Da kam eines Tages die Gelegenheit, die meinem Vater schicklich erschien, mich einzuführen; es handelte sich nämlich darum, einen Papageien öffentlich mit dem Schwerte zu richten.

Herr Quarre, der kaiserliche Vogt, saß zwar bis über den Hals in Schulden, achtete sich aber der Majestät, die er vertrat, in allem gleich, war hochmütig wie ein Pfau und dumm wie ein Pfannenstiel, worüber die Gassenbuben auf der Straße Spottlieder genug zu singen wußten. Um seine Lage zu verbessern und seine Stimme im Rat zu verstärken, trachtete er nach der Hand der Tochter des regierenden Bürgermeisters, deren lockende Güte und Holdheit sich in aller Leute Herz schmeichelte, so daß selbst die bösen Kramverkäuferinnen auf dem Markte sie die kleine Wonne nannten, nämlich Wunneke in jener altniederdeutschen Sprache. In ihrer übermütigen Jugend lachte sie über den abgeschmackten Freier, der zu allem andern ein dicker alternder Mann und trunksüchtig war, und gab sich nicht die Mühe, ihre Verachtung seiner ungefügen Person zu verbergen. Darüber war ihr Vater, der Bürgermeister, des Kaisers wegen in großen Ängsten, und wenn er auch nicht daran dachte, seine Tochter zu einer solchen lächerlichen Verbindung zu zwingen, hätte er die Sache doch gern aufs glimpflichste geordnet.

Nun geschah es, daß Herr Quarre den Bürgermeister besuchen wollte, ihn aber nicht zu Hause fand und in guter Zuversicht die Jungfrau Tochter bitten ließ, die auch in wenigen Minuten zu erscheinen versprach. Während er in einem stattlichen Empfangszimmer ihrer wartete, hörte er im Nebenzimmer erst ein Pfeifen und Knarren, dann ein Singen, in dem er deutlich die Melodie und schließlich auch die Textworte unterscheiden konnte; es lautete nämlich:

Herr Quarre wär ein Held
Und hätt auch Gott geprellt
Ums Regiment der Welt,
Wenn nicht das Beste fehlt':
Die Grütze und das Geld.

Sogleich geriet Herr Quarre in einen brennenden Zorn, und als nun lächelnden Mundes Wunneke ins Zimmer trat, ergoß er sich in wütenden Reden und forderte tobend, daß ihm der Name des unverschämten Rebellen genannt würde, der so aufreizende Lieder von sich gäbe, damit eine nachdrückliche Strafe über ihn verhängt würde. Wunneke entgegnete sanftmütig, der Herr Vogt werde besagten Gesang auf der Straße vernommen haben, wo man leider oft von liederlichen Leuten die gottlosesten Dinge hören müsse. Herr Quarre blieb aber dabei, es sei im Nebenzimmer gewesen, und ließ auch einfließen, es sei eine helle und gewissermaßen lieblich pfeifende Stimme gewesen, wobei er drohende Blicke auf das Fräulein schoß. Wunneke veränderte aber ihre unschuldige Miene nicht und sagte ruhig, im Nebenzimmer sei niemand anders gewesen als Flämmchen, der Papagei, der dort seinen Standort habe und allerdings, was sie nicht leugnen wolle, sowohl sprechen wie singen könne, so daß es, wenn auch unwahrscheinlich, doch nicht unmöglich sei, daß er den Unfug getrieben habe. Herr Quarre verlangte murrend die angebliche Bestie in Augenschein zu nehmen und wurde von Wunneke höflich in das Nebenzimmer geführt, wo auf einer goldenen Stange Flämmchen saß, mit einem Kettlein am Fuße daran festgebunden. Sie forderte den Vogel unter Streicheln und Liebkosen auf, zu wiederholen, was er vorher gesungen habe; aber man vernahm nur ein leises wollüstiges Knarren, das er von sich gab, indem er sein grüngoldiges Köpfchen langsam an der weißen Mädchenwange rieb.

Herr Quarre hielt sich nunmehr für gefoppt und schnaubte von dannen unter der Androhung, daß er den Bürgermeister und sein ganzes Haus wegen Majestätsbeleidigung vor Gericht ziehen werde. Sein Zorn verdoppelte sich noch, als Herr Schmitz, der Bürgermeister, obwohl er sich verschworen hatte, alles zu tun, um den Gekränkten zu begütigen, sich mit Vorbringung fadenscheiniger Ausflüchte entschuldigte, als der Vogt sich Wunneke selber zur Entschädigung ausbat. Er brachte eine Klage bei dem Rat ein, und es wurde schleunig eine Sitzung anberaumt, bei der der Bürgermeister, als selbst beklagt und beteiligt, den Vorsitz Herrn Muslieb, dem zweiten Bürgermeister, abtreten mußte.

Dieser war zwar dem kaiserlichen Vogte, der beständig die Gerechtsame der Republik schmälern wollte, so feind, wie es ihm zukam, andrerseits aber war es ihm angenehm, dartun zu können, daß, wenn auch seine Stellung bescheidener als die des regierenden Bürgermeisters, doch sein Name nicht minder fleckenlos war, und er beschloß, die Gerechtigkeit alle Partei-, Privat- und Sonderinteressen überwiegen zu lassen. Er ersuchte zunächst Herrn Quarre, das Lied vorzutragen, das die Ursache des Prozesses war, was derselbe nicht ohne Unwillen tat; sämtliche Ratsherren konnten nicht umhin, mit strengem Kopfschütteln sich dahin zu erklären, daß es keine geringe Keckheit und Unanständigkeit sei, wenn Lieder so schandbaren Inhalts in einem obrigkeitlichen Hause in aller Fröhlichkeit laut würden. Der Bürgermeister und seine Tochter beteuerten, daß keiner außer dem Papagei das Lied hätte singen können, und das Fräulein führte zu seiner Entschuldigung an, daß er wahrscheinlich, am offenen Fenster stehend, das Schelmenstückchen gehört und in seiner Torheit nachgeplappert hätte. Herr Quarre zog dies in Zweifel, da noch nicht einmal bewiesen und überhaupt sehr unwahrscheinlich sei, daß das dumme und eitle Tier sprechen könne, welcher Beweis denn nun freilich auf der Stelle geleistet wurde. Indessen war Flämmchen nicht zu bewegen, etwas andres zu sagen als: Guten Morgen, Wunneke! Komm mit, Wunneke! Küß mich, Wunneke! welche Reden er süßlich quäkend und unter geschwindem Augenrollen mehr als nötig wiederholte. Daraufhin erklärte der vorsitzende Bürgermeister den Papageien für wohlbefähigt, das Verbrechen, dessen er geziehen wurde, begangen zu haben, und Herr Quarre, der den Vogel nunmehr zwischen Furcht und Staunen für einen Zauberer ansah, neigte zu der Ansicht, daß er der Täter sei.

Trotzdem glaubte der Rat ohne weiteren Beweis nicht zu einem Urteil schreiten zu dürfen, und die Herren gingen dem Vogel mit Singen und Pfeifen eifrig zu Leibe; denn sie hofften ihn zur Wiederholung des Liedes zu bewegen, indem sie die Melodie und ersten Worte desselben anhüben. Über diese Zurüstungen war Flämmchen so erschreckt, daß er nur den Schnabel auf und zu machte, ohne einen hörbaren Laut zu äußern, was Herr Quarre als Berechnung und Verstellung auslegte. Die übrigen Herren zögerten in großer Verlegenheit, bis das Fräulein den Vorschlag machte, es möchten einige Vertrauenspersonen ausgewählt und beauftragt werden, Flämmchen während einer gewissen Zeit scharf zu beobachten; denn es sei anzunehmen, falls er das Lied wirklich einmal gewußt hätte, daß er es wiederholen würde, sowie er nicht wie jetzt durch eine hohe und majestätische Versammlung eingeschüchtert wäre. Hierauf gingen alle mit Freuden ein, und es wurden sofort drei kundige und anstellige Ratsherren mittels geheimer Abstimmung ausgewählt, die drei Tage und Nächte hintereinander das Gestell des Vogels umgeben und auf alle seine Äußerungen achten sollten. Da ihnen Reden sowie Gespräch und Gelächter jeder Art der größeren Aufmerksamkeit wegen verboten war, vertrieben sie sich die Zeit mit schweigendem Würfeln und Kartenspielen, das nur zuweilen dadurch unterbrochen wurde, daß ein jeder die Ausrufungen des Papageien auf einem Pergamentstreifen verzeichnete. Es war aber nach Verlauf der Zeit nichts vorgefallen, was auf Flämmchens Kenntnis des bezüglichen Liedes schließen ließ, und man hätte ihn freigesprochen, wenn sich nicht Herr Quarre mit äußerster Wut dagegen gesetzt hätte. Ein sauberes Regiment, sagte er, das sich von einem ausländisch aufgeputzten Vogel über das Ohr hauen lasse; er würde die ganze Republik zusammenstampfen wie ein Äpfelmus, wenn der ihm zugefügte Schimpf nicht an dem Missetäter gerächt würde. Nachdem Bürgermeister und Rat eine Zeitlang in den Gesetzen nachgeschlagen und geblättert hatten, erklärten sie einmütig, daß sie zunächst das Mittel der Tortur versuchen müßten, um ein gutwilliges Geständnis zu erpressen.

Und so ist es gekommen, daß ich Wunneke sah. Denn trotzdem es allgemeiner Mißbilligung unterlag, daß sie unser verfemtes Reich betreten und einer Handlung so schauriger Art beiwohnen wollte, hatte sie sich nicht davon zurückhalten lassen, ihren Liebling auf seinem Martergange zu begleiten. Ich Unglücklicher stand an meines Vaters Seite, als sie in das moderige Gewölbe eintrat, wie ein wandelnder Narzissenstrauß, wie ein Kelch aus Milchglas voller Veilchen, mit dem ein duftendes Frühlingsgewölk in die kalte Finsternis hineinschwebt. Ach mehr – wie vor dem ermattenden Schwimmer, der sich eben in den unvermeidlichen Untergang geschickt hat, mitten aus dem öden Wassermeer eine blühende Insel auftaucht, mit Orangenhainen bewaldet, denen die Tropfen noch von den glatten Blättern rieseln, so stand sie plötzlich vor mir und schaute mir mit lächelnden Augen ins Gesicht. Nur mich lächelte sie an, gegen die andern bewahrte sie eine absichtliche Feierlichkeit, und vor meinem Vater schien sie zu erschrecken; von Abscheu war nichts darin, nur Erstaunen und Bangen. Woher wußte sie, daß meine Augen alles so sahen wie ihre? Obgleich wir nie ein Wort miteinander gesprochen hatten, sahen wir, während die Handlung sich entfaltete, einander an wie zwei schelmische Kinder, die eine Falle gestellt haben und aus ihrem Versteck aufpassen, wie die Geneckten hineintappen. Und nun ertönte das silberne Harfenspiel ihrer Stimme, wie sie zu meinem Vater sagte: „Herr Marx Grave, wollt bedenken, daß der Beklagte ein zartes und verwöhntes Geschöpf ist, dem das Lebensfädchen leicht völlig zerreißen könnte, wenn man allzuhart daran zerrte.“

Mein Vater antwortete laut und ernsthaft: „Die Vernunft und die Gesetze gebieten, edles Fräulein, die Pein nicht über das Vermögen des Delinquenten hinausgehen zu lassen. Seid versichert, daß ich es bei den ersten und angenehmsten Graden der Folter bewenden lassen werde.“