Man darf mit der Peitsche ebenfalls nicht weit ausholen, damit dem Pferde die Strafe unbedingt überraschend kommt, dann aber muß kräftig und mit kurzem Ruck gestraft werden. Am besten reitet man mit einer nicht langen, aber kräftigen Reitpeitsche, welche bei einem Pferde, bei welchem man sich des Gebrauches der Peitsche versehen muß, am besten aufrecht in der rechten Hand getragen wird. Im übrigen kann die Reitpeitsche umgekehrt in die Hand genommen werden, d. h. mit der Spitze nach unten. Man hüte sich, das Pferd da zu strafen, wo es Furcht vor irgend etwas zeigt, weil dadurch nur eine Verschlimmerung des Übels eintreten würde. Dahingegen würde das Pferd bei Faulheit, wenn es die Hilfen nicht beachtet oder sich gegen die Reiterin widersetzt, zu bestrafen sein; besonders in letzterem Falle muß eine nachdrückliche Züchtigung erfolgen.

5. Das Anhalten (Parieren).

Das Anhalten, gemeinhin »Parieren« genannt, hat den Zweck, das Pferd aus irgend einer Gangart zum Stillstand zu bringen.

Um ein Pferd zu »arretieren« oder es anzuhalten, macht die Zügelhand eine leichte Bewegung nach oben, welche zur Versammlung des Pferdes dient; das Handgelenk dreht sich nach innen, der Oberleib nimmt eine leichte Neigung nach rückwärts ein und Schenkel und Reitpeitsche gehen etwas fester gegen die Rippen des Pferdes, wodurch dasselbe gezwungen wird, die Anhaltung auf der Hinterhand auszuführen. Dadurch wird die Vorhand entlastet, was hauptsächlich zu beachten ist. Je schneller die Gangart, aus welcher die Anhaltung erfolgen soll, um so kräftiger müssen auch die Hilfen, unter Rückbeugung des Oberkörpers sein, um die Anhaltung ganz mit der Hinterhand aufzufangen, doch empfiehlt es sich, nicht zu kurz anzuhalten, sondern aus dem Galopp erst zum kurzen Trab, eventuell auch zum Schritt überzugehen, und dann erst anzuhalten, wenn eine plötzliche Parade nicht unbedingt nötig erscheint. Will man nur die Gangart verändern, also beispielsweise aus dem Galopp in den Trab, oder aus dem Trab in den Schritt fallen, so gibt man die geschilderte Hilfe leichter, indem man nach erfolgter Veränderung den Schenkel sofort antreibend wirken läßt. Jede Zügelhilfe muß weich, wie schon mehrfach erwähnt, nie reißend oder ruckend sein, aber kräftig nachwirken.

6. Die halben Anhaltungen.

Man bedient sich der halben Anhaltungen, um ein Pferd aus einer gestreckten Gangart, sei diese Galopp oder Trab, in ein gemäßigteres Tempo übergehen zu lassen oder auch, um es für eine stärkere Gangart vorzubereiten. Sie finden vorzüglich ihre Anwendung bei heftigen Pferden, welche sehr in die Zügel stürmen und ungern gemäßigte Gangarten gehen, und sind Verhaltungen des Ganges, welche zwar ähnlich wie die ganzen Anhaltungen gegeben werden, aber leichter, denn sie sollen das Pferd nicht zum Stillstehen bewegen, sondern nur seine Gehlust abschwächen. Sie dürfen nie ruckweise erfolgen, sondern haben wie die Paraden in einem schraubenartigen Annehmen und Nachgeben mit der Zügelhand zu bestehen, wobei Schenkel und Reitpeitsche in Aktion zu treten haben, damit die Anlehnung an das Gebiß nicht verloren geht. Wie die halben Anhaltungen ein Hauptmittel bei der Dressur bilden, um das Pferd auf die Hinterhand zu bringen, beizuzäumen und aufzurichten, dasselbe also ins Gleichgewicht zu setzen, so dienen sie auch dazu, das dressierte Pferd in demselben zu erhalten, wodurch es in Haltung und stet im Maule bleibt.

Pferde, die sich verhalten oder widerspenstig sind, resp. hinter die Zügel kriechen, bedürfen dieser Zügelhilfen nicht, sondern sind mit stets animierendem Schenkel zu reiten und gegen das Gebiß zu treiben.

7. Die Wendungen.

Die Wendungen werden auf der Stelle und im Gange ausgeführt. Die Wendungen auf der Stelle können auf der Vorhand, auf der Mittelhand oder auf der Hinterhand geschehen. Die Wendung geschieht auf der Vorhand, wenn das Pferd sich so dreht, daß Mittel- und Hinterhand einen Kreisbogen um das Pivot der Vorderbeine beschreiben, – auf der Mittelhand, wenn der Drehpunkt unter der Reiterin, und auf der Hinterhand, wenn er zwischen den Hinterbeinen liegt. Um das Pferd im Stand die Wendung auf der Vorhand machen zu lassen, versammelt man dasselbe, die Zügelfaust bleibt in ihrer Lage, während zur Wendung links die Reitpeitsche, zur Wendung rechts der Schenkel klopfend wirken. Der Körper verlegt das Gewicht ein wenig nach jener Seite hin, wohin die Wendung erfolgen soll. Die Wendung auf der Hinterhand, die man, wenn sie im Gange ausgeführt wird, kurz Kehrt nennt, ist die für die Praxis anwendbarste. Hierbei wirken der innere Schenkel bezw. die Reitpeitsche nur gegenhaltend, während der äußere Schenkel bezw. die Reitpeitsche durch stärkeres Pressen oder Klopfen das Pferd zum Herumtreten um seine Hinterbeine bewegt, indes die Zügelfaust durch Seitwärtsschieben das Pferd herumführt. Vorbereitet hierzu wird das Pferd durch die Übung des »Schenkelweichens.«

Im Gange macht man die Wendung nicht scharf, sondern in einer Kurve. Die Zügelfaust bewegt sich in der eben beschriebenen Weise, die Last des Oberkörpers neigt sich ein wenig nach der zu wendenden Seite hin, Schenkel und Reitpeitsche wirken, wie oben angegeben, entgegenhaltend bezw. stärker pressend oder klopfend.