Die Vorlage zur „Feststellung der Gage der Geschworenen“ wurde angenommen und, den 5. Aug. 1882 bestätigt, wie folgt zum Gesetz:
Section 1. Vom Tage der Bestätigung dieses Aktes an soll das Gehalt der Geschworenen sein: 2 Dollar für jeden Sitzungstag im Gerichtshof, 5 Cents für jede englische Meile ihrer Reise vice versa und 1 Dollar für jeden gefällten Urtheilsspruch.
Section 2. u. s. w.
Der Vorschlag, die Section 64, 65, 66 des Civilcodex zu verändern, welche „die Auktionäre“ betreffen, wurde angenommen und den 5. August 1882 bestätigt, zum Gesetz mit folgendem Wortlaut:
Section 64. Der Minister des Innern kann zu jeder Zeit „für die Dauer eines Jahres“ einer oder mehreren hierzu geeigneten Personen für jeden Steuerdistrikt, das Recht eines öffentlichen Auktionärs für einen namentlich bestimmten Steuerdistrikt genehmigen. Eine Ausnahme hiervon bilden Personen die Unterthanen von Ländern sind, mit denen das Königreich keine Verträge geschlossen hat und denen dieses Recht nicht zugestanden wird.
Section 65. Der Preis der Licenz für Auktionäre soll für den Distrikt Honolulu (Oahú) die Summe von 500 Dollar und nicht weniger als ½ Procent vom Betrage eines jeden geschlossenen Verkaufes ausmachen. Für die übrigen Distrikte ist die Summe der Licenz von 500 Dollar, und der Procentsatz soll vom Minister des Innern bestimmt werden, darf jedoch nicht 1 Procent übersteigen.
Section 66. Jeder Auktionär soll bei Empfang der Licenz einen Sicherheits-Bond auf 3000 Dollar dem Minister des Innern ausstellen, wenn die Licenz für den Distrikt Honolulu (Oahú) gültig ist und einen Bond im Betrage von 500 Dollar, wenn die Licenz für andere Distrikte der Inseln ausgestellt ist.
Diese Bonds müssen sich auf gute Sicherheit stützen und vom Minister des Innern gebilligt sein und dafür gut stehen, dass die Auktionäre treue Rechenschaft über alle ihre laut dem Gesetze bewerkstelligten Verkäufe geben, dass sie vierteljährlich dem Minister des Innern den Betrag des — der laut ihren Erlaubnissscheinen ihnen auferlegten — Prozentsatzes einzahlen, dass sie es nie versäumen, den Parteien, für die sie einen Verkauf bewerkstelligen, den Betrag des — beim Verkauf nach Abzug ihrer Commission und ihrer Auslagen — entstandenen Restes empfangener Summen auszahlen und dass sie in allen Sachen sich pünktlich an die Bestimmungen der Gesetze für Auktionäre halten. —
Der Vorschlag, ein Gesetz für „die Licenz der Milchhäuser, für den Verkauf von Milch und für die Inspicirung derselben in der Stadt Honolulu“ zu creiren, wurde angenommen, den 5. August 1882 bestätigt und wie folgend zum Gesetz:
Section 1. Der Minister des Innern ist hiermit autorisirt, Licenzen zur Eröffnung von Milchhäusern und zum Verkauf von Milch für die Stadt Honolulu Allen, die eine solche nachsuchen, für die Dauer eines Jahres zu verabfolgen, nachdem er von einer solchen Person den Betrag von 25 Dollar für den Staatsschatz empfangen hat.