Solon aus dem uralten Geschlecht der Kodriden besaß nur ein mittleres Vermögen, hatte sich aber durch große Handelsreisen hervorragende Bildung und einen staatsmännischen Blick erworben. Die Alten zählten ihn zu den sieben Weisen, d. h. zu der auserwählten Zahl von Vertretern praktischer Staats- und Lebensweisheit aus der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts. Solon hat seine politischen Gedanken in herrlichen Elegien niedergelegt, die, aus jugendfrischem Herzen quellend, tief zu Herzen dringen. Nie ist seine Sprache wärmer, als wenn er die Bedrückung der Armen durch die rücksichtslose Selbstsucht der Reichen schildert.

I. Zunächst beseitigte er die dringendste Not durch die Lastabschüttelung, Seisachtheia, indem er alle Schuld[pg 54]verhältnisse sowie die Schuldknechtschaft aufhob und für alle Zukunft verbot, „auf den Leib zu borgen“ (δανείζειν ἐπὶ τοῖς σώμασιν). Die überall auf den Äckern stehenden Pfandsäulen wurden beseitigt, die in Attika befindlichen Schuldsklaven erhielten die Freiheit wieder, viele ins Ausland verkaufte Bürger wurden aus der Sklaverei losgekauft. Um die Existenz des Mittel- und Kleinbauernstandes zu sichern, bestimmte er durch ein Gesetz eine Maximalgrenze für den Grundbesitz. Wohl ist die Maßregel gewaltsam, aber daß dieselbe nur eine Handlung ausgleichender Staatsweisheit war, beweist ihr Erfolg: die Unzufriedenheit auf beiden Seiten. „Der kleine Mann hatte gehofft, Solon werde das ganze Land aufteilen, die Vornehmen, er werde alles wieder ins alte Geleise bringen.“ So möge man denn einem „Weisen“ um 600 v. Chr. nicht verübeln, wenn er durch einen kühnen Schnitt eine Krankheit zu heilen unternahm, an welche die heutige Staatsweisheit sich nur mit tastenden Versuchen heranwagt. Beginnt doch tatsächlich mit der „Lastabschüttelung“ die Genesung des attischen Volkskörpers, welche nach mancherlei Zuckungen, dank dem weisen Regiment des Peisistratos, zu Ende gelangt: um 500 v. Chr. sind jene „Hörigen und Sechstler“ aus Attika verschwunden, sie sind zu Kleinbauern geworden, welche eigenen Grund und Boden bebauen.

Um Hebung des Handels und der Industrie bemühte sich Solon durch Einführung eines neuen Maß-, Gewichts- und Münzsystems, des euböischen an Stelle des äginetischen (s. [§ 42]).

II. Der Willkür der Parteien sollte eine Neuordnung der Verfassung ein Ende machen. Aristoteles hebt aus dieser politischen Tätigkeit Solons folgende Hauptpunkte hervor, wobei wir freilich nicht erkennen, wie weit das Eingreifen Solons im einzelnen ging.

1) Er teilte die gesamte Bürgerschaft in vier Klassen (τέλη) nach der Zahl der „Maße“ (μέτρα), welche der Durchschnittsertrag der Grundstücke an „Trockenem“ und „Flüssigem“ lieferte; dabei wurden die Medimnen (1 Medimnos = 51,84 l) Getreide und die Metreten (1 Metretes = 38,88 l) Öl und Wein unterschiedlos als „Maße“ zusammengerechnet. Nach den vier Klassen stuften sich die auch auf die Theten ausgedehnten politischen Rechte und Pflichten ab:

NamenGüterertrag
in „Maßen“
HeerdienstBürgerliche Rechte
Pentakosiome-
dimnoi „Fünfhun-
dertscheffelmänner“
mindestens
500
Reiter
und
Teilnahme an Volks-
versamml. u. Gericht
Niedere Beamten-
stellen
Archonten u. Schatzmei-
sterstellen
Hippeis „Ritter“300
Zeugitai
„Gespannsleute“
200Schwerbewaffnete
Thetes
„Lohnarbeiter“
unter 200Leichtbewaffnete

Hiermit hat Solon wahrscheinlich eine schon vorher (s. [§ 23]) bestehende Einteilung weiter ausgestaltet. Denn dieses als Timokratie bezeichnete politische System, wonach die staatlichen Rechte und Pflichten der Bürger sich nach dem Verhältnisse ihres Besitzes bemessen, ist nicht als die Schöpfung eines Mannes, vielmehr als ein notwendiges Mittelglied zwischen Aristokratie und Demokratie mit eigener gesetzmäßiger Entwicklung zu betrachten. Der Besteuerung scheint diese Klasseneinteilung erst in späterer Zeit gedient zu haben (s. [§ 44]).

2) Er übertrug die Ernennung der Beamten, welche bisher dem Areopag zustand, der Volksgemeinde. Wahl und Erlosung wurden in der Weise kombiniert, daß z. B. für das Archontat von jeder der vier Phylen (s. [§ 20]) 10 Kandidaten erwählt (προκρίνειν) und aus den 40 dann die 9 Archonten ausgelost wurden.

3) Er gab dem Volk Anteil an der Rechtsprechung, indem er aus den freiwillig sich Meldenden ein großes Geschworenengericht, die Heliaia (s. [§ 37]), bildete, bei welchem gegen die Erkenntnisse der Archonten Berufung (ἔφεσις) eingelegt werden konnte. Nicht das Gutdünken eines Beamten, sondern das im Volk lebende Rechtsbewußtsein sollte in allen Rechtsfragen die letzte Entscheidung geben.

Solon sagt in einem Gedicht selbst von sich: