Wie also ausgeführt, bildet der richtige Sitz der Reiterin die Basis, während die Zügelführung allerdings in ihrer Wechselwirkung mit dem linken Schenkel der Reiterin – der rechte wird durch eine kurze, aber kräftige Reitpeitsche ersetzt – das Steuerruder ist, vermittels dessen die ganze Maschinerie geleitet wird. Zuförderst dienen die Zügel zur Beizäumung bezw. Aufrichtung des Pferdes, also zum Zurückhalten, der linke Schenkel in Zusammenwirkung mit der Reitpeitsche auf der rechten Seite zum Herantreiben und Gegenschieben des Pferdes an das Gebiß, demnach zum Vorwärtstreiben. Dadurch wird das Pferd gezwungen, seine Vorhand zu erleichtern und seine eigene, sowie die Last der Reiterin auf die Hinterhand zu nehmen, wodurch die Biegung der Hanken erreicht wird. Sind dieselben biegsam gemacht und haben sie sich so gestellt, daß sie geeignet sind, die Last, die auf sie gelegt wird, federnd aufzunehmen, hat gleichzeitig jede Steifheit des Halses und der Ganaschen aufgehört, so ist das Pferd kampagnemäßig dressiert und gehorsam. Ist das Pferd dagegen noch steif in den Ganaschen und Hanken, widersetzt es sich der Aufnahme der Gewichtsverteilung durch Steifen dieser Gelenke, so wird es auf der Vorhand liegen und unfähig zu kurzen Wendungen, Arrêts, überhaupt zum Tummeln sein. Das Pferd demgemäß auszubilden, ist Sache der Dressur, es darin zu erhalten, Sache der Reiterin. Geschieht dies von seiten der letzteren nicht, so sinkt das bestdressierte Pferd allmählich wieder in seine natürliche Stellung und geht, wie man es nennt, auseinander, womit das richtige Zusammenwirken von Vor- und Hinterhand verloren geht.

Um dies zu verhüten, arbeitet man gleichzeitig mit Zügeln und linkem Schenkel bezw. mit der Reitpeitsche auf der rechten Seite. Letztere beide Faktoren treiben das Pferd gegen das Gebiß, wodurch das Pferd gezwungen ist, dasselbe anzunehmen und sich in die von der Reiterin geforderte Haltung zu stellen, da jeder Zügelanzug, die richtige Stellung des Halses vorausgesetzt, von den Laden sich über Hals- und Rückenwirbel bis in die Hanken fortsetzt. Eine einseitige Wirkung auf das Pferd, ob mit Schenkel oder Zügel, ist demnach ein Unding.

Inwieweit ein Pferd aufgerichtet bezw. beigezäumt werden kann, ist von der Art seines Baues abhängig, und es muß dem einsichtsvollen Reitmeister, welcher dem Damenpferde seine Form gibt, überlassen bleiben, das Pferd dabei nicht zu übernehmen.

Für ein normal gebautes, gut dressiertes Pferd wird die Stellung anzustreben sein, wie sie Fig. 34 zeigt, d. h. die Nase ungefähr in der Höhe des Widerristes, die Stirn annähernd senkrecht zum Boden gestellt; die Biegung des Halses erstreckt sich nur auf die drei ersten Wirbel, die beiden mittleren stehen senkrecht aufeinander. – Steht und bewegt sich das Pferd in eben beschriebener Art und Weise, folgt es willig allen Hilfen, so sagt man: das Pferd ist in Haltung. Diese Haltung jedoch – welche im Stillstand »Neigung in den Gang« genannt wird – ist bei den Pferden verschieden, je nachdem sie für besondere Zwecke bestimmt sind.

Fig. 34.
Pferd im mittleren Gleichgewicht.

Wenn die Zügel und die Schenkelhilfen richtig zusammenwirken, dann kaut sich das Pferd auf dem Gebiß ab und schäumt, ein Zeichen, daß keine Steifung der Ganaschen und des Genickes mehr vorhanden ist. Ein kauendes Pferd wird stets in Gehorsam sein.

Die Stellung und Bewegung der Zügelfaust geben dem Gebiß mittels der Zügel die Wirkung auf den ganzen Körper des Pferdes. Ein Vorgehen mit der Hand gibt dem Pferde Luft und wirkt demnach auf die Vorhand, wie ein Heben der Hand nach vorwärts das Pferd aufrichtet, indem Kopf und Hals dadurch in die Höhe genommen werden. Eine Bewegung rückwärts wirkt dagegen auf die Rücken- und Hinterhandmuskeln, vorausgesetzt, daß der Körper durch leichte Neigung nach rückwärts die Bewegung der Faust unterstützt. Sie spannt die Steifung der Muskeln der Hinterhand ab, veranlaßt das Pferd, das Kreuz herzugeben, und zwingt die Hanken in die Beuge. Hebt man die Faust nach rückwärts, so wirkt man damit auf die Vor- und Hinterhand. Die Bewegung der Faust nach rechts oder links zwingt das Pferd, dieser Bewegung zu folgen, bringt es also von der geraden Linie ab – doch ist es dabei erforderlich, den Schwerpunkt des Körpers nach der betreffenden Seite hin zu verlegen, da ohne dieses die Rechts- resp. Linksschieberei der Faust auf das Pferdemaul fast ohne alle mechanische Wirkung ist, die dem Pferde nur als ein Zeichen zur Wendung dient.

Die richtige Anlehnung des Pferdes an das Gebiß gibt der Reiterin das Gefühl der unbedingten Sicherheit der Führung; sie weiß, daß das Pferd jeder, auch der geringsten Bewegung der Hand Folge leistet, woraus erhellt, wie wichtig es ist, keine unmotivierten Bewegungen mit der zügelführenden Hand zu machen, am wenigsten unwillkürliche, durch etwaige Unsicherheit des Sitzes hervorgerufene. Noch weniger aber dürfen es beabsichtigte sein, z. B. Rucken und Reißen in den Zügeln, wie man es leider bei unerfahrenen oder ungeduldigen Reiterinnen öfters sehen kann. Dadurch bekommt das Pferd Furcht vor dem Gebiß und der Faust der Reiterin, wird widersetzlich und schließlich bis zur Unreitbarkeit unbequem.

Daß gegen die Regeln der Wirkung der Zügel und deren Führung im allgemeinen stark gesündigt wird, ist eine Tatsache, die nicht geleugnet werden kann. In erster Linie geschieht dies durch Bummelnlassen der Zügel, bei welchem die Reiterin meist von der ganz löblichen Absicht ausgeht, das Pferd nicht unnötig zu molestieren. Sie vergißt aber dabei, daß sie dadurch sich und dem Pferde nur Schaden bereitet, da dann das Pferd nicht am Zügel steht, wodurch die mühsam andressierte Gleichgewichtsstellung wieder verloren geht, wie schon mehrfach angeführt.