Der Vorschlag, die Section 428 und 429 des Civilcodex die „Naturalisirung der Ausländer“ betreffend zu verändern, wurde angenommen und den 27. Juli 1882 bestätigt und das Gesetz lautet:
Section 428. Der Minister des Innern soll mit der Genehmigung des Königs die Superintendenz und die Direktion über die Naturalisirung der Ausländer haben.
Section 429. Der benannte Minister soll mit der Genehmigung des Königs die Macht haben, wenn es sich als für das Königreich nützlich erweist, jede Person, die da wünscht ein beständiger Inwohner des Königthumes zu werden, in den Unterthanenverband des Reiches aufzunehmen und persönlich von derselben den Eid der Lehenstreue zu empfangen. Eine solche Person muss jedoch 5 Jahre bis zur Zeit der Effektuirung ihrer Bittschrift als Unterthan des Königreiches aufgenommen zu werden, im Lande gelebt und einen schuldenfreien, steuerpflichtigen Realbesitz im Inselreiche von Hawaii haben, nicht von unmoralischem Charakter, weder eine von irgend welchem Gerichte ausländischer Länder flüchtige oder ein desertirter Matrose, Seesoldat, Landsoldat oder Offizier sein. —
Der Vorschlag eines Gesetzes zur „Beförderung der Agrikultur“ wurde angenommen und den 3. August 1882 bestätigt und das Gesetz lautet:
Section 1. Ausser den Summen, die die Legislatur zur Ermuthigung der Landwirthschaft incl. für die von Faktoreien zur Zubereitung und dem Einmachen von Früchten als z. B. Ananas, Birnen, Aepfeln, Pfirsichen, Feigen und anderen werthvollen Früchten bewilligen, soll der Minister des Innern hiermit autorisirt sein, die erforderlichen Summen zur Errichtung von Faktoreien für die in diesem Akte designirten Zwecke an solche Personen oder Compagnien vorzustrecken, die ein solches Geschäft etabliren und mindestens 10 Jahre betreiben wollen.
Section 2. In der laut diesem Akt bedachten Unterstützung der Agrikultur soll auch die Anschaffung und die Einführung ausländischer Früchte in das Königreich, sei es als Pflanzen, sei es in Saamen, ebenso auch Bäume von ertragfähiger Art inbegriffen sein. Die Pflicht, solche aus dem Auslande zu verschaffen und unter das Publikum zu vertheilen, soll dem Minister des Innern übertragen sein und die Kosten des Imports sollen durch die von der Legislatur zur Unterstützung der Agrikultur bewilligten Gelder bestritten werden.
Section 3. Die Summe von 5000 Dollar soll zur Ausführung dieses Aktes in die Bewilligungsurkunde eingetragen werden.
Der Vorschlag eines Gesetzes „die Hospitalgebühren der Passagiere“ betreffend, wurde angenommen und den 3. August 1882 bestätigt und wie folgend Gesetz:
Section 1. Die Vorsteher des „Queens-Hospital“ sind hiermit autorisirt und angewiesen, von den, seitens der in den verschiedenen Häfen des Landes landenden Passagieren als Hospitalgebühr empfangenen Geldern, 2500 Dollar jährlich zu reserviren. Alles was in irgend einem existirenden Gesetze dieser Verfügung widerspricht, wird hiermit als ungiltig erklärt.