Gesundheitsbeschädigung und Tod nach Schreck.
Der Fälle, in denen neuro- und psychopathische Zustände nach plötzlichem Schreck etc. auftraten, ohne dass deshalb eine strafrechtliche Verfolgung eingetreten wäre, gibt es eine Menge, und es ist bekannt, dass seit jeher und mit Recht solche psychische Insulte mit der Entstehung von Geisteskrankheiten, namentlich aber mit convulsiven (epileptischen) Zuständen, in ursächliche Verbindung gebracht werden. Leidesdorf legte in einem am 26. Februar 1875 in der k. k. Gesellschaft der Aerzte gehaltenen Vortrage Tabellen über Epilepsie vor, woraus sich ergab, dass Schreck und Trauma auf den Kopf die häufigsten Ursachen waren. Krafft-Ebing hat nach heftigem Gemüthsaffect einen länger andauernden Zustand von Stupor beobachtet und Binswanger (Charité-Annalen, VI) berichtet über einen letal abgelaufenen Fall von Delirium acutum nach Schreck in Folge eines Selbstmordfalles. Allgemeine Betrachtungen über den Einfluss von Gemüthsaffecten auf die Entstehung von Psychosen bringt aus Anlass der Ringtheaterkatastrophe Schlager (Wiener med. Ztg. 1882, Nr. 1–3). Sehr interessant sind in vorliegender Beziehung die Beobachtungen von Kohts über den Einfluss des Schreckens beim Bombardement von Strassburg auf die Entstehung von Krankheiten (Berliner klin. Wochenschr. 1873, Nr. 24–27; Med. Centralbl. 1873, pag. 826). Die mannigfaltigsten Krankheiten wurden in evidenter Weise durch plötzlichen Schreck (Einschlagen von Granaten in unmittelbarer Nähe etc.) entweder erzeugt oder erheblich verschlimmert. Unter den Affectionen des Centralnervensystems wurde 3mal Paralysis agitans und 5mal Paraplegie, auch plötzliche Lähmung einzelner Extremitäten[469], sowie heftiges Zittern und durch mehrere Stunden andauernde Sprachlosigkeit beobachtet. Von Affectionen des Genitalsystems beobachtete Kohts einmal Suppressio mensium mit consecutiven hysterischen Erscheinungen, viele Abortuse und einmal ein Aussetzen der Wehenthätigkeit durch volle 24 Stunden, nachdem der Kopf schon im Einschneiden begriffen war.[470] Bei einem bisher ganz gesunden Manne trat Unregelmässigkeit der Herzcontraction ein und am nächsten Tage Herzpalpitationen, ohne dass eine weitere Abnormität am Herzen entdeckt werden konnte. Endlich wurde das Auftreten von Hämoptoë und bei drei Frauen das eines Icterus constatirt, der bei allen dreien fast unmittelbar nach heftigem Schreck in einem Zeitraum von nur wenigen Stunden sich ausgebildet hatte.
Von anderen Umständen, die in Folge von Schreck beobachtet wurden, erwähnen wir die nervöse Dysphagie (Schlingkrämpfe), worunter auch die Hydrophobie aus Furcht gehört (Lorinser), ferner Anästhesien, darunter auch vorübergehende Anästhesie der Retina (Hirschler, Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 42–44). Möglicherweise gehören auch gewisse „hypnotische“ Zustände hierher, die bereits Kirchner 1646 bei Thieren nach Angst und Schreck auftreten sah und dessen „Experimentum mirabile“ von Czermak (Pflüger’s Archiv. 1873, VII, 107) wiederholt und als „Hypnose“ gedeutet, von Preyer jedoch (Med. Centralbl. 1873, pag. 177) auf eine durch Angst bewirkte und bewusste Regungslosigkeit zurückgeführt wurde. Ueber eine Paraplegie, die bei einem Matrosen nach Erblicken eines Haifisches entstand, hat Pel (Berliner klin. Wochenschr. 1881, Nr. 23) berichtet. Anderweitige Literatur des Gegenstandes findet sich in Schauenstein’s Arbeit: „Ueber die Schädigung der Gesundheit und den Tod durch psychische Insulte“ in Maschka’s Handbuch.
Plötzlicher Tod in Folge von Schreck ist ebenfalls beobachtet worden. Kohts (l. c.) hat mehrere solche Fälle aus der Literatur zusammengestellt. Andere finden sich in Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, pag. 97 und 1852, LXXIV, pag. 80. Taylor (l. c. I, 566) erzählt einen Fall, in welchem ein Mann des Todtschlages angeklagt wurde, weil er, indem er einem Knaben als Gespenst erschien, dessen Tod durch Schreck veranlasst hatte. Wir haben einen Mann obducirt, der Nachts von einem Wachmanne angetroffen wurde, als er auf offener Strasse den Stuhl absetzte und in dem Momente todt zusammenstürzte, als ihn der Wachmann verhaften wollte; ferner eine Frau, die todt hinfiel, als sie von einem sie attaquirenden Betrunkenen davonlief. In beiden Fällen fand sich excentrische Hypertrophie und parenchymatöse Degeneration des Herzens nach Endarteritis deformans. Bei derartigen Herzkranken können die verschiedensten, die Herzaction steigernden Gelegenheitsursachen, daher auch Schreck, plötzlichen Herzstillstand (Herzlähmung) bewirken.
Ueber die Art und Weise, in welcher psychische Insulte die erwähnten neuro- und psychopathischen Zustände, sowie Erkrankungen überhaupt und selbst den Tod bewirken können, wissen wir nicht viel Positives. Vorläufig müssen wir uns Gemüthsaffecte als Reize vorstellen, die bei plötzlicher oder intensiver Einwirkung im Stande sind, gewisse Nervencentren direct oder reflectorisch in abnorme Erregung zu versetzen, oder zu lähmen, oder die Leitungsvorgänge in den Nervenbahnen in Unordnung zu bringen. Ausser den psychischen Centren scheinen besonders jene in der Medulla oblongata und die vasomotorischen Apparate auf plötzliche Gemüthserschütterungen heftig zu reagiren, woraus sich erklärt, dass nach psychischen Insulten am häufigsten Psychosen, convulsive Zustände und Störungen der Herz- und Gefässaction zur Beobachtung gelangen. Dass psychische Vorgänge zu den Reflexerscheinungen in naher Beziehung stehen und besonders „Reflexhemmung“ erzeugen können, ist eine bekannte Thatsache. auf welche bei der Beurtheilung einschlägiger Fälle specielle Rücksicht genommen werden müsste.
Obzwar die Möglichkeit nicht bestritten werden kann, dass auch bei bis dahin vollkommen gesunden Personen in Folge psychischer Insulte die bezeichneten Gesundheitsstörungen und selbst der Tod eintreten können, so lehrt doch die Erfahrung, dass es vorzugsweise zu Neurosen oder Psychopathien disponirte oder bereits anderweitig kranke, insbesondere herzkranke Individuen sind, die in so ungewöhnlicher Weise auf Schreck u. dergl. reagiren, weshalb niemals zu unterlassen wäre, die Anamnese in dieser Richtung zu erheben und die eventuell bestehende „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ im Sinne des Gesetzes desto mehr zu betonen, je geringfügiger der betreffende psychische Insult, beziehungsweise die damit verbundene Misshandlung gewesen war. Auch die Möglichkeit einer Simulation wäre im Auge zu behalten, da es bekannt ist, dass Ohnmachten und Krämpfe zu den Zuständen gehören, welche am häufigsten, und zwar namentlich von Frauen, simulirt zu werden pflegen, obgleich man anderseits weiss, dass gerade das weibliche Geschlecht eine grössere Geneigtheit zu solchen Erkrankungen zeigt, und dass namentlich während gewisser physiologischer Zustände, wie Menstruation, Schwangerschaft, vielleicht auch im Climacterium, diese Geneigtheit eine höhere ist, als ausserhalb derselben.
Vom Kindesmorde.
Oesterr. Strafgesetz. §. 139. Gegen eine Mutter, die ihr Kind bei der Geburt tödtet oder durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes umkommen lässt, ist, wenn der Mord an einem ehelichen Kinde geschehen, lebenslanger, schwerer Kerker zu verhängen. War das Kind unehelich, so hat im Falle der Tödtung 10–20jährige, wenn aber das Kind durch Unterlassung des nöthigen Beistandes umkam, 5–10jährige schwere Kerkerstrafe statt.
§. 339. Eine unverehelichte Frauensperson, die sich schwanger befindet, muss bei der Niederkunft eine Hebamme, einen Geburtshelfer oder sonst eine ehrbare Frau zum Beistande rufen. Wäre sie aber von der Niederkunft übereilt oder Beistand zu rufen verhindert worden und sie hätte entweder eine Fehlgeburt gethan, oder das lebendig geborene Kind wäre binnen 24 Stunden von der Zeit der Geburt an gestorben, so ist sie verbunden, einer zur Geburtshilfe berechtigten Person, oder wo eine solche nicht zur Hand ist, einer obrigkeitlichen Person von ihrer Niederkunft die Anzeige zu machen und derselben die unzeitige Geburt oder das todte Kind vorzuzeigen.
Oesterr. Strafprocessordnung. §. 130. Bei Verdacht einer Kindestödtung ist nebst den nach §. 129 zu pflegenden Erhebungen auch zu erforschen, ob das Kind lebendig geboren sei.