Die ordentlichen Einnahmen bildeten: der Ein- und Ausfuhrzoll (2%), die Hafengebühr, die Steuer beim Verkauf von Grundstücken (1%), die Tor- und Marktsteuer, das Schutzgeld der Schutzbürger (12 Drachmen), die Kopfsteuer der Sklaven (3 Obolen), die Erträgnisse staatlicher Liegenschaften und die Gerichtsgelder. Die Erhebung der Zölle (τέλη) wurde nicht wie bei uns vom Staat selbst besorgt, sondern an Zollpächter (τελῶναι) um bestimmten Preis vergeben. Ebenso wurde die Ausbeutung der Silberbergwerke gegen eine einmalige Summe und Entrichtung des 24. Teils des jeweiligen Jahresertrags verpachtet. Die reichste Einnahmequelle aber floß in den Tributen der Bundesgenossen, die zu Anfang des Bestehens des 1. Seebundes 460 Talente, später noch mehr betrugen, wogegen die „Beiträge“ der Mitglieder des 2. Seebundes (378 bis 338, vgl. [§ 66]) allerdings erheblich geringer waren. Dazu kamen als ordentliche indirekte Einnahmen die sogenannten Leiturgien ([§ 45]).

Ist die Staatskasse erschöpft, so wird zur Leistung freiwilliger Beiträge (ἐπιδόσεις) bzw. zinsfreier Darlehen aufgefordert oder durch Volksbeschluß (vgl. [§ 33] über ἄδεια) eine Vermögensumlage (εἰσφορά) angeordnet. Diese erfolgte bis 377 v. Chr. auf Grund der Solonischen Schätzungsklassen. Dieselben beruhten von Hause aus auf einer Schätzung des Jahreseinkommens und waren im 5. Jahrhundert in der Weise abgeändert worden, daß nicht bloß der Ertrag des Grundbesitzes, sondern auch der des beweglichen Vermögens berechnet wurde. Endlich wurde ein degressiver Steuersatz dadurch erreicht, daß bei Klasse II nur 5/6, bei Klasse III nur 5/9 des Jahreseinkommens der Besteuerung unterworfen wurden.

KlasseJahres-
Einkommen
Davon
Steuer-Kapital
Zahlt bei Vermögens-
Umlage von 1%
I6000 Dr.5/5 = 6000 Dr.60 Dr. = 1%
II3600 Dr.5/6 = 3000 Dr.30 Dr. = 0,83%
III1800 Dr.5/9 = 1000 Dr.10 Dr. = 0,55%
IVwar von allen Leistungen befreit.

Unter Archon Nausinikos (377 v. Chr.) wurde eine Neueinschätzung des Grundbesitzes, der Gebäude und des beweglichen Vermögens vorgenommen und eine Neuveranlagung in der Weise festgesetzt, daß ein nach den Schätzungsklassen verschiedener, degressiv abnehmender Teil des Vermögens als Steuerkapital (τίμημα) angenommen wurde. Dasselbe betrug in der ersten Klasse ein Fünftel des eingeschätzten Vermögens. Die Gesamtsumme des Steuerkapitals betrug 5750 Talente. Alle Steuerpflichtigen wurden in (wahrscheinlich 20) Steuerverbände (Symmorien) eingeteilt. Zuerst erhob der Staat die Umlage unmittelbar, 362 v. Chr. wurde den 15 Reichsten jeder Symmoria die Pflicht auferlegt, den Gesamtbetrag, welcher dieselbe traf, als Vorschuß zu erlegen und die einzelnen Beträge von den Mitgliedern einzuziehen.

Ordentliche Ausgaben waren: der Aufwand für die Opfer und Wettkämpfe an den großen Festen (409 v. Chr. für Wettkämpfe an den Panathenäen 5⅙ Talente); die Schaugelder ([§ 28]) für alle großen Feste (2 Obolen für den Tag); die Taggelder ([§ 28]) für die Gerichte, den Rat, die Volksversammlung, die neun Archonten (4 Obolen); die Diäten für Festgesandtschaften; der Sold für Unterbeamte und die Polizei (1200 Skythen, vgl. [§ 32]); die Beiträge zur Anschaffung der Pferde der Reiterei und Ausrüstung der Kriegsschiffe, die Unterhaltungskosten der Festungswerke, Werften, öffentlichen Bauwerke und [pg 103]Straßen. Eine schöne Sitte war es, daß der Staat die Invaliden, die zahlreichen unmündigen Kinder der im Krieg Gefallenen, sowie erwerbsunfähige Leute (ἀδύνατοι), welche weniger als drei Minen besaßen, unterstützte. (Köstliche Rede eines Erwerbsunfähigen, Lys. 24.)

Außerordentliche Ausgaben verursachten die großen Bauten, welche indes zumeist aus den reichen Tempelschätzen bestritten wurden, und die Kriegführung. Ein Hoplit oder Matrose erhielt ½ Drachme Sold, ½ Drachme Verpflegungsgeld (σῖτος, σιτηρέσιον), ein Reiter das Doppelte. Die Sätze für Söldner waren noch höher; die Unterhaltung eines Kriegsschiffes kostete monatlich ½ bis 1 Talent.

Die Oberaufsicht über die gesamte Finanzverwaltung führt der Rat; vor seinen Augen besorgen und buchen die zehn Einnehmer (ἀποδέκται) die Einnahmen. Gefälle und eingezogene Güter werden von den zehn Verkäufern (πωληταί) verkauft oder verpachtet; zehn Eintreiber (πράκτορες) besorgen die Eintreibung von Geldbußen und Staatsguthaben. Behufs einheitlicher Ordnung des Finanzwesens wurde gegen Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. die Stelle eines Hauptverwalters (ὁ ἐπὶ τῇ διοικήσει) für eine vierjährige Finanzperiode geschaffen.

§ 45. Die Leiturgia (Staatsleistung).

Eine eigenartige Steuerart, wobei der einzelne eine Leistung für das Gemeinwesen unmittelbar verrichtete, war die Leiturgia. Die wichtigsten Formen derselben sind: 1. die Chorausstattung (Choregie, [§ 54]); 2. die Gymnasienvorstandschaft (γυμνασιαρχία), die Bestreitung der Kosten für den Unterhalt der Teilnehmer an den Fackelwettläufen, die an den Festen des Hephaistos, Prometheus, Pan, der Athene und Bendis stattfanden; 3. die Bewirtung (ἑστίασις) der Kreisgenossen an den großen Staatsfesten; [pg 104]4. die Leitung der Festgesandtschaften (ἀρχιθεωρία) zu den vier großen Nationalfesten und nach Delos, welche sehr hohen Aufwand erforderten ([§ 68]); 5. die Kriegschifführung (τριηραρχία, [§ 57]). Die Feldherren bestimmten alljährlich 400 Trierarchen aus der Zahl der Höchstbesteuerten. Da die Zahl dieser andauernd zurückging, wurden 356 nach dem Beispiel der Steuerverbände ([§ 44]) die 1200 Reichsten in 20 trierarchische Verbände eingeteilt, innerhalb deren einzelne Gruppen von mehreren Mitgliedern ein Schiff ausrüsteten. Durch die Reform des Demosthenes 340/39 wurden die trierarchischen Leistungen genau nach dem Vermögen abgestuft.