„Herrein!“ schnarrte der Schwandhofer auf ein Klopfen an der Thür.

Der Gerichtsdiener war’s. Ein Papier entfaltete er; um Unterschrift hatte er zu bitten.

„Was habt Ihr denn schon wieder?“ murmelte der Alte.

„Nichts Unangenehmes diesmal,“ antwortete der Bote und las:

„Laut Gesetz vom (Datum, Paragraph und Zahl genau angegeben) kann dem Gesuche des Lorenz Pürgher, derzeitigen Besitzers des vulgo Schwandhofes im Gau und seiner Ehegenossin Katharina Pürgher, Mitbesitzerin auf genannter Realität, Beide gegenwärtig zur selbsteigenen Verwaltung und Führung der Wirthschaft nicht mehr befähigt, wegen gänzlicher Befreiung ihres einzigen Sohnes Florian Pürgher von der Militärpflicht hiergerichts entsprochen werden und hat außer genannten Bittstellern das obwaltende Gemeindeamt die oben als Begründung des Gesuches angeführte Thatsache ordnungsmäßig zu bescheinigen.

Das k. k. Kreisgericht.
N.“

„Was soll mir das?“ fragte der Schwandhofer. „Da steht eine Unwahrheit, die ich nicht unterschreibe. Ich bin gottlob wieder gesund und stark genug für mein Haus. Ich brauch’ Keinen. Gieb her, Bote, das will ich aufschreiben...“

Der Flori fiel dem Alten in die Hand.

„Ist recht,“ sagte der Bauer, „so schreib Du’s auf: Ich nehme mein Gesuch zurück, bleib’ Herr in meinem Haus und laß’ die Stellungscommission mit meinem Sohn machen, was sie will. Na, schreib’, schreib’!“