Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sakramente.

Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, dass die Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, dass sie Zeichen seien, dabei man aeusserlich die Christen kennen moege, sondern dass es Zeichen und Zeugnisse sind goettliches Willens gegen uns, unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu staerken; derhalben sie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, so man's im Glauben empfaengt und den Glauben dadurch staerkt.

Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.

Vom Kirchenregiment wird gelehrt, dass niemand in der Kirche oeffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen soll ohne ordentlichen Beruf.

Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen halten, so ohne Suende moegen gehalten werden und zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse Feier, Feste und dergleichen. Doch geschieht Unterricht dabei, dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch Ding noetig zur Seligkeit. Darueber wird gelehrt, dass alle Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man dadurch Gott versoehne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; derhalben seien Klostergeluebde und andere Tradtitionen von Unterschied der Speise, Tage usw., dadurch man bemeint Gnade zu verdienen und fuer Suenden genugzutun, untuechtig und wider das Evangelium.

Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.

Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle
Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gestetze gute
Ordnung, von Gott geschaffen und eigesetzt sind; und dass
Christen moegen in Obrigkeit=, Fuersten= und Ricteramt ohne
Suende sein, nach kaiserlichen und andern ueblichen Rechten
Urteil und Recht sprechen, uebeltaeter mit dem Schwert strafen,
rechte Kriege fuehren, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte
Eide tun, Eigenes haben, ehelich sein usw.

Hier werden verdammt die Wiedertaeufer, so lehren, dass der
Obangezeigten keines christlich sei.

Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christlich Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der vorberuehrten Stuecke aeussern, so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein aeusserlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens und stoesst nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als wahrhaftige Ordnung [*Gottes], und insolchen Staenden christliche Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Suende geschehen mag. Denn so der Obrigkeit Gebot ohne Suende nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen. Act. 5, 29.