Section 42. Nach Empfang des Betrages der Kosten von der appellirenden Person, soll der Assessor derselben ein zu diesem Zweck formulirtes Certificat ausstellen.

Section 43. Der Assessor soll — spätestens am 1. September eines jeden Jahres — eine schriftliche Notiz den Grundbesitzern seines Distriktes die nicht im Distrikt wohnen, oder ausserhalb des Königreiches sich befinden, zusenden, in welcher sie das betreffende Eigenthum benennen und den Werthanschlag desselben in ihrer Steuer-Schätzung, angeben.

Section 44. Es soll die Pflicht eines jeden Steuercollektors sein, bei Empfang einer Einwendungsschrift, dieselbe sofort dem Präsidenten des Appellhofes zu übersenden.

Ueber den Appellhof für Steuern.

Section 45. Die verschiedenen Bezirksrichter des 2., 3. und 4. juridischen Bezirks und der Insel Oahú, der Polizeirichter von Honolulu nebst 2 vom Finanzminister ernannten unbetheiligten Personen, bilden zusammen den Appellhof zur Anhörung und zur Entscheidung aller diesen Akt betreffenden Appellationen und Einwendungen. Ein Assessor darf weder aktives noch beisitzendes Glied dieses Gerichtshofes sein.

Section 46. Benannter Gerichtshof soll, zu einem vom Präsidenten desselben bestimmten Tage und Orte, in jedem Distrikte eine Sitzung im Verlaufe des Octobers halten und soll das Recht der Vertagung derselben je nach Erforderniss haben.

Section 47. Die resp. Bezirksrichter und der Polizei-Magistrat, sollen, je nach der vorkommenden Angelegenheit und je nach dem Distrikte, den Sitzungen präsidiren. Diese Sitzungen sollen nicht öffentliche sein, daher der Gerichtshof das Recht haben soll, nach Belieben eine oder alle Personen aus dem Sitzungslokale zu entfernen.

Section 48. Ein solcher Gerichtshof soll zur Berufung, zum Verhör der Zeugen, zur Einforderung diverser Schriften und Dokumente und zur Bestrafung von Personen für das Ausbleiben oder muthwillige Aufhalten der Geschäfte der Sitzung, die Macht eines Bezirksgerichtshofes haben.

Section 49. Zur Sitzungsfähigkeit eines solchen Gerichtshofes muss mindestens der Präsident und ein Glied desselben anwesend sein.