Section 4. Der Minister der Finanzen wird hiermit autorisirt, von Zeit zu Zeit mit den im Staatsschatze befindlichen Geldern, d. h. mit den Summen, über welche nicht anders verfügt worden, die erforderlichen Ausgaben zur Anfertigung der in diesem Akt erwähnten Anleihebonds sowie die Zahlungen der von Zeit zu Zeit entstehenden Interessen derselben zu bestreiten.

Section 5. Die Bewilligungen der diesjährigen legislativen Versammlung betrugen für das folgende Biennium die Summe von 1,025,000 Dollar und sind für folgende Zwecke bestimmt:

Wege, Brücken und die „Pali“-Strasse Dollar 300,000
das Zollhaus und die Speicher für den Hafen von Kahului 15,000
das Zollhaus und die Speicher für den Hafen von Mahukóna 15,000
das Zollhaus und die Speicher für den Hafen von Hilo 15,000
Polizeigerichte, öffentliche Arbeiten, Wasserarbeiten, Steuerassesore etc. (d. h. die Bauten für dieselben) 35,000
feuerfeste Gebäude für die „Supreme court“ und andere Gerichtshöfe 15,000
Bau und Reparaturen der Gerichtslokale und Polizeiarrestzellen 30,000
Hafeneisenbahnen in Honolulu 50,000
die verschiedenen Landungsplätze 50,000
die Ermuthigung der Einwanderung 500,000
Summa Dollar 1,025,000

Diese Summen sollen der durch diesen Akt autorisirten Anleihe aufgebürdet und von den geliehenen Geldern ausgezahlt werden. Alle Gelder, die der Finanzminister für benannte Zwecke bis zur effektuirten Anleihe ausgezahlt haben wird, sollen ihm nach gemachter Anleihe zurückgezahlt werden.

Section 6. Dieser Akt wird vom Tage seiner Veröffentlichung an gerechnet zum Gesetz. —

Der Vorschlag der Regierung zur „Niederdrückung der Krankheiten unter den Thieren des Königreiches“ wurde angenommen, den 5. August 1882 bestätigt, und wie folgt zum Gesetz:

Da durch den Import von Viehständen aus dem Auslande verschiedene auf den Inseln von Hawaii bisher unbekannte Krankheiten eingeführt worden sind, die sich verbreitet, höchst werthvolle Viehbestände vernichtet und einen grossen Schaden verursacht haben, und da keine Bestimmungen oder Gesetze zur Verhütung dessen vorhanden, so wird hiermit verfügt:

Section 1. Dass der Minister des Innern hiermit autorisirt und angewiesen ist, in allen Importhäfen des Königreiches Quarantaine-Stationen für Thiere einzurichten.

Section 2. Dass der Minister des Innern competente Personen und zwar 3 für den Hafen von Honolulu und 1 für die anderen Import-Häfen des Königreiches als Thier-Untersuchungs-Inspectoren („Inspectors of animals“) zu ernennen und im Falle eine solche Stelle von Zeit zu Zeit frei werden sollte, sofort dieselbe wieder zu besetzen hat. Einer der 3 für Honolulu ernannten soll exekutiver Inspector sein; dieser soll in Berücksichtigung dieses Aktes mit der Machtbefugniss, allen Rechten, Privilegien und Freiheiten der Zollbeamten und der Sanitätsbeamten ausgestattet sein. Es soll die Pflicht dieser Angestellten sein, die verschiedenen Quarantaine-Stationen stets sauber und zum Gebrauch bereit zu erhalten.