Motiv.
In erster Beziehung kommen sowohl physiologische, als pathologische Zustände in Betracht; so das Pubertätsstadium, Menstruation, Schwangerschaft, Entbindungszustand, Wochenbett, Klimacterium, ferner eben bestehende acute oder chronische Erkrankung, sowie Trunkenheit, eventuell toxische Einwirkungen anderer Art. Auch der Einfluss der Hitze, die Ermüdung, Schlaftrunkenheit etc. wird nicht zu übersehen sein, noch weniger aber jener, der aus Zusammenwirkung mehrerer der genannten Momente, sowie dieser und äusserlich provocirter Gemüthsaufregung resultirt.
In zweiter Beziehung ist zu bemerken, dass, wenn es auch keine Handlungen gibt, die für sich allein den geisteskranken Zustand des Thäters beweisen würden, da selbst das Ausgraben und Schänden von Leichen, Menschenfresserei und Vampyrismus, Massenmord und andere Ungeheuerlichkeiten nicht unter allen Umständen Aeusserungen eines Geistesgestörten bilden, sondern auch ebenso, wie z. B. ganz entsetzliche Selbstverstümmelungen, auch nur aus Aberglauben, religiösem Fanatismus oder aus äusserlich bedingter Gemüthsrohheit und selbst, wie z. B. der Massenmord, aus egoistischer Berechnung hervorgegangen sein konnten, so ist doch bei dem Umstande, als Gefühlsstumpfheit auch in Folge angeborenen Defectes vorkommen kann, daran zu denken, ob nicht dieselbe und die durch sie bedingte That aus einem solchen resultirt. Auch wird man sich, wenn z. B. an dem betreffenden Opfer eine Unzahl von Verletzungen oder eine förmliche Zerfleischung gefunden wird, oder mehrere Personen hingeschlachtet wurden, erinnern, dass die Gewaltthaten gewisser Geisteskranker, namentlich der Epileptiker, sich durch ungewöhnliche Brutalität und blindes Wüthen auszeichnen, wenn wir auch zugeben müssen, dass Aehnliches auch nur aus heftigen Affecten hervorgegangen sein konnte.
Aeusserlich ganz unmotivirte Affecthandlungen müssen desto mehr den Verdacht von Geistesstörung erwecken, je schwerer der Charakter der betreffenden Handlung war, je weniger sie daher etwa in die Kategorie jener unbewussten oder halbbewussten Handlungen gerechnet werden kann, die auch von Geistesgesunden aus Zerstreutheit, momentaner „Gedankenabwesenheit“ begangen werden können. Wenn z. B. Jemand auf der Strasse eine ihm ganz fremde Person ohne alle Veranlassung ersticht oder erschiesst, so ist wohl gleich von vornherein die Vermuthung gerechtfertigt, dass man es mit einem Geisteskranken zu thun habe und insbesondere daran zu denken, dass solche Handlungen theils in Folge von Wahnvorstellungen von Verrückten, Wahnsinnigen oder Epileptikern und bei Mania transitoria, theils im Angstaffect von Melancholikern und Epileptikern (bei Ersteren auch als indirecter Selbstmord. d. h. in der Absicht, um hingerichtet zu werden), aber auch als rein impulsive Acte, als Theilerscheinung gewisser hereditär überkommener psychopathischer Zustände vorkommen können.
Ebenso werden gewisse Diebstähle, bei welchen der gestohlene Gegenstand für den Thäter vollkommen werthlos ist und bei welchem auch kein Grund für die Annahme besteht, dass die That nur geschah, um den Eigenthümer zu schädigen oder zu ärgern, den Verdacht auf Geistesstörung erwecken, und auch hier werden wir uns erinnern, dass derartige, im gewöhnlichen Sinne ganz unmotivirte Handlungen für gewisse Formen von Geistesstörung nahezu pathognomisch sind, so namentlich für die epileptische Verwirrtheit und für gewisse Stadien des paralytischen Irrseins.
Ein blosses Missverhältniss zwischen Motiv der That und der Schwere der letzteren beweist für sich allein durchaus nicht, dass dieselbe in geistesgestörtem Zustande begangen wurde, denn es ist bekannt, dass auch Geistesgesunde mitunter aus ganz unbedeutenden Beweggründen schwere Verbrechen begehen, wovon insbesondere die sogenannten Affecthandlungen zahlreiche Beispiele liefern. Morde wegen weniger Gulden und selbst Kreuzer sind auch bei Geistesgesunden keine ganz ungewöhnlichen Vorkommnisse, noch weniger Eigenthumsbeschädigungen, welche den Eigenthümer auf das Empfindlichste treffen, ja ruiniren, während der Thäter nur Unbedeutendes gewinnt. Es ist in solchen Fällen nicht blos die allgemeine Bedeutung des Motives, sondern zunächst diejenige zu erwägen, welche dasselbe für das betreffende Individuum hatte. Dabei wird man allerdings, insbesondere Affecthandlungen gegenüber, nicht vergessen, dass bei krankhaft erhöhter Reizbarkeit unbedeutende Ursachen ungleich leichter schwere Handlungen provociren können, als bei Gesunden, und dass solche ungewöhnliche Reactionen sogar bei vielen Geistesstörungen zum ganzen Bilde derselben gehören.
Viele Handlungen sind schon deshalb auch für Laien auffällig, als sie mit dem sonstigen Charakter des Individuums im Widerspruche stehen, und es empfiehlt sich deshalb allerdings, wie Casper hervorhob, jedenfalls zu erwägen, ob man sich von dem betreffenden Individuum einer solchen That versehen konnte oder nicht. Es wäre jedoch irrig, blos auf diesen Umstand ein Gewicht zu legen, da einestheils verschiedene Verhältnisse auch eine bisher tadellose Person zur Begehung ganz unerwarteter Handlungen bewegen können, anderseits weil eine habituell bestehende oder periodisch sich äussernde Charakterschlechtigkeit auch nur den Ausdruck, beziehungsweise die Theilerscheinung einer erworbenen oder angeborenen Geisteskrankheit bilden kann, wie ja a. a. O. wiederholt hervorgehoben wurde.
Planmässigkeit der That.
Ein grosses Gewicht wird in der Regel darauf gelegt, ob die betreffende That mit Ueberlegung, beziehungsweise mit einer gewissen Berechnung oder gar Planmässigkeit geschehen ist, indem insbesondere das Laienpublicum in dem Nachweis dieser Bedingungen das Hauptkriterion der Zurechnungsfähigkeit erblickt. Dies gilt jedoch keineswegs unbedingt. Auch Geisteskranke können mit Ueberlegung und Planmässigkeit handeln, insbesondere alle jene, bei denen nur ein krankhaftes Fühlen besteht oder isolirte Wahnvorstellungen vorhanden sind, ohne dass jedoch die Fähigkeit zum sonst logisch richtigen Denken verloren gegangen wäre. Insbesondere ist es von den an partieller Verrücktheit, namentlich an Verfolgungswahn Leidenden bekannt, dass sie ihre Wahnideen und auch die aus ihnen hervorgehenden Antriebe nicht blos lange zu verbergen, sondern auch die betreffenden Handlungen mit Berechnung und Planmässigkeit auszuführen verstehen. So berichtet Dufour (Virchow’s Jahresb. 1880, I, 654) über einen mit Verfolgungswahn behafteten Geisteskranken, der, um von seinen eingebildeten, ihn mit angeblichen Vergiftungsversuchen bedrohenden Feinden nach Amerika entfliehen zu können, ein altes, ihm als reich bekanntes Ehepaar überfallen und lebensgefährlich verletzt hatte und dabei so planmässig vorgegangen war, dass er schon mehrere Tage zuvor einen Hammer gekauft, unmittelbar vor der That sich das Gesicht geschwärzt und sogar ein eigenes Leinwandgewand über seine Kleider angezogen hatte, um, wie er nachträglich eingestand, sich dessen leichter entledigen zu können, falls er sich bei der That mit Blut besudeln würde. Ebenso wurde beim hysterischen Irrsein hervorgehoben, dass von Hysterischen die aus ihrem krankhaften Fühlen hervorgegangenen Handlungen nicht selten mit grossem Raffinement ausgeführt werden, um den Verdacht auf Andere zu wälzen. Auch Blödsinnige gehen gar nicht selten mit Berechnung und mitunter mit einer gewissen Schlauheit vor, wie wir ja schon bei ganz kleinen Kindern und selbst bei Thieren beobachten können. Anderseits sind ja sehr viele von entschieden zurechnungsfähigen Individuen verübte Handlungen Thaten des Augenblickes, bei welchen von einer längeren Ueberlegung oder Planmässigkeit nicht die Rede sein kann.
Verhalten nach derselben.