Erworbener Blödsinn.

Es können, wie bereits angedeutet, sowohl angeborene, als erworbene Blödsinns-, respective Schwachsinnsformen in Betracht kommen. Erstere sind verhältnissmässig leichter zu beurtheilen, da sie frühzeitig, insbesondere schon beim Schulunterrichte, auffallen und weil die psychische Insufficienz successive noch deutlicher hervortritt, wenn das Individuum nach zurückgelegtem Kindesalter auf eigene Füsse sich stellen soll. Auch haben sie im Allgemeinen eine geringere Bedeutung, weil solche Individuen eben in Folge ihres Intelligenzdefectes gewisse Lebensstellungen gar nicht zu erlangen vermögen.

Vom erworbenen Blödsinn ist insbesondere der apoplectische und senile, sowie der paralytische bemerkenswerth.

Apoplectischer Blödsinn.

Eine vollkommene Wiederkehr der früheren Intelligenz gehört nach apoplectischen Insulten, mögen denselben Hämorrhagien oder embolische Processe zu Grunde gelegen haben, zu den seltenen Erscheinungen. In der Regel bleiben Defecte derselben zurück, die allerdings bezüglich ihres Grades sich verschieden gestalten. Die schweren Formen bieten der Diagnose keine Schwierigkeit, und es kann auch nach Constatirung derselben darüber kein Zweifel bestehen, dass die Betreffenden der Dispositionsfähigkeit entbehren. Nicht so leicht ist die Sache in den weniger ausgesprochenen Formen.

Häufig ist die Einbusse, die das Individuum an seiner Intelligenz erlitten hat, nur eine relative, insofern als dasselbe nur weniger psychisch leistungsfähig ist, als es vor der Erkrankung gewesen war, ohne dass jedoch von absolutem Schwachsinn gesprochen werden könnte. Der Intelligenzdefect ergibt sich hier überhaupt nur beim Vergleichen der gegenwärtigen mit der früheren Intelligenz, und es kann deshalb ein solches Individuum auf Jemanden, der dasselbe nicht früher kannte, sehr wohl den Eindruck eines geistig normalen machen, während einem Anderen die psychische Decadenz sofort in die Augen springt.

Es geht nicht an, solche Individuen für blödsinnig zu erklären und ihre Dispositionsfähigkeit zu bestreiten, wenn wir auch zugeben müssen, dass sie gegenwärtig ihre Angelegenheiten weder mit jener Energie, noch mit jenem Verständniss zu führen vermögen, wie sie früher vermochten. In anderen Fällen ist die Intelligenz entschieden unter die Norm gesunken, und macht sich der betreffende Defect insbesondere durch Schwäche des Gedächtnisses, durch Ideenarmuth, leichte geistige Ermüdung bemerkbar, aber das Individuum ist noch im Stande, gewöhnliche Verhältnisse, insbesondere ihn selbst betreffende Angelegenheiten, richtig aufzufassen und seine Geschäfte, wenn auch nur mit einiger Anstrengung, selbst zu besorgen.

Auch hier würde man zu weit gehen, wenn man solchen Individuen die Fähigkeit zur Ausübung ihrer bürgerlichen Pflichten und Rechte ohne Weiteres bestreiten und sie für blödsinnig erklären wollte.

Dagegen wäre man hierzu berechtigt, wenn der Untersuchte die gewöhnlichsten Dinge vergisst, ihm bekannt gewesene Personen nicht mehr erkennt, grobe Irrthümer begeht und selbst einfache Verhältnisse nicht mehr oder nur schwierig zu begreifen vermag.

Bei der Beurtheilung aller Formen des apoplectischen Blödsinns, respective Schwachsinns, ist die wichtige Thatsache nicht zu übersehen, dass sich in vielen dieser Fälle mit der intellectuellen Schwäche noch andere psychische Störungen combiniren, und dass diese schon mitunter für sich allein, noch mehr aber im Zusammenhange mit ersterer die Dispositionsfähigkeit des Kranken zu beeinträchtigen vermögen. Wir meinen hier weniger die abnorme Reizbarkeit solcher Individuen und die Geneigtheit zu unmotivirtem Stimmungswechsel, als vielmehr die häufig bestehenden Defecte und Verkehrungen des moralischen Fühlens, insbesondere aber die Sinnestäuschungen und Wahnvorstellungen, die nicht selten auftreten und leicht zur Verrücktheit, namentlich unter dem Bilde des Verfolgungswahns, führen können.