»Was für Tatsachen?« fragte der Staatsanwalt, so plötzlich von seinem Sitz aufschnellend, daß der Justizrat die Antwort nicht gleich bereit hatte.

»Tatsachen, die sich auf den angeblichen Mord beziehen,« entgegnete er nach einer Pause. »Aus Mangel an Tatsachen werden Alltäglichkeiten hervorgezerrt und aufgebauscht. Verliebte pflegen den Gegenstand ihrer Liebe im Falle der Untreue mit dem Tode zu bedrohen, ohne daß der Gegenstand selbst oder jemand anders darauf Gewicht legt. Dergleichen hat nicht mehr Bedeutung als die Schwüre der Liebe.«

»Es kommt darauf an, was nachfolgt,« sagte der Staatsanwalt. »Übrigens wären uns allen Tatsachen auf der Handfläche lieber; da der Angeklagte, der es könnte, sie uns aber nicht liefert, so bleibt uns nichts übrig, als den Grund zu untersuchen, aus dem die Handlungen wachsen, nämlich das menschliche Gemüt.«

»Der Angeklagte lieferte sie uns nicht?« begann der Justizrat. Allein Dr. Zeunemann bat, den fruchtlosen Streit zu beenden, und forderte Fräulein Schwertfeger auf, dem erhobenen Wunsche genug zu tun und noch einige wenige Fragen zu beantworten.

Fräulein Schwertfeger, die blasser und elender aussah als am ersten Tage, ließ das unsichtbare Visier über ihr Gesicht herab und fragte, indem sie zögernd vortrat, ob sie dazu verpflichtet sei, durchaus private Angelegenheiten hier an die Öffentlichkeit zu bringen. Sie könne sich das nicht denken.

»Im Staate ist das Private durchgehend mit dem Öffentlichen verknüpft,« sagte Dr. Zeunemann sanft belehrend. »Nur soweit die Öffentlichkeit Interesse daran hat, bitte ich Sie noch um einige Aufschlüsse über die Verhältnisse Ihrer verstorbenen Freundin. Frau Swieter hatte vor ihrer Heirat mit dem Angeklagten freundschaftliche Beziehungen zu einem Manne, die sie abbrach, da sie zu einer Ehe nicht führen konnten, und die vermutlich, solange die Ehe mit dem Angeklagten bestand, nicht wieder angeknüpft wurden.«

»Natürlich nicht,« sagte Fräulein Schwertfeger hochmütig. »Sie sahen sich erst wieder, als Frau Swieter hierher übersiedelte.«

»Dabei lebte die beiderseitige Neigung auf, und die Wiedervereinigten beschlossen, sich zu heiraten. Ist es nicht so?« fragte Dr. Zeunemann.

»Ja,« antwortete das Fräulein trocken.

»Was war die Ursache, daß dieser Beschluß nicht ausgeführt wurde?« fragte Dr. Zeunemann weiter. »Es ist unmöglich, daß Sie, als nächste Freundin der Verstorbenen, nicht davon unterrichtet sein sollten.«