Athen.
A. Verfassungsgeschichte.
§ 20. Die altattische Phylen- und Geschlechterordnung.
Attika galt für das Mutterland des ionischen Stammes; seine Bewohner hielten sich für Autochthonen, d. h. seit Urzeit landeingesessene Bewohner. Erinnerte man sich doch mit Stolz, daß derselbe dorische Völkerzug, welcher die achäisch-ionische Bevölkerung des Peloponnes überwältigt oder zur Auswanderung gezwungen hatte, an Attika machtlos abgeprallt war. König Kodros, der sagenhafte Ahnherr des attischen Königshauses der Kodriden, sollte für sein Land den Opfertod erlitten haben. Die älteste geschichtliche Erinnerung weiß noch recht wohl, daß die spätere Einheit des attischen Staates nicht von jeher bestanden hat. Attika soll früher 12 politisch selbständige Gemeinden gezählt haben, die von Theseus durch den „Synoikismos“ zu einem staatlichen Gemeinwesen vereinigt worden seien. So faßte die attische Überlieferung als einmaligen Akt, was [pg 46]ohne Zweifel das Ergebnis einer allmählichen, nicht ohne langwierige Kämpfe zwischen den Gemeinden erfolgten Entwicklung war. Den staatlichen Mittelpunkt bildete die aus mehreren Niederlassungen am Fuß der uralten Burg Kekropia entstandene Stadt Athen. Zur Erinnerung an diese Einigung feierten die Athener noch später das Fest der Synoikien am 16. Hekatombaion. Seit jenem Synoikismos soll auch aus dem vorher von der altathenischen Gemeinde allein der Athene zu Ehren begangenen Erntedankfest das allgemeine Landesfest der Panathenäen (vgl. [§ 53]) geworden sein.
Die Bevölkerung gliederte sich in die auch bei andern Ioniern sich findenden 4 Stämme oder Phylen: Geleontes, Aigikoreis, Argadeis und Hopletes, der Wortbedeutung nach vielleicht die „Glänzenden“ (oder „Landbauern“?), die „Ziegenhirten“, die „Arbeiter“ (Ackerer oder Handwerker) und die „Gewaffneten“. Ob diese Bezeichnungen die Hauptbeschäftigung der Landesbewohner angeben, ob ferner die Phylen zugleich lokalen Charakter hatten, indem sie sich auf die einzelnen Landesteile verteilten, oder ob es Kultgenossenschaften waren, ob endlich diese Einteilung die gesamte Bevölkerung oder nur die Adelsgeschlechter umfaßte, darüber gehen die Ansichten weit auseinander.
Jede Phyle bestand aus 3 Phratrien (Bruderschaften), jede Phratrie aus 30 Geschlechtern (γένη oder τριακάδες), deren Mitglieder Geschlechtsgenossen (γεννῆται) oder Milchbrüder (ὁμογάλακτες) hießen; jedes Geschlecht dachte man sich (wenigstens später) normalerweise aus 30 Familien oder „Männern“ (ἄνδρες) zusammengesetzt.
So ist der Staat auf der Familie aufgebaut. Die zu einem Geschlecht gehörigen Familien sind sich ihrer ursprünglichen Blutsverwandtschaft noch wohl bewußt, sie [pg 47]verehren gemeinsam als ihren Ahnherrn einen Heros, nach dem sie sich benennen, z. B. die Eteobutaden den Butes, die Alkmäoniden den Alkmäon, die Buzygen den Buzyges; sie haben auch sonstige Opferdienste und den Begräbnisplatz gemeinsam, sind bei Erbfällen zunächst berechtigt, aber auch zur Hilfeleistung in der Not zuerst verpflichtet. In keinem andern griechischen Land haben sich die alten Familienrechte so lange und so genau erhalten wie in Attika. Die in einer Phratrie vereinigten Geschlechter feiern ihre Zusammengehörigkeit am Feste der Apaturien, allen Geschlechtern gemeinsam ist der Kult des Apollon Patroos und des Zeus Herkeios, der Schutzgötter des Familienherdes und Hausaltars; der letztere genießt auch als Zeus Phratrios neben der Athena Phratria die Verehrung sämtlicher Phratriengenossen.
An der Spitze jeder Phyle steht ein Stammkönig (φυλοβασιλεύς), ursprünglich wohl mit ausgedehnteren Befugnissen, später nur noch mit religiösen Funktionen, der Darbringung der Opfer für die Phyle, betraut. Jede Phratrie steht unter einem Phratriarchos, jedes Geschlecht unter einem Geschlechtsvorsteher (ἄρχων τοῦ γένους); diese führen die Listen der Phratrie- und Geschlechtsangehörigen, von denen die ersteren seit Kleisthenes (s. [§ 27]) als Zivilstandsregister die größte Bedeutung für das Familienrecht erhielten.