Die umfangreiche Vereinigung erhielt mit dem wachsenden Ansehen, Einfluß und Reichtum des delphischen Orakels immer größere Bedeutung und frühe auch Einfluß auf die staatlichen Verhältnisse. Dieser Einfluß war nicht eben segensreich. Die politischen Befugnisse des Vereins waren von Hause aus schwankender Natur, und so kam es wiederholt vor, daß mächtige Staaten denselben nur in Anspruch nahmen, um ihr selbstsüchtiges, gewalttätiges Vorgehen mit dem Rechtstitel einer heiligen Sache zu umkleiden (Athen gegen Skyros, Philipp gegen die Phoker). Die Phoker verloren nach ihrer Besiegung ihr Stimmrecht an Philipp von Makedonien, erhielten dasselbe jedoch 268 v. Chr. zurück, weil sie das delphische Heiligtum tapfer und erfolgreich gegen den Galliereinbruch verteidigt hatten. 378 v. Chr. erhielten die Ätoler, später auch die reiche Gemeinde Delphi je 2 Stimmen. Zur Zeit des ätolischen Bundes stand die Amphiktyonie ganz unter ätolischem, seit 146 v. Chr. ganz unter römischem Einfluß.

§ 66. Staatenvereine.

Die staatlichen Bildungen der Hellenen vollziehen sich alle im engen Rahmen einer Landschaft. Von weitergreifenden Gestaltungen kennt die griechische Geschichte nur den Bund (κοινόν). Zumeist knüpft die Gründung eines Städtebundes an eine Amphiktyonie (s. [§ 65]) an; so ist aus der A. von Onchestos der böotische Städtebund, aus der A. vom Vorgebirge Mykale, an dessen Abhang das Panionion, das gemeinionische Heiligtum Poseidons lag, der ionische Zwölfstädtebund (δωδεκάπολις), aus der A. vom Vorgebirge Triopion mit einem Heiligtum des Apollo der dorische Sechsstädtebund (ἑξάπολις), aus der A. von Delos, ebenfalls mit einem Apolloheiligtum, erst der attische Seebund, später der Bund der Inselbewohner hervorgegangen. Außer[pg 164]dem werden zu verschiedenen Zeiten erwähnt: ein Bund der Thessaler, der Phoker, der Arkader, der Städte der Aiolis; aber alle haben nur zeitweilig eine Rolle gespielt, ohne zu festen staatlichen Bildungen zu führen. Zu größerer Bedeutung sind diejenigen Bünde gelangt, in welchen ein Staat kraft seines Übergewichts die Führung (Hegemonie) an sich riß, wie Sparta im Bunde der Peloponnesier, Athen im ersten und zweiten attischen Seebund, Theben im böotischen Bund. Diese drei Staaten waren gleichermaßen bestrebt, die Führung der Bundesglieder in eine Herrschaft über Untertanen (ἀρχή) zu verwandeln. Dagegen erhoben nun diese entschiedenen und erfolgreichen Widerstand, indem sie bei einer nebenbuhlerischen Macht Anschluß suchten. Die Gesandten von Mytilene erklärten auf einer Versammlung der Peloponnesier zu Olympia: „Solange uns die Athener zu gleichem Rechte führten, folgten wir ihnen mit gutwilligem Eifer. Als wir aber gewahrten, daß sie die Feindschaft gegen die Perser fallen ließen und die Knechtung der Bundesgenossen betrieben, begannen wir zu fürchten.“ So lösten sich jene drei Staaten gegenseitig im kurzen Besitz einer Hegemonie ab.

Mit Aufbietung der äußersten Mittel und zähester Rücksichtslosigkeit hat insbesondere Athen das Streben verfolgt, seine Führung im Seebund zu einer Herrschaft über alle Hellenen zu erweitern. In einer Verhandlung mit den Meliern stellten die Athener den Grundsatz auf: „Von Billigkeit kann nur unter Gleichgestellten die Rede sein. Mächtige suchen das Höchstmögliche zu erreichen, und die Schwachen müssen sich drein finden.“ Der 1. oder delisch-attische Seebund wurde 477 zur Abwehr persischer Angriffe gegründet. Die kleineren Städte, denen allmählich die größeren nachfolgten, zahlten, statt Schiffe zu stellen, [pg 165]jährliche Matrikularbeiträge, welche von Hellenotamien auf Delos verwaltet wurden, wo auch die Bundesversammlungen stattfanden. 454 wurde die Bundeskasse nach Athen verlegt; dorthin mußten von nun ab alle vier Jahre aus den fünf Tributbezirken (ionischer, hellespontischer, thrakischer, karischer und Inselbezirk) die Tribute (φόροι) abgeliefert werden. Gegen säumige Schuldner wurde streng vorgegangen. Abtrünnige Bundesgenossen wurden mit Waffengewalt unterworfen und in ein Untertanenverhältnis (ὑπήκοοι) zu Athen gebracht; nur wenige Bundesgenossen behielten ihre Selbständigkeit (Autonomie). Auch die Gerichtsbarkeit wurde den Bundesgenossen genommen: nicht nur die schweren Kriminalfälle, sondern auch alle Zivilprozesse, bei denen der Wert des Streitobjekts eine gewisse Summe überschritt, mußten vor den Gerichten in Athen verhandelt werden. Die durchweg demokratisch eingerichtete Verwaltung der Bundesstädte überwachten athenische Aufsichtsbeamte (ἐπίσκοποι), denen nötigenfalls Kommandanten stehender Besatzungen (φρούραρχοι) zur Seite standen. Durch wiederholte Abfälle suchten sich die Bundesgenossen der verhaßten Knechtschaft zu entziehen, bis sich nach der Schlacht bei Aigospotamoi (405) der Bund vollends auflöste.

Nur ein schwacher Abklatsch des 1. war der 2. attische Seebund, 378/77 gegründet, um die durch den Königsfrieden (387) garantierte Freiheit und Autonomie der Hellenen gegen die Übergriffe der Lakedaimonier zu sichern. Ein ständiger Bundesrat (συνέδριον) sollte die gemeinsamen Interessen der Bundesglieder Athen gegenüber vertreten; aber er war in Wirklichkeit bedeutungslos gegenüber der athenischen Volksversammlung, welche immer die letzte Entscheidung hatte. Die Bundesgenossen mußten zwar nicht mehr die verhaßten „Tribute“ (φόροι), aber schließlich doch wieder „Beiträge“ (συντάξεις) zahlen und [pg 166]die von Athen verheißene Autonomie der Bundesgenossen wurde wieder in mannigfacher Weise verletzt. Durch den Bundesgenossenkrieg (357–355) stark erschüttert, fristete der Bund ein Scheindasein bis zur Schlacht bei Chäronea (338).

Die Aufrichtung einer Herrschaft über alle Griechen gelang Athen so wenig als Sparta oder Theben. Die tieferen Gründe des Mißlingens waren: der Mangel einer festen dauernden Staatsordnung in den einzelnen Landschaften, die durch die natürliche Abgeschlossenheit begünstigte Eigenart derselben, endlich die Kleinheit der Landschaften, deren keine die für eine gebietende Stellung erforderlichen Machtmittel darbot. Eine Großmacht aus dem Norden erzwang durch blutigen Sieg die politische Einheit der Hellenen unter ihrem starken Zepter. In welcher staatsrechtlichen Form wurde dieselbe ausgesprochen? Philipp versammelte die Hellenen auf einer Tagfahrt zu Korinth; hier schlossen dieselben einen Kriegsbund (συμμαχία) gegen die Perser, und Philipp wurde zum Bundesfeldherrn gewählt.

Die durchgebildetste Form eines griechischen Bundes zeigt der achäische Städtebund (τὸ κοινὸν τῶν Ἀχαιῶν). Seit früher Zeit versammelten sich die Bewohner der Landschaft Achaja beim Amarion, einem Heiligtum bei Aigion. Alexander hatte die Vereinigung 324 v. Chr. aufgelöst, allein in den Wirren der Diadochenkämpfe traten 280 v. Chr. die Städte Dyme, Patrai, Tritaia, Pharai zu einem Bunde zusammen, welchem sich bald die zehn übrigen anschlossen. Dank dem Verdienste des Bundesfeldherrn Aratos breitete sich der Bund über die Grenzen Achajas aus, erhielt sodann infolge des Anschlusses an Rom weiteren Zuwachs, so daß er 191 den ganzen Peloponnes umfaßte. Würdig der großen Überlieferungen [pg 167]des alten Hellenentums ist der Bund der römischen Gewalt und Bedrückung mit dem Schwert in der Hand entgegengetreten. Mit seiner ruhmvollen Niederlage bei Korinth 146 endete die griechische Geschichte.

In der Bundesordnung finden wir die reichen Erfahrungen, welche die Geschichte darbot, mit staatsmännischem Blicke verwertet. Alle Mitglieder sollen gleichberechtigt und in ihren inneren Angelegenheiten völlig selbständig, dagegen in der äußeren Politik an die Beschlüsse der Gesamtheit gebunden sein. An der Spitze steht der auf Jahresfrist erwählte Bundesfeldherr, welcher das Bundessiegel in Händen hat, neben ihm der Reiteroberst (ἵππαρχος), der Admiral (ναύαρχος), der Kanzler (γραμματεύς). Dem Bundesfeldherrn, welcher die auswärtige Politik zu leiten hat, steht eine beratende Zehnerbehörde (δαμιοργοί) zur Seite. Neben den Volksversammlungen des Bundes, woran jeder 30 Jahre alte Bürger einer Bundesstadt teilnehmen konnte, scheint es Versammlungen eines engeren Kreises von Abgeordneten der Städte gegeben zu haben, welche Polybios „Rat“ nennt. Die Bundesversammlungen, in welchen die Beamten gewählt, ihre Rechenschaft entgegengenommen, über Krieg, Frieden und Verträge beschlossen wurde, fanden früher in Aigion statt; Philopömen, „der letzte der Hellenen“, setzte es durch, daß dieselben abwechselnd in allen Bundesstädten stattfanden, damit ja keine einzelne Stadt sich als Vorort aufspielte. Der Bund vermochte 30–40 000 Mann ins Feld zu stellen, teils Söldner, teils Bürgermiliz; der Bundesfeldherr bestimmte die Höhe des Kontingents der einzelnen Städte. Den schwächsten Punkt bildeten die Bundesfinanzen; die Matrikularbeiträge der einzelnen Städte gingen sehr [pg 168]unregelmäßig ein. Geschichte wie Ordnung des Bundes zeigen gleichermaßen das Bestreben, den Städtebund zum Bundesstaat zu erheben; insbesondere weist darauf die denkwürdige Bestimmung, wonach die Städte „gleiche Gesetze, Gewichte, Maße und Münzen“ hatten.