Jedes klagbare Faktum, das nicht binnen 5 Bierminuten eingeklagt ist, gilt als verjährt, tempus utile abgerechnet.
§ 131.
Bierzeuge muß jeder Bierehrliche, Bierrichter jeder bierehrliche Bursch sein.
§ 132.
Das Präsidium hat jederzeit das Recht, das Biergericht unter den Tisch zu schlagen.
5. Bierkonvent oder Femgericht.
§ 133.
Ist der Ankläger, Angeklagte oder einer der Zeugen mit dem Urteil des Biergerichts unzufrieden, so kann er innerhalb 5 Bierminuten an ein Femgericht appellieren.
§ 134.
Das Femgericht besteht aus drei bis fünf an der Sache nicht beteiligten Burschen. Seine Verhandlungen sind geheim.