Ein besonderer Vorzug der Leiturgia war, daß die Opferwilligkeit durch den Ehrgeiz gesteigert wurde, indem vorzügliche Leistungen durch Dreifüße, goldene Kränze usw. geehrt wurden. Verpflichtet waren hierzu nur Bürger, deren Vermögen über 2 Talente betrug. Glaubte jemand, durch Auflage einer solchen über Gebühr belastet zu sein, so konnte er dieselbe einem anderen zumuten; lehnte dieser ab, so bot er demselben Vermögenstausch (ἀντίδοσις) an und verlangte gerichtliche Entscheidung.
Innere Verwaltung.
§ 46. Öffentliche Aufsichtsbehörden.
Die Aufsicht über Handel und Wandel, sowie über die städtische Ordnung hatten folgende Behörden wahrzunehmen:
1. Zehn Viertelsmeister (ἀστυνόμοι) haben über die öffentliche Sitte, die Reinlichkeit auf Straßen und Plätzen, die Einhaltung der städtischen Bauordnung zu wachen.
2. Zehn Marktmeister (ἀγορανόμοι) sorgen dafür, daß nur unverfälschte, echte Ware feilgeboten werde.
3. Zehn Eichmeister (μετρονόμοι) haben die Richtigkeit der Maße und Gewichte der Verkäufer nach Normalmaß zu prüfen.
4. Zehn Getreidemarktaufseher (σιτοφύλακες) überwachen den Verkauf des unverarbeiteten Getreides, sowie des Mehles und setzen eine Brottaxe fest.