und (die) Herren Gesandten das Regiment — so nach der alten Form eben 300 Jahr gestanden — dem neuen Rathe überlassen haben. Ferner ist zu der Stadt hochwichtigsten Sachen ein Ausschuß von 50 Mannen, die in zwei Theile oder Classes getheilt sein, und mit dem Rathe drei Vota machen sollten, verordnet, auch Alles vollends durch die Herren Abgesandten zur Richtigkeit und guten Ordnung gebracht worden, mit der Zusage und Versprechung, da (wenn) der Stadt in andere Wege etwas Widriges begegne und insonderheit da (wenn) von den Kaiserlichen die Dom- und andern Stiftskirchen und Klöster, so da auf dem Neuen Markte und nicht unter des Raths Jurisdiction[12] gelegen, zu ihrem Gottesdienste begehrt würden — wie man sich dessen damals befürchtete — daß also da, auf der von Magdeburg Ansuchen, die E. Städte bei der Stadt Magdeburg umtreten (d. h. sie vertreten) und zu der röm. kaiserl. Majestät selbst schicken, der Stadt dagegen habende Privilegien, Verträge und Gerechtsamkeiten allerunterthänigst vortragen und sich des Werkes um anderer Consequenzien willen zugleich anmaßen (annehmen) wollten.

Hierauf sind die Herren Abgesandten wiederum hinweg und zu den Ihrigen gereiset, und ist die Gemeine in solcher Hoffnung gestanden, daß es nun bei dem neuen Rath bald besser und man des Contribuirens und anderer Beschwerden, worüber bisher große Differenzien zum Theil entstanden, entlästiget und befreiet sein werde, maßen sich auch der neue Rath, alle vergebliche Spesen und Unkosten, so zuvor bei gemeiner Stadt und in den Aemtern vorgefallen, abzuschaffen und mehr Nahrung und Erwerb zur Stadt zu ziehen, fleißig angelegen sein lassen.

Es haben sich aber nach sothanem Zustande und Gelegenheit der Zeit die Beschwerden der Stadt sobald nicht remediren noch heilen lassen wollen, vornämlich aber des allgemeinen Kriegswesens und der kaiserl. Soldatesque halber — als die fort im Lande geblieben und ihre Besatzungen darin unterhalten — denn 1) nicht lange nach aufgehobener Bloquirung der Herzog zu Friedland — auf Art und Weise wie auch in (den) vorigen Jahren geschehen — denen Leuten vom Lande ihr Getreide in (nach) der Stadt zu verführen (fahren) und (daselbst) zu verkaufen — ehe sie nicht die versessene (rückstandige) Contribution und (das) ihnen aus den Aemtern vorgesetztes (vorgestreckte) Samenkorn (Saatkorn) abgestattet (zurückerstattet) hätten — verbieten, die Straßen mit etlichen Croaten wiederum bereiten, und also die freie Zufuhr des Getreides — ohne was etwa den Leuten zu Abstattung (Abtragung) der Geldcontribution auf dem Rücken hinein zu tragen vergönnet worden — der Stadt entziehen und abschneiden lassen. 2) Weil überdies etliche kaiserliche Offiziere eine große Summam Getreides im Fürstentunm Anhalt erkaufen und nach den Seestädten liefern wollen, ist daselbst auch das Getreide auf Theurung gehalten, und überdas auf die Wagen, so noch Getreide in die Stadt bringen wollen, zu Calbe und (an) andern Orten ein oder zwei Thaler Zoll geschlagen worden. Daher 3) theils (ein Theil der) Magdeburger, sonderlich (die,) denen man bei der Bloquirung ihr Getreide im Felde abgebrannt oder die sich sonst einer Theurung befürchtet gehabt, bei dem obgemeldeten kaiserl. General, damals zu Halberstadt, freien Paß auf gewisse Anzahl des Getreides auswirken und für dergleichen Paßzettel wohl 20 bis 30 Thaler spendiren müssen. Ob nun gleich 4) gedachter hoher Offiziere Kornhandel sich auch zerschlagen und auf Anhalten des Raths zu Magdeburg, etwa im Januario des 1630 Jahres, die Zufuhr des Getreides aus diesem anhaltischen Fürstenthum frei eröffnet worden: so sind doch von den unreitenden Croaten und Soldaten die Reisenden und sonderlich die Ackerleute im Felde bald der Speise, bald des Samens zum Theil beraubt, auch theils darüber niedergeschossen worden, wie denn nicht weniger in der Ernte diese Croaten die Arbeiter auf dem Felde abzutreiben, das Getreide in den Mandeln zu zerhauen und zu zerstreuen sich unterstanden, und obgleich die hohen Offiziere auf der Stadt Klagen solches abzuschaffen sich erboten, so ist es doch im Uebrigen, wegen Sperrung der freien Zufuhr des Getreides aus dem Erzstifte und insonderheit gänzlicher Zurückhaltung der Kornpächte, Zehnten und Zinsen einen Weg wie den andern verblieben und was dergleichen Beschwerden wider den Profan-Frieden zwischen der Stadt und kaiserlicher Soldatesque mehr mögen vorgelaufen sein, wie solches sammt und sonders aus dem Entschuldigungsschreiben, so der Rath den 10. November des 1630. Jahres wegen Receptirung (Aufnahme) des Hrn Administrators an die röm.-kaiserl. Maj. allerunterthänigst abgehen lassen, kann ersehen werden. 5) Hat sich begeben, daß im Monat April des oftermeldeten 1630. Jahres ins Erzstift zween kaiserliche Commissarii, namentlich Hr Johann Reinhard von Metternich, des Erzstiftes Mainz Dompropst, auch Administrator und Capitular des Stiftes Halberstadt, und Hr Hans Ulrich Hemmerl, kaiserl. Maj. Reichshofrath, angekommen sein, die haben die Huldigung wegen kaiserl. Maj. Herrn Sohnes, Erzherzogs Leopoldi Wilhelmi angenommen, nach welcher Verrichtung der Rath zu Magdeburg auch zu ihnen, als kaiserl. Commissarien, hinaus auf Wolmirstedt erfordert ist, da denn auf beschehene Erscheinung den beiden Raths-Deputirten — wiewohl ohne Befehl von kaiserl. Maj., wie die Commissarii selbst gestanden — vorgetragen worden: nämlich es möchte sich’s der Rath nicht lassen zuwider sein, sondern vielmehr gegen den gemeinen Pöbel ihre (seine) Handbietung und (seinen) Schutz dazu leihen, wenn die neuerwählten katholischen Domherren ihre am Neuen Markte gelegenen Häuser, und was dazu gehörig, occupirten und einnähmen, wie denn an Seiten der Domherren wegen guter Correspondenz und Nachbarschaft man nicht würde zweifeln dürfen etc.

Hierauf aber — nachdem es des Raths Abgeordnete am gehörigen Orte hinterbracht — sind des folgenden Tages die kaiserl. Hrn Commissarii durch des Raths Deputirte dergestalt beantwortet: daß der Rath dieses so nicht eingehen, sondern, weil die Sachen von hoher Importanz und Consequenz, zuvor mit ihren (der Stadt) Conföderirten, den Hansastädten, conferiren müsse, maßen die unterschiedlichen Verträge zwischen den Erzbischöfen, (dem) Domcapitel und der Stadt vorhanden, daß auch der Rath eher das Werk an die röm.-kaiserl. Maj. selbsten allerunterthänigst wollte gelangen und ihre (der Stadt) ganze Nothdurft einwenden lassen; und ob zwar die Commissarii dagegen eingewandt, daß gleichwohl dem Rathe die Jurisdiction auf dem Neuen Markte nicht zuständig und (dieser) es daher nicht hindern könnte: so hat man es doch von Seiten des Raths bei ehest gegebener Antwort bewenden lassen. 6) Ist im Anfang des folgenden Monats July bei der Nacht ein Mandat angeschlagen worden, darin denen lutherischen Canonicis und Clericis, von ihren Beneficien abzutreten und alle habende Sigilla und Anderes dem Pater Stricerio einzuhändigen, auferlegt werden wollen. Darauf sich desselben Tages etliche unbekannte, jedoch geistliche und der katholischen Art nach angethane Personen in der Domkirche sehen und sehr harter Reden ungescheut vernehmen lassen, daß nämlich man sie eben ansehen und kennen lernen möchte, denn es kein Jahr anstehen sollte, daß sie wiederkommen würden, sodann in dieser Stadt es übel hergehen und man tapfer niedermetzen (metzeln) wollte, inmaßen sie nicht allein mit dem Munde solches vorgebracht, sondern auch mit den Händen und Geberden gezeigt.

Dieses sind also die Gravamina und Beschwerden, so der Stadt, beides in Religions- und weltlichen Sachen, seit der ausgestandenen und verglichenen Bloquirung her von kaiserl. Soldatesque und andern katholischen geistlichen Personen von neuem wieder angemuthet und zugezogen worden; der geringern und was sich etwa die Stadt, anderer Exempel nach, und in künftiger Zeit wegen der Reformation hätte zu fürchten und zu besorgen gehabt, an diesem Orte zu geschweigen und als ungeschehene Dinge in der Historie nicht zu gedenken.