3) diese Gesellschaft unter andern auch die Weinschenke zur goldenen Krone ungern vorbeigehen und zugleich den Johann Schneidewein, als dem die Zeit ohne das lang gewährt, besuchen wollen, welches dann um so viel mehr nicht allein daher geschehen, daß sichs der Schneidewein im selbigen Hause wohl vermocht und allemal des besten Weins spendirt gehabt, sondern daß sie ihn, als einen unschuldig Gefangenen und der vom Rathe aus Neid, — darum, daß er anfangs auf königl. dänemarkischer Seite mehr als der kaiserlichen inclinirt gewesen, — also beschimpft und arrestirt worden wäre, estimirt und gehalten haben, derowegen sie sich bald bei dem zur selben Zeit regierenden Rath, bald durch gemeine Bürgerschaft, bald durch die Prediger aus vielerhand Mittel und Wege, ihn loszuwirken und, ohne oder vor rechtlicher Endung des Prozesses, auf freien Fuß zu stellen, auch sich seines Schimpfs und Schadens an etlichen Personen — als die gut Kaiserlich sein und darum zu solchem Arrest allermeist sollten gerathen haben — zu erholen fleißigst und heftig angelegen sein lassen, wie sie dann deswegen mit Zusammenrottirung etlicher Viertelsherren, auch durch theils Prediger auf den Kanzeln oftmals sehr importunlich in den Rath gedrungen und ihn gleichsam mit Gewalt entledigen wollen, auch nachmals noch, da ein Theil dieser Leute zur Stelle des neuen Raths gediehen, viel Protestationes, Beding- und Bedrohungen, — daß sie nämlich dieser Schneideweinschen Sache nicht theilhaftig sein, sondern den alten Rath und etliche Personen dieselbe wollten verantworten lassen — angeführt und beigebracht haben, welches alles zu beschreiben dieses Orts zu weitläufig, aber denen noch überbliebenen Magdeburgern nicht unwissend sein kann. Als aber

4) dem Oberhauptmann Schneidewein zu solcher seiner Entledigung so wenig dieses, als daß ihn ein Theil solcher Leute mit in den neuen Rath erköhren wollen, nichts helfen mögen, sintemalen auch der neue Rath beim angefangenen Prozeß, der auf zwei sächsischen Juristen-Facultäten für rechtmäßig erkannt gewesen, entweder verbleiben und solchen ausführen, oder dem Oberhauptmann Schimpf und Schaden erstatten müssen: demnach kann es wohl sein, daß er, der Oberhauptmann, auf andere Mittel mag gedacht und mit Zuziehung dieser Leute dahin geschlossen haben, daß sie den Heinrich Pöpping — der ohne das in der Stadt, gemachter Schulden halber, nicht wohl bleiben dürfen — zum Hrn Administrator auf Hamburg, allda Ihro Fürstl. Gnaden sich zur selben Zeit enthalten (aufgehalten) und das Erzstift mit dem Rücken ansehn müssen, wollten schicken und gute Mittel vorschlagen lassen, dadurch nämlich I. F. Gn. des Landes wieder mächtig werden könnten, in Zuversicht, daß auch Schneidewein, bei glücklichem Succes, seiner Captur mit Reputation entgehn und Jedweder eine gute Winterzehrung davon bringen werde, welches alles dann um so viel desto mehr daher zu muthmaßen, daß Heinrich Pöpping, der obgemeldeten Dingebanken-Brüderschaft der vornehmsten einer gewesen, und sich wohl nicht ohne Ursache — da er doch ein magdeburgischer Bürger und Kaufmann, und einem Fürsten zu dienen unerfahren war — in Diensten würde begeben, auch ein solches Werk, zuvor und eher es an Rath und Obrigkeit gebracht, mit solchen seinen Zechbrüdern in Weinschenken und Lustgärten nicht würde berathschlagt und ausgearbeitet haben. Hierzu kommt

5) daß wie der Hr Administrator unvermerkt in diese Stadt kommen, der Schneidewein stracks desselben Abends, und zwar wider seine Versprechung, aus dem Arrest, und der Rathsherr Caspar Steinbeck des folgenden Tages zu I. F. Gn. kommen sein, da doch sonst niemand in der Stadt von I. F. Gn. Ankunft ichtwas gewußt, auch nicht wissen sollen, wie an seinem Orte folgen wird, und haben I. F. Gn. den oft ermeldeten Schneidewein — damit die Vereinigungsgeschäfte zwischen I. königl. Maj. zu Schweden und Hrn Administrator und der Stadt Magdeburg desto bessern Fortgang gewönnen — durch eine schriftliche Donation freie adlige Lehngüter auf 50,000 Thaler schenken und verehren müssen.

6) Schreibet Schneidewein selbst in einem Berichte über seine vom Könige in Schweden impetrirte Donation am Amte Zilli unter andern diese Worte:

„daß dem zu der Zeit königl. schwedischen Abgesandten Johann Stalmann und des Hrn Administratoris F. Gn. genugsam bekannt, daß sie der Zeit an seiner Handbietung, die allgemeine nützliche Intention, zu I. Maj. sonderbaren Ehren und der evangelischen Stände Nutzen, bei der Stadt Magdeburg nicht haben erreichen mögen, bis er seinen Prozeß hat remittirt und nachgelassen, gestalt er dann ad instantiam des Generalmajors Uslars und Amsteroth’s, welche ihm wegen I. F. Gn. eine Obligation präsentirt, der Stadt einen Revers herausgeben müssen, da sonsten die Stadt die Vereinigungs-Tractaten wohl gar hätte stecken lassen, dafern sie des Obristen Schneidewein’s Action nicht wäre befreiet worden, und kann er mit gutem Gewissen erhalten, daß er seine Forderung so gut als Bürger geachtet, welche er jedoch daher und daß er die Stadt und ganze Bürgerei zu desto besserer Resolution, damit dem evangelischen Wesen um so weit unschätzbar Nutz möge gestiftet werden, perduciren möchte, gutwillig schwinden und fallen lassen, etc.“

Im Uebrigen, und weil des Schneidewein’s und seiner Asserenten Actiones sehr weitläufig und zum Theil im andern Theil dieser magdeburgischen Historien mit berühret sind, als soll ferner und mit mehreren, was des Heinrich Pöpping’s Commission beim Rathe allhier gewesen, berichtet werden. Dann als derselbe dieses Werk also bei 3 Wochen lang durch obbemeldete Personen abgehandelt und zugleich der Bürger Gemüther wohl ausgeforschet, ist er endlich zu dem damals präsidirenden Bürgermeister Martin Brauns gegangen, mit Anzeigung, daß ihm vom oft hochgemeldeten Hrn Administrator eine Commission aufgetragen wäre, die er beim ganzen Rathe ablegen und hinterbringen solle, und weil der Bürgermeister eben zu Rathhause gehen wollen, hat sich Heinrich Pöpping zugleich mit ihm dahin verfüget und vor der Rathsstube aufgewartet, bis er endlich hinein gelassen worden. Darauf, nachdem er vor dem Rath erschienen, demselben zwei versiegelte Schreiben, eins von Königl. Maj. zu Schweden, das andere von des Hrn Administratoris Fürstl. Gn., beide an den Rath zu Magdeburg addressirt, zusammt mit einer von I. Fürstl. Gn. ihm ertheilten Commission und Instruction dem Rathe überreicht hat, die dann nebst den beiden königl. und fürstl. Schreiben verlesen worden. Der Inhalt des königl. schwedischen Schreibens ist gewesen:

„Daß Ihro Maj. Vorhabens wären, sich mit einer Kriegsarmee in Deutschland zu begeben, der Deutschen Libertät in geist- und weltlichen Sachen zu beschützen und wieder zu bringen, dabei auch kürzlich etliche Ursachen, so I. Maj. hiezu bewogen, angehängt gewesen, alles in lateinischer Sprache geschrieben zu Stockholm im Monat Dezember Anno 1629.“

Ein mehres aber, oder daß sich die Stadt Magdeburg mit dem Könige in Verbündnisse geben möchte, ist in diesem Schreiben nicht gestanden. Das andere Schreiben, so vom Hrn Administrator, war ein Creditiv, gehend auf die Instruction, die dann in nachfolgenden Punkten bestanden:

1) daß I. F. Gn., durch Assistenz königl. Maj. zu Schweden, eine Armee in dem Erzstifte aufzurichten und Dero Land und Leute bei ihrer Freiheit und Religion zu schützen, Vorhabens wäre; derohalben zu desto bessern Behuf desselbigen die Bürgerschaft etwas an Kriegsvolke, auf I. F. Gn. Bezahlung, wöchentlich für jeden Knecht 12 ggr., einzunehmen ihr möchte belieben lassen. 2) Wollten I. F. Gn. die Stadt durch dero Landvolk befestigen und besser fortificiren, alle Gravamina und Streitigkeiten, so zwischen den Bischöfen, Domcapitel und der Stadt gewesen, abschaffen, auch die Stadt mit mehren Privilegien und Landgütern begnadigen und befreien. 3) Sollte alles auf I. F. Gn. eigene Kosten bestehen, die Stadt Magdeburg aber mehr nicht als Paß und Musterplatz dazu herleihen und deswegen gegen dem Reich noth- und schadlos gehalten werden, und was etwa dergleichen an Punkten mehr gewesen, so alle für die Stadt sehr vorträglich und ersprießlich geschienen. etc.

Hierüber nun hat man im Rathe unterschiedlich Raths gepflogen und das Werk hin und her bewogen; jedoch durch die mehrsten Stimmen sich zur gewierigen Resolution nicht erklären können oder mögen, sondern I. F. Gn. durch ein Beantwortungsschreiben unterthänig ersucht, weil die Sache sehr hochwichtig, daß sich I. F. Gn. dem Rathe, zu desto reiferem Nachsinnen, etwas Zeit und Anstand zu vergünstigen, nicht wollten zuwider sein lassen etc. Unterdessen aber ist durch den Commissarium Heinrich Pöpping mit inständigem Erinnern, Rennen und Laufen beim Rathe nicht nachgelassen, sondern dergestalt unnachlässig angehalten worden, daß sich ja der Rath bald erklären und das Werk nicht ausschlagen möchte, sintemal aus den Fall solche Langwierigkeit und Verzögerniß sowohl der Stadt als I. F. Gn. Schaden und Verderb beruhen würden etc. Nicht weniger sind auch unter den Rathsherren die beiden Caspar Steinbeck und Conrad Gerhold vor andern sehr bemühet gewesen, also, da etwa ein oder der andere des Raths bei diesem Handel Schwermuth und Sorge getragen, oder sonst nicht alsobald darin verwilligen wollen, daß sie demselben stracks sowohl in seinem Voto als andern Gesprächen, eingeredet, alle habende Scrupel und Einwürfe entweder resolvirt, erläutert oder ganz widersprochen haben, so gar daß oftmals, der bei seiner Stimm’ und Meinung bleiben wollen, mit ihnen ein Disputat und Streit bis aufs äußerste halten müssen. Und damit nun die andern gemeine Stadtsachen nicht gänzlich hierüber beliegend blieben, sind zu dieser Sache, dieselbe zu prädeliberiren und auszuarbeiten, der Stadtschultheiß Siegmund Hasse, der Syndicus Dr. Johann Denhardt, die beiden Schöppen Dr. Olvenstedt und Dr. Jacobus Alemann und obermeldeter Conrad Gerhold benannt und verordnet worden, die dann, nach unterschiedlicher gepflogener Berathschlagung, diese Sache auf Miteinrathen der E. Hansastädte gestellet und per majora vota beschlossen haben, welches auch also Ihro Fürstl. Gn., auf Dero abermaliges Ansinnen und erforderte Resolution, vom Rathe zur Antwort ertheilet und zugeschrieben worden.