Endlich, wenngleich die Verbrechung [das Brechen] des Klostergeluebdes moechte getadelt werden, so koennte aber dennoch nicht daraus folgen, dass man derselben Ehe zerreissen sollte. Denn St. Augustinus sagt 27.quaest., 1.cap., Nuptiarum, dass man solche Ehe nicht zerreissen soll. Nun ist je St. Augustin nicht in geringen Ansehen in der christlichen Kirche, obgleich etliche hernach anders gehalten [haben].

Wiewohl nun Gottes Gebot von dem Ehestande ihrer sehr viele vom Klostergeluebde frei und ledig gemacht [hat], so wenden doch die Unsern noch mehr Ursachen vor, dass Klostergeluebde nichtig und unbuendig seien. Denn aller Gottesdienst, von den Menschen ohne Gottes Gebot umnd Befehl eingesetzt und erwaehlt, Gerechtigkeit und Gottes Gnade zu erlangen, sei wider Gott und dem Evangelio und Gottes Befehl entgegen; wie denn Christus selbst sagt Matth. 15, 9: "Sie dienen mir vergebens mit Menschengeboten." So lehret's auch St. Paulus ueberall, dass man Gerechtigkeit nicht soll suchen aus unsern Geboten und Gottesdiensten, so von Menschen erdichtet sind, sondern dass Gerechtigkeit und Froemmigkeit vor Gott kommt aus dem Glauben und Vertrauen, dass wir glauben, dass uns Gott um seines einigen Sohnes Christus willen zu Gnaden annimmt.

Nun ist es je am Tage, dass die Moenche gelehrt und gepredigt haben, dass die erdachte Geistlichkeit genugtue fuer die Suende und Gottes Gnade und Gerechtigkeit erlange. Was ist nun dies anders, denn die Herrlichkeit und Preis det Gnade Christi vermindern und die Gerechtigkeit des Glaubens verleugnen? Darum folgt aus dem, dass solche gewoehnliche Geluebde unrechte, falsche Gottesdienste gewesen [sind]. Derhalben sind sie auch unbuendig. Denn ein gottlos Geluebde, und das wider Gottes Gebot geschehen, ist unbuendig und nichtig; wie auch die Canones lehren, dass der Eid nicht soll ein Band zur Suende sein.

St. Paulus sagt zu den Galatern am 5,4: "Ihr seid ab von Christ, die ihr durch das Gesetz rechtfertig werden wollt, und habt der Gnade gefehlt." Derhalben auch die, so durch Geluebde wollen rechtfertig werden, sind von Christo ab und fehlen der Gnade Gottes. Denn dieselben rauben Christo seine Ehre, der allein gerecht macht, und geben solche Ehre ihren Geluebden und Klosterleben.

Mann kann auch nicht leugnen, dass die Moenche gelehrt und gepredigt haben, dass sie durch ihre Geluebde und Klosterwesen und =weise gerecht werden und Vergebung der Suenden verdienen; ja, sie haben noch wohl ungeschicktere Dinge erdichtet und gesagt, dass sie ihre guten Werke den andern mitteilen. Wenn nun einer dies alles wollte unglimpflich treiben und aufmutzen, wie viele Stuecke koennte er zusammenbringen, deren sich die Moenche jetzt selbst schaemen und nicht wollen getan haben! Ueber das alles haben sie auch die Leute ueberredet, dass die erdichteten geistlichen Ordenstaende sind christliche Vollkommenheit [*dass die erdichteten geistlichen Orden Staende sind christlicher Vollkommenheit]. Dies ist ja die Werke ruehmen, dass man dadurch gerecht werde. Nun ist es nicht ein geringes Aergernis in der christlichen Kirche, dass man dem Volk einen solchen Gottesdienst vortraegt, den die Menschen ohne Gottes Gebot erdichtet haben, und lehren, dass ein solcher Gottesdienst die Menschen vor Gott frommm und gerecht macht. Denn Gerechtigkeit des Glaubens, die man am meisten in der Kirche treiben soll, wird verdunkelt, wenn den Leuten die Augen aufgesperrt werden mit dieser seltsamen Engelsgeistlichkeit und falschem Vorgeben der Armut, Demut und Keuschheit.

Ueberdas werden auch die Gebote Gottes und der rechte und wahre Gottesdienst dadurch verdunkelt, wenn die Leute hoeren, dass allein die Moenche im Stand der Vollkommenheit sein sollen. Denn die christliche Vollkommenheit ist, dass man Gott von Herzen und mit Ernst fuerchtet und doch auch eine herzliche Zuversicht und Glauben, auch Vertrauen fasst, dass wir um Christus' willen einen gnaedigen, barmherzigen Gott haben, dass wir moegen und sollen von Gott bitten und begehren, was uns not ist, und Hilfe von ihm in allen Truebsalen gewisslich nach eines jeden Beruf und Stand gewarten; dass wir auch indes sollen aeusserlich mit Fleiss gute Werke tun und unsers Berufs warten. Darin steht die rechte Vollkommenheit und der rechte Gottesdienst, nicht im Betteln oder in einer schwarzen oder grauen Kappe usw. Uber das gemeine Volk fasst viel schaedlich Meinungen aus falschem Lob des Klosterlebens. So sie es hoeren, dass man den ledigen Stand ohne alle Massen lobt, folgt, dass es mit beschwertem Gewissen im Ehestand ist. Denn daraus, so der gemeine Mann hoert, dass die Bettler allein sollen vollkommen sein, kann er nicht wissen, dass er ohne Suende Gueter haben und hantieren moege. So das Volk hoert, es sei nur ein Rat, nicht Rache ueben, folgt, dass etliche vermeinen, es sei nicht Suende, ausserhalb des Amtes Rache zu ueben. Etliche meinen, Rache gezieme den Christen gar nicht, auch nicht der Obrigkeit.

Man liest auch der Exempel viele, dass etlich Weib und Kind, auch ihr Regiment verlassen und sich in Kloester gesteckt haben. Dasselbe, haben sie gesagt, heisst aus der Welt fliehen und ein solch Leben suchen, das Gott bass [besser] gefiele denn der andern Leben. Sie haben auch nicht koennen wissen, dass man Gott dienen soll in den Geboten, die er gegeben hat, und nicht in den Geboten, die von Menschen erdichtet sind. Nun ist je das ein guter und vollkommener Stand des Lebens, welcher Gottes Gebot fuer sich hat; das aber ist ein gefaehrlicher Stand des Lebens, der Gottes Gebot nicht fuere sich hat. Von solchen Sachen ist vonnoeten gewesen, den Leuten guten Bericht zu tun.

Es hat auch Gerson in Vorzeiten den Irrtum der Moenche von der Vollkommmenheit gestraft und zieht an, dass bei seinen Zeiten dieses eine neue Rede gewesen sei, dass das Klosterleben ein Stand der Vollkommenheit sein solle.

So viel gottlose Meinungen und Irrtuemer kleben in den Klosterbeluebden: dass sie sollen rechtfertigen und fromm vor Gott machen, dass sie die christliche Vollkommenheit sein sollen, dass damit beide des Evangeliums Raete und Gebote halte, dass sie haben die uebermass der Werke [*dass sie haben die Uebermasswerke], die man Gott nicht schuldig sei. Dieweil denn solches alles falsch, eitel und erdictet ist, so macht es auch die Klostergeluebde nichtig und unbuendig.

Der XXVIII. Artikel. Von der Bischoefe Gewalt.