Des eigenen Schicksals, die ihm unsichtbar,

Sich selbst zu nützen oder zu schaden, oft

Ein guter Gott in seine Hände gibt.

Doch wieviel schwerer ist es, sich zu wissen

Als eines fremden Loses Vorsehung

Und Stellvertreter des allweisen Richters

Für einen Anderen, dem wir Schicksal werden.

Nach ihrer Vernehmung müssen die Sachverständigen so lange in der Sitzung anwesend bleiben, als der Vorsitzende sie nicht entlässt oder ihr Abtreten fordert.

Die deutsche Str. P. O. enthält im Allgemeinen gleiche Bestimmungen (siehe oben). Abweichend von denen der österreichischen ist nur die (§. 238), dass die Vernehmung der Sachverständigen von dem Vorsitzenden der Staatsanwaltschaft und dem Vertheidiger auf deren übereinstimmenden Antrag zu überlassen ist, wobei bei den von der Staatsanwaltschaft benannten Sachverständigen dieser, bei den von dem Angeklagten benanntem dem Vertheidiger in erster Reihe das Recht zur Vernehmung zukommt.

Stellung u. gesetzlicher Schutz d. Gerichtsarztes. Vertrauensmissbrauch.