IV. Abschnitt.

Panhellenisches.

§ 64. Das Gastrecht.

Thukydides erzählt: „Die ältesten Bewohner Griechenlands trugen stets Waffen und beraubten einander beständig, und in den Gegenden der ozolischen [pg 160]Lokrer, Ätoler und Akarnanen lebt der alte Brauch noch heute.“ Der Seehandelsverkehr wird gerne zum Seeraub; beide Gewerbe gelten bei Homer als gleich wohlanständig; noch heute ist an den Gestaden des Ägäischen Meeres die Zunft der Hammeldiebe zur See nicht ausgestorben. Kriege werden nur zwischen Grenznachbarn wegen Raubes von Feldfrüchten, Pferden, Rinderherden und Weibern geführt. Zwischen den einzelnen Gemeinden und Landschaften gibt es keinerlei Handels- und Ehegemeinschaft. Noch in später Zeit wurden Friedensverträge nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren abgeschlossen und mußten oft alljährlich neu beschworen werden. War der Bürger einer Stadt von dem einer anderen geschädigt, so suchte er sich seiner Person oder seines Eigentums zu bemächtigen (συλᾶν), um denselben zu einem rechtlichen Vergleich zu zwingen. Aller friedliche Verkehr vollzog sich in der Form der Gastfreundschaft, welche selbst in rohen Zeiten heilig gehalten wurde und daher unter des „gastlichen“ (ξένιος) Zeus Obhut stand. An den Gastfreund eines Atheners z. B. in Argos wandten sich nun auch andere Athener, die mit Empfehlungsbriefen ausgestattet dahin kamen – wie man noch heute im Orient reist –; der Argiver ward so zum Gastfreund der Athener überhaupt und als solcher von beiden Staaten anerkannt. Der Staatsgastfreund (Proxenos) von Athen beherbergte die Gesandten Athens in Argos, verschaffte denselben Zutritt bei den Behörden und nahm sich aller Athener tätig an. Kam derselbe nach Athen, so genoß er hier außerordentliche, fast bürgerliche Rechte, um derentwillen späterhin die Würde eines Proxenos vielfach auch Fremden, welche in Athen lebten, verliehen wurde. Außerdem wurden Angehörigen eines fremden Staates nur in besonderen Fällen privatrechtliche Vergünstigungen gewährt; z. B. das Recht auf Erwerb von Häusern und [pg 161]Grundbesitz (vgl. [§ 32]). Staaten, welche einen lebhafteren Verkehr pflegten, schlossen späterhin Verträge (σύμβολα), welche besonders die rechtliche Austragung von Streitigkeiten im Handelsverkehr betrafen.

§ 65. Tempelvereine (Amphiktyonien).

Aus jenem rohen Zustand feindseliger Abgeschlossenheit führten drei Wege zu höheren staatlichen Bildungen. Manchmal vereinigten eindringende Eroberer die ganze Landschaft unter ihrem Machtgebot (Thessalien und Lakonien), oder es vereinigten sich mehrere Gemeinden zur Bekämpfung eines Gegners und schlossen zu diesem Zweck entweder nur ein Defensivbündnis (ἐπιμαχία) zu gegenseitiger Unterstützung gegen Angriffe, oder ein Bündnis zu Schutz und Trutz (συμμαχία), das sie verpflichtete, „dieselben Feinde und Freunde zu haben“; diese zeitweilige Bundesgenossenschaft (συμμαχία) verwandelte sich durch wiederholte Erneuerung in ein dauerndes Vertragsverhältnis.

Eine dritte uralte Form eines Bundes war der Tempelverein (Amphiktyonie). Die rings um ein Heiligtum liegenden Nachbargemeinden (Amphiktyones, Umwohner) taten sich zusammen, um die hier gebräuchlichen Opfer, Feste und Wettspiele gemeinsam und unter Ausschluß von anderen zu begehen; ähnlich wie im heutigen Griechenland zu einzelnen Lokalfesten (πανηγύρεις) die Umwohner von weither zusammenströmen. War diese Vereinigung ihrem ursprünglichen Zwecke nach eine rein religiöse, so konnte sie doch politischen Charakter annehmen. Über die Zeit der Festfeiern galt der Gottesfriede (ἐκεχειρία); die Teilnehmer verpflichteten sich zu gemeinsamem Schutze des Heiligtums; sodann lautete z. B. der Eid der pylischen Am[pg 162]phiktyonen: „Ich will keine amphiktyonische Stadt zerstören, noch vom fließenden Wasser abschneiden, nicht im Krieg, nicht im Frieden; verletzt eine Gemeinde diese Bestimmung, so will ich gegen dieselbe zu Felde ziehen und ihre Städte zerstören.“ Mittelpunkte von Tempelvereinen waren folgende Heiligtümer: die Poseidontempel auf der Insel Kalauria (an der argolischen Küste), in Samikon (in Elis), auf dem Vorgebirge Mykale (an der ionischen Küste Kleinasiens, Samos gegenüber); der Heraklestempel bei Phaleron (bei Athen); die Apollotempel auf Delos, auf dem Vorgebirge Triopion (in Karien), zu Delphi.

Die bekannteste ist die pylische Amphiktyonie beim Heiligtum der Demeter zu Anthela in den Thermopylen. Dieselbe vereinigte sich gelegentlich des ersten heiligen Krieges (593–584) mit der von Delphi. Aber auch in der neuen Vereinigung heißen die Teilnehmer Pylagorai („die in Thermopylai Versammelten“), die Versammlung Pylaia. Diese fand zweimal im Jahre statt: eine „Herbstversammlung“ beim Demeterheiligtum, und eine „Frühjahrsversammlung“ beim Apollotempel[10]. Mitglieder des Vereins waren die Malier, Ötäer (d. h. Änianen), Dorier, Phoker, Lokrer, Ionier, Achajer (von Phthia), Perrhäber, Magneten, Doloper, Böoter, Thessaler. Jeder Angehörige dieser 12 Stämme konnte an den Festfeiern und Versammlungen teilnehmen; im Rate der Amphiktyonen hatte jeder Stamm 2 Stimmen, wovon die 2 der Dorier sich zwischen der Metropolis und dem Peloponnes, die der Ionier zwischen Euböa und Athen, die der Lokrer zwischen den hypoknemidischen und hesperischen verteilten. Die stimmführenden Vertreter der Stämme, welche die Festfeier leiteten, hießen Hieromnemones.