Section 2. Diese jährlich zu reservirende Summe von 2500 Dollar soll von den resp. Vorstehern laut ihrem Gutachten, zur Distribution an die verschiedenen Wohlthätigkeitsvereine Honolulus, zur Unterstützung von Kranken und bedürftigen Ausländern benutzt und angewendet werden.
Der Vorschlag, die „Section 2 des Cap. 7“ der Sitzungsgesetze von 1880 zu verändern, wurde angenommen und den 3. August 1882 bestätigt und mit folgendem Wortlaut zum Gesetz:
Section 2. Der Minister des Innern ist hiermit autorisirt, die Ausgaben benannter Behörden für die biennale Periode bis zu einem Betrage von 10,000 Dollar zu bezahlen. In dieser Summe sind inbegriffen: das Gehalt der Präsidenten und der Mitglieder der Behörden, die Annoncen, der Ankauf von genealogischen Büchern, von Werken der alten Geschichte und Reisekosten, desgleichen Archivbücher, Papier, Federn, Dinte, die Herstellung der Wappen und Insignien der Häuptlingsfamilien, das Suchen nach alten Reliquien, (die da verloren oder an versteckten Orten verborgen sind), das Bestimmen alter Beerdigungsplätze der Häuptlinge und das Hüten derselben vor Entheiligungen und Beschädigungen.
Der Vorschlag, ein Gesetz zu erlassen, um bis zu einer gewissen Umgebung der Stadt Honolulu „die Errichtung und die Reparatur der nicht aus feuerfestem Material bestehenden Bauten zu beschränken“, wurde angenommen und den 4. April 1882 bestätigt und wie folgt Gesetz:
Section 1. Das Wort „Gebäude“ soll in diesem Akte bedeuten: jedes Wohnhaus, Bude, Kaufladen, Waarenhaus, Werkstätte, Stall, Privat- oder andere Gebäude oder Bauten jeder Art; die Worte „in Zukunft zu bauen“ beziehen sich auf die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnenen Bauten oder auf diejenigen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen worden und nicht im Verlaufe eines Monats nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unter Bedachung sind.
Section 2. In Zukunft sollen die äusseren Mauern und die Dächer der Gebäude, die in der Stadt Honolulu in der sub folgender Liste specificirten Grenze sich befinden — mit Ausnahme der Schuppen, die die Regierung zur Accommodation der Werfte längs derselben erbaut — aus Ziegeln, Steinen, künstlicher Steinmasse, Eisen oder anderem feuerfestem Material erbaut werden. Wenn Eisen gebraucht wird, so soll das Gerüst ebenfalls aus Eisen sein.
Section 3. Jede Person, die den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider handelt, soll — als eine einen Gemeinschaden verursachende — für schuldig erklärt sein, und soll gegen dieselbe behufs Ahndung dieses Vergehens gesetzlich verfahren werden.
Section 4. Dieses Gesetz soll, vom Tage seiner Veröffentlichung an gerechnet, in Kraft treten:
Liste.
Alle Theile der Stadt Honolulu, die der Wasserfront angrenzen und dieser Wasserfront folgend die Gebäude, die bis 80 Fuss östlich in die „Ewa“-Seite der „Nuuanú“-Strasse bis zur Makae-Seite der „King-Street“, dann längs der „King-Street“ bis zur Spitze der „Fort-Street“, 80 Fuss östlich von der „Waikiki“-Seite derselben und dann 80 Fuss von der „Waikiki“-Seite der „Fort-Street“ wieder bis zur Wasserfront; desgleichen alle Theile der Stadt Honolulu, die auf dem zurückgeforderten sogenannten Landstriche, Wai-káhalulú, der Makae- und der „Queenstreet“ sich befinden. —