Weitere einschlägige Fälle vide Taylor (l. c. II, 269) und Casper-Liman (l. c. I, 92).

Anomalien der Schwangerschaft.

Von diesen wollen wir, als ein forensisches Interesse besitzend, die Nachempfängniss, die extrauterine und die Molenschwangerschaft besprechen.

Die Nachempfängniss.

Die Möglichkeit einer Nachempfängniss ist ebenfalls eine bereits von den Alten erwogene Frage, und noch heute kann dieselbe keineswegs als gelöst angesehen werden.

Wir müssen, wie die alten Aerzte thaten und wie dies auch ein neuerer Schriftsteller über diesen Gegenstand — Kussmaul[142] — thut, unterscheiden zwischen Ueberschwängerung (Superfoecundatio) und Ueberfruchtung (Superfoetatio), indem wir unter ersterer Bezeichnung eine Empfängniss verstehen, die noch während der ersten Menstruations- (Ovulations-) Periode einer bereits eingetretenen folgt, unter Ueberfruchtung aber eine neue, in den späteren Perioden einer bestehenden Schwangerschaft eintretende Empfängniss begreifen.

Die Möglichkeit einer Ueberschwängerung in dem bezeichneten Sinne wird allgemein zugegeben, weil das befruchtete Eichen in der Regel noch einige Tage im Eileiter verweilt und weil dasselbe, wenn es sich auch im Uterus bereits festgesetzt hat, noch kein wesentliches Hinderniss für eine neue Befruchtung abgibt. Bei Thieren (Hunden und Katzen) kann man sehr gewöhnlich die Möglichkeit wiederholter Befruchtung innerhalb einer Ovulationsperiode beobachten, und auch für den Menschen hat es den Anschein, dass die meisten Mehrlingsgeburten durch wiederholte Empfängniss innerhalb der ersten Menstruationsperiode zu Stande kommen.

Bezüglich der Ueberfruchtung bemerkt Kussmaul mit Recht, dass, bevor man diese zugeben oder ableugnen könnte, zuerst die Frage zu beantworten wäre, ob während einer Schwangerschaft noch eine Reifung, beziehungsweise Auslösung von Eichen stattfinden kann. Da es bis jetzt noch nicht gelungen ist, bei in der Schwangerschaft oder kurz nach einer Entbindung Verstorbenen frisch geborstene Graaf’sche Follikel zu finden, trotzdem von zahlreichen Beobachtern (Kiwisch, Virchow, Hecker, Kussmaul u. A.) darnach gesucht wurde, und da der Befund von blossen gelben Körpern verschiedenen Entwicklungsgrades, insbesondere verschiedener Grösse, in dieser Richtung nichts beweist, so bleiben eigentlich nur die, wie oben erwähnt, wiederholt gemachten Beobachtungen von auch während einer Schwangerschaft in regelmässigen Zwischenräumen eingetretener Menstruation, welche als Beweis für die angegebene Möglichkeit genommen werden könnten, wenn es nicht wieder anderseits, insbesondere mit Rücksicht auf die Thatsache, dass in einzelnen Fällen die Menstruation auch nach beiderseitiger Ovariotomie noch fortdauerte[143], fraglich wäre, ob derartige Blutungen immer als Ausdruck einer vor sich gehenden Eiauslösung zu betrachten sind.

Befruchtung.

Letzteres aber zugegeben, würde wieder die Frage entstehen, ob nicht das im Uterus sich entwickelnde Ei ein absolutes Hinderniss für eine neuerliche Befruchtung und im günstigsten Fall wenigstens für die Entwicklung des neu befruchteten Eies abgebe. Dies scheint der gewichtigste Einwand gegen die Möglichkeit einer Ueberfruchtung zu sein, doch ist wieder nicht zu übersehen, dass das Eichen einerseits und die Spermafäden anderseits ganz winzige und letztere sogar mikroskopische Gebilde darstellen, denen gegenüber der durch die Frucht und ihre Hüllen gebildete Verschluss nicht als ein hermetischer betrachtet werden kann. Da wir ausserdem wissen, dass mitunter grosse Fibroide und Polypen, die scheinbar die Gebärmutter vollkommen ausfüllen, den Eintritt einer Schwangerschaft nicht verhinderten, und anderseits die Möglichkeit der Entwicklung eines so befruchteten Eies neben einem älteren und trotz diesem gegenüber der Erfahrung, die wir über die Entwicklung anderer Tumoren, selbst in den lebenswichtigsten Organen, besitzen, auch nicht absolut negirt werden kann, so lässt sich über die Frage der Ueberfruchtung noch immer streiten. Es ist aber für die Annahme einer solchen umsoweniger eine Nothwendigkeit vorhanden, als sich jene Entbindungen, die als Beweis für die Möglichkeit einer Ueberfruchtung angeführt wurden, auch ohne letztere erklären lassen.