Das Verfahren vor dem Areopag, welchem das vor den Ephetengerichten wohl entsprach, nahm folgenden Verlauf:
Nachdem bei der Bestattung des Erschlagenen ein Speer vorangetragen und auf dem Grabe aufgesteckt worden war – das Symbol der noch harrenden Blutrache –, brachte der nächste Anverwandte die Klage beim König ein, worauf dem Mörder durch feierliche Ankündigung (πρόρρησις) das Betreten des Markts und der Heiligtümer verboten wurde. Die Voruntersuchung wurde in drei aufeinander folgenden Monaten vom König geführt, darauf fand im [pg 95]4. Monat die Sitzung des Blutgerichts drei Tage hintereinander statt, unter freiem Himmel, damit nicht Kläger und Richter unter einem Dache mit dem Mörder weilten. Der Kläger schwur, auf dem „Stein der Unerbittlichkeit“ (λίθος ἀναιδείας) stehend, unter gräßlichen Selbstverfluchungen, falls er meineidig würde, daß der Beklagte die Tat vollbracht, dieser ebenso auf dem „Stein des Frevelmutes“ (λίθος ὕβρεως), daß er sie nicht vollbracht habe. So hatte der Schuldige, auch wenn das menschliche Gericht irrte, jedenfalls die Strafe der Götter für seinen Meineid zu erwarten. Jede Partei durfte zweimal sprechen; noch nach der ersten Rede konnte sich der Angeklagte durch freiwillige Verbannung der weiteren Verfolgung entziehen. Bei Stimmengleichheit galt der Angeklagte für freigesprochen (calculus Minervae). Gewährten die Verwandten Verzeihung (αἴδεσις), so war immerhin noch eine religiöse Reinigung und Sühnung erforderlich.
Das Finanzwesen.
§ 41. Attische Längen-, Flächen- und Hohlmaße.
Die Grundlage bildet das dem menschlichen Körper entlehnte Längenmaß:
| 1 δάκτυλος, Fingerbreite | = | 1,85 | cm |
| 1 παλαιστή, Handbreite = 4 δάκτυλοι | = | 7,4 | " |
| 1 σπιθαμή, Spanne der Hand = 3 παλαισταί | = | 22,2 | " |
| 1 πούς, Fuß = 4 παλαισταί = 16 δάκτυλοι | = | 29,6 | " |
| 1 πῆχυς, Elle = 1½ πόδες = 6 παλ. = 24 δακτ. | = | 44,4 | " |
| 1 ὀργυιά, Klafter = 4 Ellen = 6 Fuß | = | 1,776 | m |
| 1 πλέθρον = 100 Fuß | = | 29,6 | " |
| 1 στάδιον = 600 Fuß | = | 177,6 | " |
| (1 olympisches Stadion = 192,27 m.) | |||
Flächenmaße:
| 1 Quadratfuß (τετράγωνος πούς) | = | 0,087 □m |
| 1 Plethron = 10 000 □Fuß | = | 0,087 Hektar. |