§ 29. Erschütterung und Wiederherstellung der Demokratie. (411–403.)
„Solange das Kriegsglück schwankte, hielt sich die Demokratie. Aber als in Sizilien die Entscheidung fiel, und die Lakedaimonier durch das Bündnis mit dem Perserkönig auf den Höhepunkt ihrer Macht kamen, da sahen sich die Athener genötigt, die Demokratie gegen das sogenannte Regiment der 400 zu vertauschen“ (Aristoteles). Schon längst hatten oligarchische Klubs, die „Hetärien“, durch ihre geheime Tätigkeit den Umsturz der demokratischen Verfassung vorbereitet; jetzt, nach der Katastrophe vor Syrakus, welche den athenischen Staat aufs heftigste erschüttert hatte, schien der geeignete Zeitpunkt gekommen. Durch Gewaltmittel aller Art schreckten die Oligarchen das Volk, so daß es im Frühjahr 411 den Anträgen einer Kommission von 30 Männern (συγγραφεῖς), welche mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs beauftragt war, zustimmte. Alle Besoldungen, mit Ausnahme derjenigen der Archonten und der jeweiligen Prytanen, sollten für die Dauer des Kriegs abgeschafft werden, und die Staatsgeschäfte nur denen obliegen, die mit ihrer Person und ihrem Vermögen die leistungsfähigsten seien, im ganzen nicht unter 5000. Dadurch wurden die Theten von allen politischen Rechten ausgeschlossen.
Als provisorische Regierung wurde im Juni 411 ein neuer Rat von 400 Mitgliedern mit unbeschränkter Machtvollkommenheit eingesetzt. An der Spitze dieser neuen Oligarchie standen Peisandros, Antiphon und Theramenes. Aber nur 4 Monate hielt sich das Willkür- und [pg 67]Schreckensregiment der 400, welche die 5000 gar nie beriefen. Ende September 411 trat an ihre Stelle eine gemäßigte oligarchische Verfassung, welche das Vollbürgerrecht allen als Hopliten dienenden Bürgern gewährte (vgl. auch [§ 23]). Doch schon 410 wurde die alte demokratische Verfassung wieder eingeführt, freilich für keine lange Dauer; denn nach der Übergabe Athens (April 404) stellte Lysander unter anderm die Friedensbedingung: „die Athener sollten fortab nach der Verfassung ihrer Väter leben“, d. h. nach der Auslegung der Aristokraten ein oligarchisches Regiment einsetzen, und „das eingeschüchterte Volk stimmte selbst für die Oligarchie“.
So wurde denn 404 ein gesetzgebender Ausschuß von dreißig Mitgliedern eingesetzt. Zuerst schien es, als wollten diese gesetzliche Verhältnisse schaffen, aber bald maßten sie sich eine Gewaltherrschaft an und töteten aus Habsucht etwa 1500 der reichsten und vornehmsten Bürger. Als aber die Verbannten unter Thrasybuls Führung die Bergfeste Phyle besetzten, und Theramenes, selbst einer der Dreißig, gegen deren gewalttätiges Treiben Widerspruch erhob, ließen die Dreißig auf Veranlassung ihres extremen Führers Kritias jenen hinrichten und erbaten sich eine spartanische Hilfstruppe, welche die Akropolis besetzte. Indes nahm Thrasybul die im Peiraieus gelegene Feste Munychia ein und besiegte die Dreißig, worauf diese von „denen in der Stadt“ (οἱ ἐν ἄστει) abgesetzt wurden. Unter Vermittlung des Spartanerkönigs Pausanias ward gegen Herbst 403 mit „denen im Peiraieus“ (οἱ ἐν Πειραιεῖ) ein Vertrag geschlossen, wonach „das Volk“ zurückkehren sollte, und eine allgemeine Amnestie (τῶν παρεληλυθότων μηδενὶ πρὸς μηδένα μνησικακεῖν ἐξεῖναι) erlassen wurde, welche das Volk „in gewohnter Gutmütigkeit“ treulich eingehalten hat. Im wesentlichen wurde die Volksherrschaft wieder[pg 68]hergestellt, und diese blieb bis in die makedonische Zeit in Kraft unter steter Mehrung der Befugnisse des Volkes: „denn über alles hat sich dieses selbst zum Gebieter gesetzt, weil die ganze Verwaltung durch Mehrheitsbeschlüsse und gerichtliche Entscheidungen bestimmt wird, worin eben das Volk den Ausschlag gibt“.
§ 30. Die Demokratie von 403 bis auf die Diadochenzeit (323).
Die bitteren Erfahrungen der letzten Jahre hatten das Volk zu weiser Mäßigung erzogen. Man wollte die für alle gleiche Demokratie, aber in streng gesetzlichen Formen. Unter dem Archontat des Eukleides (403) wurde eine Kommission von „Gesetzgebern“ (Nomotheten) mit der Ausarbeitung einer Gesetzsammlung beauftragt, wobei sie die „Gesetze Solons“ zugrunde legen sollten. Auch wurden die Formen, unter denen künftig Gesetze verändert oder aufgehoben werden konnten, genau festgestellt (vgl. [§ 33]) und die Befugnisse der Volksversammlung und Gerichtshöfe schärfer abgegrenzt. Dagegen wurde ein Antrag, die Teilnahme an der Staatsgewalt auf die Grundbesitzer zu beschränken, abgelehnt.
Die Verkörperung der Demokratie war die Volksversammlung mit ihrer unumschränkten Souveränität. Aber diese war in Athen so wenig wie in Rom eine ebenmäßige mäßige Vertretung der gesamten Bürgergemeinde. Während die städtische Bevölkerung und die Bauern des nächsten Umkreises durch das Taggeld hinlänglich entschädigt wurden, konnte der weit größere Teil der Bürgerschaft, die konservativ gesinnte ländliche Bevölkerung, nur schwach vertreten sein. So sagte Sokrates, die Volksversammlung bestehe aus Walkern, Schustern, Zimmerleuten, Schmieden, Bauern, Kaufleuten und Marktkrämern. Mehr und mehr [pg 69]gehörte es bei den Gebildeten zum guten Ton, sich von dieser Gesellschaft und damit von der praktischen Politik fernzuhalten. Desto freieres Feld hatten schmeichlerische Demagogen und verleumderische Sykophanten. Wenn jedoch Theopomp das Volk von Athen als Lumpengesindel darstellt, so beweisen die Erfolge eines Demosthenes, der nur an Gemeinsinn und Opfermut sich wandte, daß die guten Elemente noch nicht ausgestorben waren. Die alten Gegensätze, Aristokratie und Demokratie, verschwanden allmählich, um neuen Gruppierungen Platz zu machen, für welche die Verschiedenheit des Vermögens und insbesondere die Beziehungen zu auswärtigen Staaten entscheidend waren. Die Geldfrage beherrschte das staatliche Leben: die Besoldungen wurden erhöht, die Schaugelder nunmehr an allen großen Festen ausbezahlt, dazu wurden die Kriege immer mehr mit Söldnern geführt; so gewannen die Finanzbehörden erhöhte Bedeutung.
Für die Schaugelder wurde 354 eine besondere Kasse gebildet, in welche unter der Finanzverwaltung des Eubulos (354–339) alle Überschüsse des Staatshaushalts flossen. Erst nach langem Kampfe gelang es Demosthenes unter dem Druck der Gefahr von Makedonien, diesen Unfug abzuschaffen und die Überschüsse einer neuzubildenden Kriegskasse zuzuwenden. Dank der klugen Verwaltung seines Parteifreundes Lykurg, der 338–326 die attischen Finanzen leitete, erholte sich der Staat wieder.