Cretinismus. Sinnesmangel.
Blödsinn und Schwachsinn kann bestehen trotz sonst normaler Verhältnisse. Häufiger ist derselbe mit anderen Anomalien combinirt. Hierher gehören insbesondere solche der äusseren Körperbildung, von denen namentlich jene am Kopfe wohl zu beachten sind, wie Hydrocephalus, durch vorzeitige oder asymmetrische Verwachsung der Nähte entstandene Verbildungen des Schädels, die Mikrocephalie u. s. w. Die mit erheblicher körperlicher Missstaltung und Kropf verbundene angeborene Idiotie bezeichnet man gewöhnlich als Cretinismus. Namentlich versteht man darunter den endemisch vorkommenden, mit solcher Missstaltung verbundenen Idiotismus, als dessen Prototyp der alpine Cretinismus gilt (infantiles Myxödem). Höchst beachtenswerth ist jedoch die von Klebs[558] hervorgehobene Beobachtung, dass ein anatomisch vollständig entwickelter Cretintypus auch ohne jede oder nur mit geringer geistiger Störung bestehen kann. Häufig finden sich andere Symptome anomaler Function der centralen Nervenapparate, insbesondere die sogenannte „neuropathische Constitution“ („reizbare Schwäche“), Convulsionen verschiedenen Charakters (epileptische und epileptoide Zustände, Veitstanz, gewisse eigenthümliche automatische Bewegungen), andererseits Lähmungen. Anamnestisch lassen sich mitunter die Anfänge der geistigen Schwäche auf in früher Jugend überstandene Erkrankungen oder Kopfverletzungen zurückführen und Residuen derselben, insbesondere der letzteren, noch anderweitig nachweisen.
2. Der angeborene Sinnesmangel.
Deutsches Straf-Gesetzbuch, §. 58: Ein Taubstummer, welcher die zur Erkenntniss der Strafbarkeit einer von ihm begangenen Handlung erforderliche Einsicht nicht besass, ist freizusprechen.
Deutsche Straf-Process-Ordnung, §. 298, vide [pag. 877].
Vom angeborenen Sinnesmangel hat die angeborene Blindheit unter gewöhnlichen Umständen nur eine untergeordnete Bedeutung für die Frage der Zurechnungsfähigkeit, da durch dieselbe der Unterricht, insbesondere die Aufnahme von höheren Vorstellungen und Urtheilen in das Bewusstsein, nicht wesentlich behindert wird; wohl fällt dieselbe aber dann in’s Gewicht, wenn sie sich mit anderen Sinnesdefecten (z. B. Taubstummheit, Schwerhörigkeit oder mit Geistesschwäche) combinirt, sowie wenn kein entsprechender Unterricht stattgefunden hatte.
Taubstummheit.
Von ungleich höherer Bedeutung ist der angeborene oder in frühester Jugend erworbene Mangel des Gehörs und die dadurch bedingte Taubstummheit, da durch diesen Defect der wichtigste Weg entfällt, auf welchem die Aufnahme der Bildungselemente erfolgt und weil durch den consecutiven Mangel der Sprache auch Reproduction und Mittheilung des Bewusstseinsinhaltes, daher auch die Correctur desselben durch Andere wesentlich erschwert ist. Besonders ist die Einverleibung übersinnlicher Vorstellungen und Urtheile in’s Bewusstsein schwierig, somit gerade jener Elemente des Charakters, die sinnlichen und egoistischen Antrieben das Gegengewicht halten sollen.
Im Allgemeinen besteht daher eine Analogie mit dem angeborenen Blödsinn und Schwachsinn. Während jedoch bei diesem der Defect im Gehirne selbst liegt und irreparabel ist, besitzt letzteres bei den gewöhnlichen Formen der Taubstummheit die Anlage zur normalen Leistungsfähigkeit, deren Entfaltung erschwert, aber nur der gewöhnlichen Unterrichtsmethode gegenüber unmöglich ist. Wird aber eine solche eingeschlagen, die, den Defect berücksichtigend, auf anderen Wegen die Bildungselemente dem Gehirne zuführt, dann können die psychischen Anlagen, wenn auch ungleich mühevoller als beim gewöhnlichen Unterricht, doch so weit ausgebildet werden, dass das Unterscheidungs- und Selbstbestimmungsvermögen nicht wesentlich verschieden ist von demjenigen Vollsinniger. Welche überraschenden Resultate in dieser Beziehung erzielt werden können, zeigen die in allen Culturländern bestehenden und an Zahl immer mehr zunehmenden Taubstummen-Unterrichtsanstalten zur Genüge, ebenso die Thatsache, dass gegenwärtig zahlreiche Taubstumme die verschiedenartigsten bürgerlichen Stellungen bekleiden, sich verheiraten und ebenso gut sich fortbringen, wie ihre vollsinnigen Collegen, und dass einzelne sogar als Lehrer, Beamte u. s. w. verwendet werden und selbst literarische Leistungen aufzuweisen haben.
Unterrichtete und nicht unterrichtete Taubstumme.