Ist Superfötation möglich?
Die Mehrzahl einschlägiger Beobachtungen betraf Fälle, in denen Frauen mit Mehrlingen, insbesondere Zwillingen, niedergekommen waren, deren Körperentwicklung eine sehr verschiedene gewesen ist. Diese Fälle erklären sich ungezwungen daraus, dass in Folge des beengten Raumes und vielleicht auch durch ungleiche Ernährungsverhältnisse die eine Frucht auf Kosten der anderen sich mehr entwickelte, und es ist umsoweniger Grund vorhanden, an eine Ueberfruchtung zu denken, als eine solche ungleiche Entwicklung bei Zwillingen verhältnissmässig häufig beobachtet wird und, was besonders wichtig ist, selbst bei solchen, die, wie das gemeinschaftliche Chorion beweist, aus einem Ei entstanden sind. Hierher gehört u. A. der von Bock in Marburg mitgetheilte Fall, in welchem eine Frau, die überdies bis zum siebenten Schwangerschaftsmonate regelmässig menstruirte, Drillinge gebar, von denen der eine eine Länge von 18 Zoll besass, während die anderen, in getrennten Eiern befindlichen, die Entwicklung einer fünf- und viermonatlichen Frucht zeigten. Sehr interessant sind in dieser Beziehung die von B. Schultze (Volkmann’s Samml. klin. Vortr. Nr. 34), Ruge (Beitr. z. Geburtsh. und Gyn. III, 1874) und neuestens von Breisky (Prager med. Wochenschr 1886, pag. 46) mitgetheilten Fälle, wo in der Placenta einer älteren (in Schultze’s Falle nahezu reifen) Frucht ein wohl erhaltener, vier- bis sechswöchentlicher Embryo mit eigener Decidua gefunden wurde. Solche Fälle werden übrigens schon von Schurigius (Embryologie, 1732, pag. 259) angeführt.
Ferner wurden Fälle beobachtet, in denen Frauen in verhältnissmässig kurzem Zwischenraume entweder verschieden entwickelte oder jedesmal reife oder wenigstens gleich entwickelte Früchte gebaren. In der ersten Kategorie derselben erfolgte während einer Schwangerschaft der Abgang einer unreifen Frucht, während die andere sich weiter entwickelte und zur normalen Zeit geboren wurde. Solche Vorkommnisse hat man auch als „partiellen Abortus“[144] beschrieben und sie erklären sich ebenfalls in der oben angegebenen Weise aus der Verdrängung der einen Frucht durch die andere. Die erstgeborene Frucht ist gewöhnlich abgestorben, obgleich auch frühzeitiger Abgang lebender oder wenigstens frischer Früchte beobachtet wurde. Die abgestorbene Frucht kann übrigens auch im Uterus zurückbleiben und gleichzeitig mit der sich weiter entwickelnden geboren werden, ein Vorkommniss, das, obwohl eher geeignet, die Anschauung bezüglich der Superfötation zu corrigiren, dennoch als letztere gedeutet worden ist.
Besonders interessant und am ehesten auf Superfötation zu beziehen sind die Beobachtungen zweiter Kategorie.
Von diesen sind insbesondere die von Eisenmann, von Moebus, von Thielmann und von Generali[145] mitgetheilten von Wichtigkeit.
Fälle angeblicher Superfötation.
In dem Falle von Eisenmann gebar eine Frau am 30. April 1748 einen ausgetragenen Knaben, der Unterleib blieb jedoch ausgedehnt, die Frau fühlte deutliche Kindesbewegungen und E. sowohl als andere Aerzte überzeugten sich von der Gegenwart eines zweiten Kindes. Die Geburt trat aber erst am 17. September 1748, also 4½ Monate nach der ersten, ein. — Die Frau starb 1755 und die Section ergab einen einfachen Uterus. — In dem Falle von Moebus wurde eine 35jährige Frau, die schon viermal geboren, am 16. October 1833 von einem ausgetragenen Mädchen entbunden, doch wurde durch die Bauchdecken ein zweites Kind gefühlt. Bei der nachträglich vorgenommenen Indagation fand sich der Muttermund wieder zusammengezogen, kaum zu erreichen. Lochialfluss und Milchsecretion blieben aus, wie in dem Eisenmann’schen Falle, und die zweite Geburt erfolgte erst nach 33 Tagen, am 18. November. — Die Frau, über welche Thielmann berichtet, war zum dritten Male schwanger und die Menstruation war noch zweimal erschienen. Am 26. März 1853 Geburt eines kleinen, lebensfähigen Mädchens, am 18. Mai, also 52 Tage darauf, die einer zweiten, ebenfalls nicht vollständig ausgetragenen, doch lebensfähigen Frucht. — Generali endlich berichtet über eine Frau, die am 17. Februar 1817 einen lebenden reifen Knaben und 4 Wochen darauf, am 14. März, einen zweiten ebenfalls ausgetragenen gebar. Im Jahre 1847 starb diese Frau und es fand sich bei der Section ein doppelter Uterus.
Diese merkwürdigen Fälle lassen sich entweder in der Weise erklären, dass man annimmt, dass von zwei gleich alten, aber ungleich entwickelten Früchten die stärkere durch die Entbindung ausgestossen, die schwächere jedoch von dem entlasteten Uterus noch weiter, beziehungsweise bis zur völligen Reife, zurückbehalten und dann erst geboren wurde, oder man ist gezwungen, thatsächlich an Superfötation zu denken. Für letztere spricht der Umstand, dass in einem dieser Fälle, wie auch in einem der oben angeführten, die Menstruation trotz eingetretener Schwangerschaft sich noch einige Male gezeigt hatte, und der Befund eines doppelten Uterus in dem Falle von Generali, dessen Vorhandensein von Kussmaul auch in jenem von Moebus vermuthet wird, obgleich auch bezüglich dieses mit Recht bemerkt wurde, dass bei Schwängerung der einen Hälfte eines doppelten Uterus auch in der zweiten eine Decidua sich bildet und deren Höhle durch die zunehmende Ausdehnung der geschwängerten Uterushälfte ebenfalls, wenn nicht verschlossen, so doch bedeutend verengert werde.
Am meisten sprechen für die Möglichkeit einer Ueberfruchtung jene Fälle, in welchen neben einer intrauterinen Schwangerschaft eine jüngere Tubarschwangerschaft gefunden wurde. Majer (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 390) berichtet über einen solchen von Schröder und Braun obducirten Fall, und mehrere andere werden von Rennert (Arch. f. Gyn. 1884, pag. 276) mitgetheilt. In ersteren fand sich im Uterus ein dreimonatlicher, in der Tuba aber ein sechswöchentlicher Fötus.
Jedenfalls würde ein derartiges Vorkommniss, wenn es, was als möglich zugegeben werden muss, zu Zweifeln über die legitime Geburt der einen der in längeren Zwischenräumen geborenen Früchte Veranlassung geben sollte, zu den schwierigsten und heikelsten Gegenständen gehören, die zur gerichtsärztlichen Beurtheilung gelangen können. Da von mehreren Autoren, so namentlich von Kussmaul, die Möglichkeit einer Superfötation wenigstens bei doppeltem Uterus zugegeben wird, so wäre auf das Vorhandensein dieses, sowie darauf zu achten, ob nicht während der Schwangerschaft Erscheinungen aufgetreten sind, die, wie z. B. die Fortdauer der Menstruation, auf noch nach der Conception erfolgte Ovulation bezogen werden könnten. Sind derartige Momente nicht nachzuweisen, dann liegt es gewiss viel näher, einen anormalen Verlauf einer Zwillingsschwangerschaft als eine Ueberfruchtung anzunehmen.[146]