Jedes klagbare Faktum, das nicht binnen 5 Bierminuten eingeklagt ist, gilt als verjährt, tempus utile abgerechnet.

§ 131.

Bierzeuge muß jeder Bierehrliche, Bierrichter jeder bierehrliche Bursch sein.

§ 132.

Das Präsidium hat jederzeit das Recht, das Biergericht unter den Tisch zu schlagen.

5. Bierkonvent oder Femgericht.

§ 133.

Ist der Ankläger, Angeklagte oder einer der Zeugen mit dem Urteil des Biergerichts unzufrieden, so kann er innerhalb 5 Bierminuten an ein Femgericht appellieren.

§ 134.

Das Femgericht besteht aus drei bis fünf an der Sache nicht beteiligten Burschen. Seine Verhandlungen sind geheim.